GZ_Obertilliach_2020_05

Rund ums Dorf Seite 9 Mai 2020 3. Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes im Bereich der Gp. 2942, 2977/1 und 2978/1 KG Obertilliach von der- zeit „Landwirtschaftliche Freihaltefläche- FL“ gem. § 27 Abs. 2 h TROG 2016 in künftig baul. Entwicklung S 8/z1: Bauliche Anlagen (Parkplätze, Carports und dgl.), jedoch keine Gebäude für benachbarten Entwicklungsbereich. Gleichzeitig wird gemäß § 67 Abs. 1 lit. c TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des örtlichen Raum- ordnungskonzeptes gefasst. 4. Änderung des Flächenwidmungsplanes Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der nachstehenden Grundstücke – alle KG Obertilliach, ent- sprechend der Ausführung des eFWP: - Gp. 2942 (ca. 1248 m²) von Freiland § 41 in Sonder- fläche standortgebunden § 43 (1)a, Festlegung Erläu- terung: Parkplatz und teilweise eingeschoßige Carports mit begrüntem Dach; - Gp. 2977/1 (ca. 3534 m²) von Freiland § 41 in Touris- musgebiet § 40 (4) TROG 2016; - Gp. 2978/1 (ca. 247 m²) von Freiland § 41 in Touris- musgebiet § 40 (4) TROG 2016; Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Ände- rung des Flächenwidmungsplanes gefasst. 5. Bebauungsplan Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Obertilliach einstimmig (10 Stimmen), gemäß § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumord- nungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, für den Bereich der Grundstücke Gp. 2941, 2942, 2977/1 und 2978/1, alle KG Obertilliach, den von RAUM.GIS Kranebitter, ausge- arbeiteten Entwurf vom 23.01.2020, GZ. 1749ruv/2016, über die Erlassung eines allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes durch vier Wochen hindurch zur öf- fentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3 TROG 2016 der Beschluss über die Erlassung des gegenständlichen allgemeinen und er- gänzenden Bebauungsplanes gefasst. Im Bebauungs- plan sind verschiedene Planungs- und Bebauungsregeln festgeschrieben (Fassadenstruktur, Dachlandschaft, Bebauungsdichte, Bauweise, Bauhöhe, Darstellung der verkehrsmäßigen Erschließung). Recyclinghof Unter- und Obertilliach Im Rahmen der Errichtung des gemeinsamen Recy- clinghofes der Gemeinden Untertilliach und Obertilli- ach werden auf Grundlage des Honorarangebotes die statische und konstruktive Bearbeitung (Konstruktion) an das Büro DI Bodner, 9900 Lienz, zum Honorarange- botspreis von € 13.900,00 (ohne MWSt.) vergeben. 6. Allfälliges Die Fachberaterin für Inklusion – Frau Maria Krause-Wildt, BH Lienz, hat gemeinsam mit der Kindergartenleiterin des Kindergarten Obertilliach eine Situationsanalyse erstellt und die Anstellung der Assistenzkraft (Stützkraft) mit einem Ausmaß von 20 Wochenstunden – von Jänner 2020 bis Juli 2020 – für notwendig erachtet. Dienstverhältnis unter ei- nem halben Jahr (bis Beginn der Sommerferien); Dienstbe- ginn am 27.01.2020 – Beschäftigungsausmaß 20 Wochen- stunden. Dauer des Dienstverhältnisses bis 12.07.2020. Protokoll: Josef Auer Bearb.: Bgm-Stv. Andreas Mitterdorfer

RkJQdWJsaXNoZXIy MTUxMzQ3