GZ_Obertilliach_2019_11

Rund ums Dorf Seite 8 November 2019 Gemeinderatssitzung vom 2. Juli 2019 1. Erlassung von Bebauungsplänen a) Der Gemeinderat der Gemeinde Obertilliach be - schließt, gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungs - gesetzes 2016, LGBl. Nr. 105, für den Bereich der Grund - stücke Gp. 3071/6, Gp. 3071/7 und Gp. 3071/8 (künftig Gp. 3071/6 und 3071/8), alle KG Obertilliach, den von RAUM.GIS Kranebitter, ausgearbeiteten Entwurf vom 26.06.2019, die Erlassung eines allgemeinen und ergän - zenden Bebauungsplanes im Sinne der schriftlichen und einen integrierenden Bestandteil bildenden Plandarstel - lung durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Ein - sichtnahme aufzulegen. b) Der Gemeinderat der Gemeinde Obertilliach be - schließt, gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungs - gesetzes 2016, LGBl. Nr. 105, für den Bereich des Grund - stückes Gp. 3073/7, KG Obertilliach, den von RAUM.GIS Kranebitter, ausgearbeiteten Entwurf vom 18.06.2019, die Erlassung eines allgemeinen Bebauungsplanes im Sin- ne der schriftlichen und einen integrierenden Bestandteil bildenden Plandarstellung durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der Beschluss des Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. 2. Beantragung von Bedarfszuweisungen für mögliche Projekte im Jahr 2020 An Projekten stehen insbesondere an: - Asphaltierungsarbeiten auf diversen Gemeindestraßen - Erneuerung des Hochbehälters der WVA „Rodarm“ - Projekt „Obertilliach – gemeinsam gestalten“ - Errichtung Recyclinghof Als zukünftige Projekte stehen an: - Errichtung der LWL-Infrastruktur (Ortsnetz) - Feuerwehrfahrzeug - Verbauung (Errichtung von Schirmen) bei der Zufahrt „Ebner-Prünsterweg“ Diskutiert wird im Gemeinderat auch über die Errichtung von e-Tankstellen – hier läuft ein Leaderprojekt im RMO. 3. Sanierung Gemeindehaus Obertilliach Die geplanten Sanierungsmaßnahmen (Eingangsbereich, Stiegenhaus) mit geschätzten Investitionskosten von € 79.700,00 sind laut der Planung des „technischen büros für innenarchitektur sylvia schneider“ umzusetzen. Für das jeweilige Sanierungserfordernis sind Angebote einzu - holen. Die Vergabe der Sanierungsmaßnahmen kann auf Grafiken zu Punkt 1a - Bebauungsplan Grafiken: Gemeinde Obertilliach Grafik zu Punkt 1b - Bebauungsplan Grafik: Gemeinde Obertilliach

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