GZ_Gaimberg_2021_12

20 20 Die Sonnseiten Nummer 60 - August 2018 Informationen i i Num er 70 - Dezember 21 Neuausstellung Reisepass Antragstellung direkt in der Gemeinde Gaimberg Seit 22. September 2021 gibt es für die Gemeindebür - gerInnen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Gaimberg die Möglichkeit, Anträge für Pässe und Personalauswei - se direkt bei der Gemeinde Gaimberg einzubringen. Die gesammelten Antragsunter - lagen werden dann an die Be - zirkshauptmannschaft Lienz weitergeleitet. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig . Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Anträge für die Neuausstellung kön - nen im Gemeindeamt Gaim - berg gestellt werden. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses muss per- sönlich eingebracht werden. Im Zuge der Passbeantragung werden bei Personen ab dem 12. Geburtstag mithilfe ei - nes elektronischen Fingerab - druckscanners die Fingerab - drücke erfasst. Der Scanner macht dabei Bilder von zwei Fingern (in der Regel von den Zeigefingern), die dann auf einem Chip im Pass gespei - chert werden. Bei jedem Grenzübertritt wird ein Reisedokument be - nötigt. Dies gilt auch bei Rei - sen in Schengen-Staaten und auch bei kurzen Fahrten ins Ausland. Reisedokument ist der Reisepass oder bei Reisen innerhalb der EU auch ein gültiger Personalausweis. Der Führerschein ist kein Reisedokument. Neu seit 2012: Jedes Kind benötigt einen eigenen Reisepass . Mitein - tragungen im Pass der Eltern sind nicht mehr möglich. Wichtige Information: Sollten Sie kurze Zeit nach der Heirat ins Ausland reisen wollen, muss bei Namensän - derung ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Bitte er - kundigen Sie sich rechtzeitig. Benötigte Unterlagen: - Sie müssen persönlich bei der Behörde erscheinen (Un - terschrift, Fingerscan bei Per - sonen ab 12 Jahren). - vergessen Sie bitte nicht ein Passfoto, das den internatio - nalen Kriterien entspricht und nicht älter als sechs Monate ist (in Farbe). - bringen Sie Ihren derzeiti - gen Reisepass zur Antragstel - lung mit. - Geburtsurkunde (kann ver - langt werden) - eventuell Nachweis der Staatsbürgerschaft - eventuell Heiratsurkunde - eventuell urkundlicher Nach- weis eines akademischen Grades oder der Standesbe - zeichnung Ingenieurin/Inge - nieur Im Einzelfall können weitere Dokumente verlangt werden. Speziell dann, wenn Zweifel an der Korrektheit der Daten bestehen. Die aktuellen Kosten für die jeweiligen Reisedokumente sind auf der Homepage www. help.gv.at zu entnehmen. Für die Reisepässe und Per - sonalausweise bei Antrag auf der Gemeinde Gaimberg ist mit einer Wartezeit von etwa fünf Werktagen zu rechnen. Sollte ein Express-Reisepass benötigt werden, muss der Antrag direkt bei der Be - zirkshauptmannschaft Lienz gestellt werden. Für den An - trag auf der Gemeinde fallen keine zusätzlichen Kosten an. Der Bürgermeister Seit 15. Juni 2012 benötigt jedes Kind für Auslandsrei- sen einen eigenen Pass. Reisepass - Kosten und Gebühren in EUR Reisepass Kinder (bis 2. Geburtstag) gebührenfrei bei Erstausstellung kostenlos Kinder und Minderjährige (bis 12. Geburtstag) € 30,00 Erwachsene (ab 18. Geburtstag) € 75,90 Personalausweis Kinder (bis 2. Geburtstag) gebührenfrei bei Erstausstellung kostenlos Kinder und Minderjährige (bis 16. Geburtstag) € 26,30 Minderjährige und Erwachsene (ab 16. Geburtstag) € 61,50 Familie Schneider wünscht frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2022. Wir möchten uns bei unseren treuen Gästen bedanken und freuen uns auf ein Wiedersehen. Foto: Photo Vinici Foto: Alexander Tuma (BMI)

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