GZ_Virgen_2021_11

Virger Zeitung Gemeinde 23 Regel; jene mit mehr als 50 Teil- nehmern sind zulässig, wenn diese spätestens eine Woche vor- her bei der Bezirksverwaltungsbe- hörde angezeigt werden, bei mehr als 250 Teilnehmern braucht es dafür eine Bewilligung . • Gastronomie & Beherbergung: 2-G -Regel; verpflichtende Er- hebung von Kontaktdaten; diese gelten jedoch nicht für Ab- holung von Speisen und Geträn- ken sowie Imbiss und Gastrono- miestände. B) Tiroler Veranstaltungsgesetz: Unabhängig von den Corona-Maß- nahmen sind öffentliche Veranstal- tungen i. S. des Tiroler Veranstal- tungsgesetzes bei der Gemeinde anzumelden, ausgenommen es werden nicht mehr als 1.000 Bes- ucher erwartet UND es gibt keine sicherheitstechnischen o. ä. Um- stände zu berücksichtigen. Im Zweifelsfall bitte rechtzeitig (zumin- dest vier Wochen vor der Veran- staltung) mit der Gemeinde die Sachlage abklären. Trinkwasseranalyse Herbst 2021 Bei dem alljährlich durchgeführten Trinkwassergutachten und Inspek- tionsbericht der Gemeindewasser- versorgung durch die AGROLAB Austria GmbH, wurden an allen Quellen der Gemeindewasserver- sorgung Proben entnommen, sowie eine Netzprobe im Gemeindeamt. Der bauliche und technische Zu- stand der Wassergewinnungsanla- gen wurde geprüft und für sehr gut befunden. Bei allen Proben wurden die Indikator- und Parameterwerte der Trinkwasserverordnung – im Rahmen des Untersuchungsumfan- ges eingehalten. Das Wasser ent- spricht im Rahmen des durchge- führten Untersuchungsumfanges den geltenden lebensmittelrecht- lichen Vorschriften und ist zur Ver- wendung als Trinkwasser bestens geeignet. Ebenso wurden auch sei- tens der vier Wassergenossenschaf- ten in Virgen Proben entnommen, die Indikator- und Parameterwerte der Trinkwasserverordnung wur- den auch hier eingehalten. Winterdienst 2021/2022 Gegenüber der Wintersaison 2020/2021 gibt es beim Winter- dienst einige Änderungen. Teilstre- cken in Mitteldorf die bisher von Herrn Daniel Resinger geräumt wurden werden ab sofort von Herrn Gabriel Mariacher geräumt. Die Schneeräumung Richtung Sil- Grenzwerte Erläuterung zu den Analysewerten Kennzahl für den Inhalt an Cal- cium- und Magnesiumsalzen. Maß- Gesamthärte empf. < 30 °dH gebend u. a. für die Waschmittel- dosierung (mmol/l für Europa, z. B. Italien: franz. Härtegrade). Kennzahl für den sauren (kleiner als 7) oder basischen (größer als 7) pH-Wert 6,5 - 9,5 Zustand des Wassers. Maßgebend u. a. für die Wahl des Rohrleitungsmaterials. Salz der Salzsäure. Kennzahl für Chlorid (Cl) 200 die Korrosionsbeständigkeit der Leitungsmaterialien. Diese Stickstoffverbindung kommt geringfügig natürlich im Wasser Nitrat (NO3) 50 vor. Mögliche Überhöhung der Werte z. B. durch Überdüngung von Böden. Salz der Schwefelsäure. Kennzahl Sulfat (SO4) 250 für die Korrosionsbeständigkeit der Leitungsmaterialien. Häufig imWasser, meist als Chlorid Natrium (Na) 200 (Salz) vorkommendes Metall, in geringen Dosen lebensnotwendig. Gemeinde Wassergenossenschaften Einheit Virgen Obermauern Welzelach Göriach Mitteldorf Gesamthärte °dH* 4,77 4,04 11,8 4,30 19,0 pH-Wert – 7,7 7,85 7,8 7,90 7,4 Chlorid (Cl) mg/l < 1 < 1 < 1 < 1 < 1 Nitrat (NO3) mg/l 1,5 < 1 2,1 1,07 < 1 Sulfat (SO4) mg/l 29,7 3,7 78,2 3,2 55,2 Natrium (Na) mg/l 0,81 < 1 1,26 < 1 1,72 Bakteriolog. Keim- Befund zahl 0 0 0 0 0 * °dH = deutsche Härtegrade •Kundenbereiche: FFP2-Masken- pflicht in ausgewählten Geschäf- ten des täglichen Bedarfs; in sonstigen Kundenbereichen haben KundInnen ohne 2-G - Nachweis eine FFP2-Maske zu tragen; für körpernahe Dienst- leistungen gilt die 2-G -Regel •Die vorgenannten Regeln gelten nicht für Treffen im privaten Wohnbereich, mit Ausnahme von Zusammenkünften wie ins- besondere in Garagen, Gärten, Schuppen udgl.

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