GZ_Kals_2021_12

Fodn Nr. 79 12 Informationen aus der Gemeinde Kalser Gemeindezeitung 13 Bericht Gemeinde Kals am Großglockner, Marina Girstmair 1) Darf Schnee von Grundstücken oder Dächern auf die Fahrbahn geschaufelt oder auf dieser abgela- gert werden? Gemäß § 93 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung 1960 darf Schnee von Grundstücken oder Dächern nur dann auf der Straße abgelagert werden, wenn hiefür eine Bewilligung der Straßenbehörde vorliegt. Eine solche ist nur dann zu erteilen, wenn das Vorhaben die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Ver- kehrs nicht beeinträchtigt (Prüfung durch einen ver- kehrstechnischen Sachverständigen). Liegt keine Bewilligung vor, so darf der Schnee von Grundstücken oder Dächern nicht auf der Straße abgelagert werden (d.h. Ablagern des Schnees auf Eigengrund). 2) Müssen Schneewechten oder Eisbildungen von Dächern an der Straße gelegenen Gebäuden ent- fernt werden? Wenn ja, von wem? Ja, diese müssen entfernt werden. Der Liegen- schaftseigentümer hat dafür zu sorgen, dass die Ge- fahr beseitigt wird. 3)Wie viel Schneelast trägt dasDachmeinesGebäudes? Eine pauschale Aussage kann hier nicht getroffen werden. Einen ungefähren Anhaltspunkt liefert im Anlassfall jedoch die Homepage „Hydro Online“ des Hydrographischen Dienstes des Landes Tirol (Schneewasserwerte/Schneegewichte können für diverse Regionen abgefragt werden). Wichtig: Fundierte Auskünfte darüber, wie viel Schnee das Dach eines Gebäudes aushält, kann in der Regel die mit der Errichtung des Daches beauf- tragte Firma (sofern diese noch besteht) oder ein Statiker geben. 4) Wer befreit mein Dach vom Schnee? Dies fällt in den Zuständigkeitsbereich des Liegen- schaftseigentümers. Da das Abschöpfen von Dä- chern durchaus gefährlich ist, empfiehlt sich daher dies von Professionisten vornehmen zu lassen. Anmerkung: Wir bitten um Verständnis, dass für die Bewältigung von Aufgaben die in der Sphäre des Liegenschaftseigentümers liegen, die Mitarbeiter des Gemeindeaußendienstes aus zeitlichen Grün- den nicht zur Verfügung stehen. Auf der Homepage der Gemeinde Kals am Groß- glockner werden im Anlassfall Listen von Schnee- Abschöpfdiensten und Statikern veröffentlicht. Per- sonen, die über keinen Internetzugang verfügen, können sich gerne telefonisch bei den Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung melden. FAQs zum bevorstehenden Winter Schon jetzt möchten wir euch informieren, dass am 27. Februar 2022 die Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen stattfinden werden. Stichtag ist der 15. Dezember 2021, das heißt, dass jeder Unionsbürger, der an diesem Tag mit Hauptwohn- sitz in der Gemeinde gemeldet ist (offensichtlich nicht nur vorübergehend), vom Wahlrecht nicht aus- geschlossen ist und spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet hat, in der Gemeinde Kals am Großglockner wahlberechtigt ist. Das Wählerverzeichnis liegt zur Einsichtnahme von 4.1. – 11.1.2022 im Gemeindeamt auf. Weitere Informationen zu den Wahlen, Wahlkarten und vermutlich auch den Corona-Bestimmungen am Wahltag ergehen über Postwurf bzw. werden auf der Gemeindehomepage verlautbart. Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen am 27. Februar 2022 Bericht Gemeinde Kals am Großglockner Bevor ein Volksbegehren eingeleitet wird, müssen Unterstützungserklärungen gesammelt werden. Fol- gende Anliegen können derzeit unterstützt werden: (Stand 24.11.2021) • Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen! • Stoppt Lebendtier-Transportqual • Recht auf wohnen • Zivildienst-Volksbegehren • Wiedergutmachung der COVID-19-Maßnahmen • Black Voices • Kinderrechte-Volksbegehren • Freiraumvolksbegehren • Staatsbürgerschaft für Folteropfer • Rücktritt Bundesregierung • Lieferkettengesetz Volksbegehren • Echte Demokratie-Volksbegehren • Beibehaltung Sommerzeit • Anti-gendern Volksbegehren • Untersuchungsausschüsse live übertragen • Lebensmittelrettung statt Lebensmittelverschwendung • Letzte Hilfe • Arbeitslosengeld rauf! • Für uneingeschränkte Bargeldzahlung • Kurz muss weg • Rechtsstaat & Antikorruptionsvolksbegehren • Unabhängige Justiz sichern • Asylstraftäter sofort abschieben • Verbot für Kinder-Instagram • Covid-19-Maßnahmen abschaffen • Umsetzung der Lebensmittelherkunftskennzeichnung! • Rettung unserer Sparbücher • Wir fordern Coronaimpfstoffalternativen! Sämtliche Unterstützungserklärungen können zu den Amtszeiten (Mo-Fr von 08:00 – 12:00 Uhr) im Ge- meindeamt oder unter Verwendung der Bürgerkarte auch online unterzeichnet werden. Genaue Infos zu den einzelnen Volksbegehren finden sich im Inter- net unter www.oesterreich.gv.at (Bürgerbeteiligung/ Direkte Demokratie) oder im Gemeindeamt. Direkte Demokratie: Volksbegehren Osttiroler gemeinnützige Wohnungs- u. Siedlungsgenossenschaft reg.Gen.m.b.H  9900 Lienz, Emanuel von Hibler-Straße 1 Tel.: +43 (0) 4852 65635  buero@osg-lienz.at In Zusammenarbeit mit der Gemeinde Kals a. G. errichten wir, die Osttiroler gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungs- genossenschaft, die Wohnanlage „Kals-Schneiderfeld“. Hier entstehen insgesamt 28 Wohnungen in unterschiedlichen Größen sowie 8 Reihenhäuser. Das Gesamtprojekt, welches im Mietkaufmodell angeboten wird, umfasst drei Baustufen. Mit der 1. Baustufe soll bereits 2022 gestartet werden. Die Sieger des Architektenwettbewerbs–die Schneider & Lengauer Architekten ZT GmbH – sind derzeit intensiv mit den Planungsarbeiten beschäftigt. Die Planung soll dann bei einem Informationsabend der Bevölkerung präsentiert werden. Interessierte können sich gerne unverbindlich bei uns vormerken lassen: OSG Lienz, Emanuel von Hibler-Straße 1, 9900 Lienz ▪ 04852/65635 ▪ buero@osg-lienz.at Wohnanlage Kals - Schneiderfeld

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