GZ_Thurn_2021_12

Seite 15 G EMEINDE Aus der Gemeindestube GR-Sitzung am 23. März 2021 Wichtige Beschlüsse des Gemeinderates (Auszüge aus den Protokollen) GR-Sitzung am 8. April 2021 Änderung des Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 909, KG Thurn Um die Errichtung eines Wohnhauses auf der Gp. 909 (Mußhauserfeld) auf- grund der vorherrschenden Topogra- phie zu erleichtern, wird der rechts- gültige Bebauungsplan durch die zusätzliche Angabe einer Höhenlage ergänzt. Abstimmungsergebnis: einstimmig Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich der Gpn. 121/3 u. 125, KG Thurn Um beim Gebäudebestand auf den Gpn. 121/3 u. 125 (Ortsteil Dorf) diverse geplante Um- und Zubauten durchfüh- ren zu können ist die Erlassung eines Bebauungsplanes und eines ergän- zenden Bebauungsplanes notwendig. Dieser wurde in Abstimmung mit den beiden Eigentümern vom Raumplaner ausgearbeitet. Abstimmungsergebnis: einstimmig Änderung des Flächenwidmungs- planes im Bereich der Gp. 979, KG Thurn Das Grundstück 979 im Huberfeld wurde zwischenzeitlich veräußert. Ein entsprechender Raumordnungs- vertrag zwischen dem Grundbesitzer und der Gemeinde Thurn wurde abge- schlossen. Um eine Bebauung zu ermöglichen beschließt der Gemeinderat die Ände- rung des Flächenwidmungsplanes von derzeit „Freiland“ in künftig Bauland „Wohngebiet“. Abstimmungsergebnis: einstimmig Haushaltsstellenüberschreitungen Der Gemeinderat genehmigt Haus- haltsüberschreitungen aus dem HH- Jahr 2020 und deren Bedeckung mit einer Gesamthöhe von 88.784 €. Abstimmungsergebnis: einstimmig Erledigung der Jahresrechnung 2020 Der Gemeinderat hat die Jahresrech- nung 2020 mit folgenden Daten be- schlossen: Die Jahresrechnung weist folgende Daten aus: Ergebnishaushalt Summe Erträge 1.702.385,31 € Summe Aufwendungen 1.825.413,66 € Saldo/Nettoergebnis -123.028,35 € Summe Haushaltsrücklagen -134.526,32 € Nettoergebnis nach Zuwei- sung /Entn. Haushaltsrücklagen -257.554,67 € Finanzierungshaushalt Summe Einzahlungen operative Gebarung 1.630.036,29 € Summe Auszahlungen operative Gebarung 1.375.748,47 € Saldo Geldfluss aus der operativen Gebarung 254.287,82 € Summe Einzahlungen investive Gebarung 84.907,48 € Summe Auszahlung investive Gebarung 272.224,84 € Saldo Geldfluss aus der investiven Gebarung -187.317,36 € Saldo/ Nettofinanzierungssaldo 66.970,46 € Summe Einzahlungen Finanzierungstätigkeit 150.000,00 € Summe Auszahlungen Finanzierungstätigkeit 46.132,99 € Saldo Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit 103.867,01 € Saldo Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung 170.837,47 € Abstimmungsergebnis: einstimmig Vergabe der Holzschlägerungs- arbeiten im Gemeindewald Die Holzschlägerungsarbeiten werden an die Firma Robert Moser, Wildschön- au, zum Angebotspreis von 33 €/fm, netto, vergeben. Abstimmungsergebnis: einstimmig Holzverkauf im Gemeindewald Das Holz wird an die Fa. Waldgenos- senschaft Iseltal vergeben. Für ca. 420 fm Holz ist ein geschätzter Erlös von 28.965 € zu erwarten. Abstimmungsergebnis: einstimmig Ansuchen um finanzielle Unterstützung Verein Curatorium pro Agunto: Der Gemeindevorstand beschließt, den Jahresbetrag für 2021 in Höhe von 221,40 € (0,36 €/Einwohner) zur Verfügung zu stellen. Verein Sicheres Tirol: Der Gemeindevorstand beschließt, dem Verein beizutreten und den Mit- gliedsbeitrag in Höhe von 100 €/Jahr zu übernehmen. Errichtung von Absturzsicherungen auf im Eigentum der Gemeinde Thurn stehenden Stützmauern Der Eigentümer der Gp. 206/1 (Ortsteil Zauche) hat die Thujen-Hecke auf der Mauer im Bereich der Gp. 818 (Eigen- tum der Gemeinde Thurn, Öffentliches Gut) entfernt und möchte nun eine Ab- sturzsicherung zur darunter liegenden Gemeindestraße errichten. Der Eigentümer der Gp. 332/4 (Ortsteil Oberdorf) hat die Fichtenbäume auf der Mauer im Bereich der Gp. 834/1 (Eigentum der Gemeinde Thurn, Öf- fentliches Gut) entfernt und möchte nun die Mauer teilweise erhöhen und eine Absturzsicherung zur darunter lie- genden Gemeindestraße errichten. Da die betreffenden Mauern aus- schließlich auf Gemeindegrund stehen gehören sie zur Straßenanlage und fallen nicht unter die Beurteilung nach der Tiroler Bauordnung. In schriftlichen Vereinbarungen (aus- gearbeitet von der Gemeindeverwal- tung) wird geregelt, dass die Eigentü- mer der Gp. 206/1 bzw. der Gp. 332/4 (und deren Rechtsnachfolger) für die Errichtung und die Erhaltung der Zäune zuständig sind. Abstimmungsergebnis: einstimmig Änderung des Bebauungsplanes im Bereich der Gpn. 977 u. 978, KG Thurn Um für die Gpn. 977 und 978 (Ortsteil Zauche) bessere Voraussetzungen für eine sinnvolle Bebauung zu schaffen und letztlich die Festlegung einer Hö- henlage zu vermeiden, soll die beste- hende Baufluchtlinie im Süden von 3.0 m auf 2.0 m verkürzt werden. Sämtliche weiteren Festlegungen wer- den vom ursprünglichen Bebauungs- plan übernommen. Abstimmungsergebnis: einstimmig

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