GZ_Assling_2021_10

Am Sonntag, 27.02.2022, finden in Tirol die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen gem. Tiroler Gemeindewahl- ordnung 1994 statt . Wahlrecht Zur Wahl des Gemeinderates und zur Wahl des Bürgermei- sters wahlberechtigt sind alle Unionsbürger, die in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben (es sei denn, dass sie sich noch nicht ein Jahr in der Gemeinde aufhalten und der Aufenthalt offensichtlich nur vorübergehend ist), vom Wahl- recht nicht ausgeschlossen sind und spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Wählbarkeit In den Gemeinderat wählbar sind alle Unionsbürger, die in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben (es sei denn, dass sie sich noch nicht ein Jahr in der Gemeinde aufhalten und der Aufenthalt offensichtlich nur vorübergehend ist), von der Wählbarkeit nicht ausgeschlossen sind und spätestens am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Unionsbürger, die die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzen und noch keine fünf Jahre ununterbrochen in einer österreichischen Gemeinde den Hauptwohnsitz haben, sind in den Gemeinderat nur unter der weiteren Voraussetzung wähl- bar, dass sie nach dem Recht ihres Herkunftsmitgliedsstaates nicht infolge einer strafrechtlichen Entscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind. Zum Bürgermeister wählbar sind alle im vorigen Absatz beschriebenen Personen, die die österreichische Staatsbürger- schaft besitzen und die nicht innerhalb der letzten sechs Jahre vor dem Wahltag ihres Amtes als Mitglied des Gemeindevor- standes verlustig erklärt wurden. Das Vorliegen der Voraussetzungen für das Wahlrecht und die Wählbarkeit ist, abgesehen vom Wahlalter, nach dem Stichtag zu beurteilen. Folgend die wichtigsten Termine aus dem Wahlkalender: 24.11.2021 Kundmachung Ausschreibung Wahl 15.12.2021 Stichtag erster Tag für die Einbringung von Wahlvorschlägen 04.01.2022 erster Tag Auflegung Wählerverzeichnis – Fristbeginn für Berichtigungsanträge und - anregungen (letzter Tag 11.01.2022) 28.01.2022 spätester Zeitpunkt für die Einbringung der Wahlvorschläge 10.02.2022 Kundmachung Wahlvorschläge und Koppe- lungen 23.02.2022 letzter Tag für schriftliche Antragstellung Ausstellung Wahlkarte 25.02.2022 spätester Zeitpunkt für mündliche Stellung Antrag Ausstellung Wahlkarte (schriftlich noch bei persönlicher Übergabe an bevoll mächtigte Person) 27.02.2022 Wahltag Weitere Informationen und vollständiger Wahlkalender: https://www.tirol.gv.at/abteilung-gemeinden/gemeinderats- und-buergermeisterwahlen-2022/ Sämtliche Kundmachungen werden fristgerecht auf www.assling.at und Gem2Go eingestellt. Seite 5 10/2021 Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen in Tirol 27. Februar 2022 Meldeamt und Nächtigungsstatistik Geburten: 2 Sterbefälle: 1 Zuzug: 3 Wegzug: 24 Dieses Projekt wird aus Mitteln des Klima- und Energiefonds gefördert und im Rahmen des Programmes „Mikro-ÖV Syste- me“ für den Nahverkehr im ländlichen Raum“ durchgeführt.

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