GZ_Leisach_2021_12

BORkENkäFERBEFALL Geschätzte GemeindebürgerInnen! Aufgrund des massiven Borkenkäferbefalls im gesamten Bezirk werden nunmehr eine Reihe von wirkungsvollen Maßnahmen zur Bekämpfung ergriffen. Unter anderem wird ein sehr bewährtes System, das sogenannte TriNet ® ver- wendet. Dabei handelt es sich um ein wirkungsvolles System um Borkenkäfer zu bekämpfen. Auf ein „Alumi- niumdreibein“ wird ein Netz aufgespannt (siehe Foto). Die zeltartige Dreibeinkonstruktion TriNet ® lockt Borkenkäfer per Pheromon (ein spezieller Borkenkäferlockstoff) an. Die Borkenkäfer landen dann auf einem, sehr feinmaschigen Netz – in dem ein wirksames Insektizid eingewoben ist – und sterben nach einem kurzen Kontakt ab. Das Insektizid ist in den Fasern des Netzes eingearbeitet und wird somit nicht ausgewaschen. Diese Netze bzw. der eingewobene Wirkstoff wirkt nur gegen Insekten und ist z. B. für Vögel (die solche Käfer fressen) gänzlich ungefährlich. Diese bislang unbekannten und ungewohnten „Konstruktionen“ werden in manchen Waldbereichen, Waldrändern und in Schlag- flächen zu finden sein. Allerdings darf das Netz nicht mit bloßen Händen berührt werden. Daher BITTE NICHT BERÜHREN! Diese Netze dienen aus- schließlich der Borkenkäfer- bekämpfung und schützen umliegende Wälder vor einem weiteren Befall. Die Standorte der Netze wurden vom Forstpersonal genau fest- gelegt und dokumentiert. Daher wird die Bevölkerung gebeten, diese Netze nicht zu berühren oder zu versetzen. Mit diesen begleitenden Schutzmaßnahmen setzen wir alles daran die Schutzwirkung in unserer Gemeinde so schnell wie möglich wiederherzustellen. Elisabeth Tabernig und Erich Gollmitzer – Bezirksforstinspektion Osttirol 6 Der Amtslei ter informier t Impfpflicht ab 1. Februar 2022, erster Stichtag 15. März 2022 Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne haben gemeinsam mit NEOS und SPÖ einen Entwurf zur Impfpflicht ausgearbeitet. In Kraft treten wird die Impfpflicht am 1. Februar 2022 . Ab dann sei es nicht mehr rechtskonform, nicht gegen Covid-19 geimpft zu sein. Vierteljährlich gibt es dann Stichtage, an denen die Nicht-Geimpften erhoben und gestraft werden. Erster Stichtag ist der 15. März 2022. Die Strafen im Schnellverfahren betragen bis zu 600 € . Zahlt man dann nicht oder legt man Einspruch ein, steht ein ordentliches Verfahren an. Dann drohen Strafen von bis zu 3.600 € . Man kann nach einer Strafe noch impfen gehen, die Strafe wird dann rückwirkend erlassen. Die Impfpflicht gilt für alle mit Wohnsitz in Österreich ab einem Alter von 14 Jahren . Befreit werden kann man nur, wenn ein Ausnahmegrund vorliegt, der definiert ist. Ausstellen können eine Befreiung nicht nur Amtsärzte, sondern auch Kassenärzte/innen. Alfons Monitzer

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