GZ_Obertilliach_2020_05

Rund ums Dorf Seite 6 Mai 2020 Gemeinderatssitzung vom 23. Jänner 2020 1. Voranschlage für das Finanzjahr 2020 Der Voranschlag der Gemeinde Obertilliach für das Finanzjahr 2020 (inclusive Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2021 bis 2024) wird mit allen darin enthaltenen Bestandteilen (Anlagen und Beilagen gemäß § 5 VRV 2015 idgF sowie gemäß §§ 82, 88 und 91 TGO 2001 idgF) wie folgt festgesetzt: Ergebnisvoranschlag (Gesamtbeträge im Detailnachweis aufgegliedert): Summe der Erträge 3.038.900,00 Summe der Aufwendungen 2.749.900,00 Saldo (0) Nettoergebnis 289.000,00 Entnahmen aus Haushaltsrücklagen 0,00 Zuweisung an Haushaltsrücklagen 0,00 Summe Haushaltsrücklagen 5.000,00 Nettoergebnis nach Zuweisung und Entnahmen von Haushaltsrücklagen 284.000,00 Finanzierungsvoranschlag (Gesamtbeträge im Detailnachweis aufgegliedert): Summe Einzahlungen gesamt 3.108.900,00 Summe Auszahlungen gesamt 4.037.800,00 Ein- und Auszahlungen: Summe Einzahlungen operative Gebarung 3.038.900,00 Summe Auszahlungen operative Gebarung 2.171.100,00 Saldo (1) Geldfluss aus der operativen Gebarung 867.800,00 Summe Einzahlungen investive Gebarung 70.000,00 Summe Auszahlungen investive Gebahrung 1.866.700,00 Saldo (2) Geldfluss aus der investiven Gebarung - 1.796.700,00 Saldo (3) Nettofinanzierungssaldo (Saldo 1 + 2) - 928.900,00 Summe Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 500.000,00 Summe Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 145.900,00 Saldo (4) Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit 354.100,00 Saldo (5) Geldlfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung (Saldo 3 + 4) - 574.800,00 Die Abdeckung des negativen Geldflusses (Finanzjahr 2020) aus der voranschlagswirksamen Gebarung (Saldo 5 des Finanzierungsvoranschlages) in Höhe von € 574.800,00 kann nur zum Teil Zahlungsmittelreserveentnahmen aus zweck- gebundenen Haushaltsrücklagen erfolgen. Einmalige Ausgaben aus der operativen Gebarung können nur dann getätigt werden, wenn die entsprechende Liquidität gegeben ist. Dienstpostenplan: Personalstan d Vertragsbedienstete Angestellte VZÄ insgesamt Gemeinde/Verwaltung/Forst/Finanz 2,90 1,00 3,90 Kindergarten / Volksschule 2,17 2,17 Bauhof/Abwasserbeseitigung 2,10 2,10 Weiters wird festgelegt, dass Abweichungen von den Ansätzen des Voranschlages für das Finanzjahr 2020 gemäß § 106 Abs. 1 TGO 2001, LGBl.Nr. 26/2001 idgF ab dem Betrag von € 50.000,00 je Voranschlagspost für die Ge- nehmigung des Rechnungsabschlusses 2020 zu begründen sind. MITTELFRISTIGER FINANZPLAN für die Jahre 2021 bis 2024: Ergebnishaushalt Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Summe Erträge 1.714.900 1.706.200 1.663.600 1.667.800

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