GZ_Assling_2021_10

Durch die besondere geografische Lage Osttirols und schneereiche Win- ter wie der letzte war, werden ver- mehrt Solarplatten kaputt. Solarplatten die auf Häusern montiert waren können leider nicht bei den Sammlungen der Gemeinden abgege- ben werden. PV-Module werden in Österreich als gewerbliche Elektrogeräte eingestuft. Daher können diese nicht über die Elektroaltgeräte-Sammlung der Gemeinde entsorgt werden. Die gute Nachricht ist: Österreichische Hersteller, Importeure, Händler, Installateure bei direktem Bezug aus dem Ausland haben aber eine Verpflichtung zur unentgeltlichen Rük- knahme von defekten PV-Modulen. Zumindest dann, wenn sie durch neue ersetzt werden. Detaillierte Informatio- nen dazu erhält man über die Umweltbe- ratung des AWV Osttirols. (Umwelt-Tel.: 04852/69090-13) Die schlechte Nachricht für Internet- besteller: Wenn man selbst die PV-Module übers Internet aus dem Ausland bestellt, besteht diese Rücknahmeverpflichtung nicht. Das heißt für den Abfallbesitzer, er muss die defekten PV-Platten bei einem befugten Sammler meist kosten- pflichtig entsorgen. Nähere Informatio- nen dazu über die Umweltberatung des AWV Osttirols. Die sehr gute Nachricht: Geräte mit Solarzellen sind Elektrogerä- te, die über die Elektroaltgerätesamm- lung der Gemeinde entsorgt werden. (Hier ein paar Beispiele: Gartenlichter mit Solar, Zierbrunnen mit Solar, usw., aber auch Solarzellen mit denen Geräte betrieben werden wie z.B. Solarladege- räte etc.) Über die Umweltberatung des Abfall- wirtschaftsverband Osttirol erhalten sie Information über Umwelt-/Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft und Entsorgung. Gerhard Lusser, Umweltberater des AWV Osttirol Seite 6 10/2021 Umweltschutz Photovoltaik-Module: Richtige Entsorgung

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