GZ_Obertilliach_2020_05

Rund ums Dorf Seite 5 Mai 2020 licher Pachtzins in der Höhe von € 1.000,00 als Grund- stücksentschädigung fixiert. Die Laufzeit der Deponie ist laut Bescheid der BH Lienz bis 31.12.2024 befristet (mit Option auf Verlängerung). 12. Bauhof / Wirtschaftshof Die Gemeinde Obertilliach mietet einen Teil der Räum- lichkeiten imGebäude „Rodarm 16“ auf demGst. 2879/2, KG Obertilliach, als Gemeindebauhof (Räumlichkeiten im Erd- und Kellergeschoß) zu einem monatlichen Mietzins in der Höhe von € 850,00 (ohne Ust). Der vorliegende Mietvertrag mit Herrn Ganner Josef – Eigentümer des Objektes wird somit genehmigt. 13. Gailregulierung / Grundstücksarrondierungen Das Projekt umfasst den gesamten Bereich im Tiroler Be- reich (Kartitsch, Obertilliach, Untertilliach). Einige Teile sind bereits reguliert. Die Regulierung stellt eine sinnvolle Maßnahme dar. Dadurch sollte auch gewährleistet wer- den, dass der Bachverlauf künftighin in seinem Verlauf bleibt das Übereinkommen zur Grundregelung entlang der Gail zwischen Flkm. 114,03 und Flkm. 120.40 auf Grundlage der Planunterlagen der Vermessungskanzlei Rohracher, GZ. 1363/2018-OT – betroffene Grundstü- cke der Gemeinde Obertilliach Gp. 3335, Gp. 3300, Gp. 2807/1 und Gp. 2445/2, alle KG Obertilliach, wird geneh- migt. 14. Genossenschaftsjagdgebiet Obertilliach Die Gemeinde Obertilliach stimmt der Beantragung zur Zerlegung der Genossenschaftsjagd Obertilliach in die Genossenschaftsjagd Schönboden und die Genossen- schaftsjagd Scheibrastl auf Grundlage der dort einlie- genden Grundstücksflächen zu. Nach der Zerlegung der Genossenschaftsjagd Obertilliach sollen im Gemeinde- gebiet drei Genossenschaftsjagden einliegen (Genossen- schaftsjagd Obertilliach, Genossenschaftsjagd Schönbo- den, Genossenschaftsjagd Scheibrastl). 15. App-Anwendung „Bürgerservice Gemeinde Obertilliach- LANMEDIA“ Über die App sollen künftighin Informationen an die Bevölkerung weitergeleitet bzw. die Bevölkerung über besondere Ereignisse informiert werden. Die Gemeinde Obertilliach genehmigt das „Gemeinde – Bürgerservice per Telegram“ über die Fa. Lanmedia Medienunterneh- men, Hermagor, mit einem monatlichen Preis von € 89,00 (netto). 16. Grundablöse Die Entschädigung für die Flurbereinigung im Bereich des Gst. 2506 (Eigentümer Mitterdorfer Josef) und des Gst. 2800/1 (öffentliches Gut unter der Verwaltung der Ge- meinde Obertilliach – Flächenausmaß ca. 42 m³- wird mit € 15,00 pro m² Grundstücksfläche festgelegt. Protokoll: Josef Auer Bearb.: Bgm-Stv. Andreas Mitterdorfer Gemeinderatssitzung vom 30. Dezember 2019 1. Verordnung Waldumlage Aufgrund des § 10 Abs. 1 der Tiroler Waldordnung 2005, LGBl. Nr. 55 zuletzt geänderte durch LGBl. Nr. 144/2018, wird zur teilweisen Deckung des jährlichen Personal- und Sachaufwandes für die Gemeindewaldaufseher verord- net: § 1 Waldumlage, Umlagesatz Die Gemeinde Obertilliach erhebt eine Waldumlage und legt den Umlagesatz einheitlich für die Waldkategori- en Wirtschaftswald, Schutzwald im Ertrag und Teilwald im Ertrag mit 70 v. H. der von der Tiroler Landesregie- rung durch Verordnung vom 04. Dezember 2019, LGBl. 143/2019, festgesetzten Hektarsätze fest. Diese Verord- nung tritt mit 01. Jänner 2020 in Kraft. 2. Mobilitätszentrum Tassenbach Auf Grundlage von Vorgesprächen zwischen den beteilig- ten Gemeinden wurde vereinbart, dass die Gemeinden Kartitsch, Ober- und Untertilliach € 28.500,00 als Inves- titionsbeitrag für die Haltestelle Tassenbach überneh- men. Die interne Aufteilung des IV-Betrages erfolgt nach Einwohnerzahl. Die Gemeinde Obertilliach leistet einen Investitionskostenbeitrag in der Höhe von € 11.331,36 für das Mobilitätszentrum „Tassenbach“ (Erneuerung der Eisenbahnkreuzung, der Bushaltestelle sowie der Park & Ride Anlage „Tassenbach“). Der IV-Beitrag wird an die Ge- meinde Strassen zu je einem Drittel im Jahr 2020, 2021 und 2022 refundiert. 3. Recyclinghof - Baumeisterarbeiten Im Rahmen der Errichtung des gemeinsamen Recy- clinghofes der Gemeinden Untertilliach und Obertilli- ach werden auf Grundlage des Vergabevorschlages die Baumeisterarbeiten an die Fa. Viertler BAU, 9920 Sillian, mit der Vergabesumme in Höhe von € 575.970,35 (ohne MWSt.) vergeben. Protokoll: Josef Auer Bearb.: Bgm-Stv. Andreas Mitterdorfer

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