GZ_Obertilliach_2019_11

Rund ums Dorf Seite 11 November 2019 Grafiken zu Punkt 4 - Änderung d. Flächenwidm. Grafiken: Gemeinde Obertilliach 5. Rücklagenentnahmen und Wiederzuführung Zur Aufrechterhaltung der Liquidität werden als Über - brückung kurzfristig von den Rücklagenkonten die nach - stehenden Beträge entnommen und dem Girokonto der Gemeinde Obertilliach zugeführt: - Sendeanlage Sanger € 5.778,10 - Betriebsmittelrücklage € 5.000,00 - Wasserversorgung € 60.000,00 - Wasserversorgung € 30.000,00 Die Rücklagenentnahme „Sendeanlage Sanger“ wird zur Gänze für das Projekt „Ftth – Breibandausbau – Ortsnetz Obertilliach verwendet und ist dieser Haushaltsstelle zuzuführen. Die restlichen Rücklagenentnahmen sind in ihrer Höhe (sofern sie nicht zweckgebunden verwendet werden) wiederum den entsprechenden Rücklagenkon - ten zuzuführen (Betriebsmittelrücklage, Rücklage Was - serversorgung). der Fa. Derfesser schuldbefreiend agiert werden. 6. Asphaltierungsarbeiten auf dem öffentlichen Gut Der außerordentlichen Benützung (Sondergebrauch nach dem Tiroler Straßengesetz) der Gemeindestraße „Orts - raum – Dorf – Gst. 2770“ (öffentliches Gut unter der Ver - waltung der Gemeinde Obertilliach) für die Ausführung von Ausbesserungs-, Reparatur- und Asphaltierungsar - beiten im Bereich seines Wohn- und Wirtschaftsgebäu - des „Dorf 12“ (Bereich der Grundstücke Bp. 151 und Bp. 152, beide KG Obertilliach) wird zugestimmt. Der jewei - lige Verwalter des öffentlichen Gutes (Straßenerhalter der Gemeindestraße „Ortsraum – Dorf – Gst. 2770“) ist bei erforderlichen Arbeiten an der Weganlage (z.B. Verle - gung und Betreuung von Ver- und Entsorgungsleitungen) im Bereich der geplanten Asphaltierungsarbeiten vom Antragsteller bzw. dessen Rechtsnachfolgern in Bezug auf Mehrkosten schadlos zu halten. Ein Kostenersatz für getä - tigte Asphaltierungsarbeiten wird seitens der Gemeinde Obertilliach nicht geleistet. Für den Sondergebrauch der Gp. 2770 – Gemeindestraße „Ortsraum – Dorf – Grund - stück 2770, KG Obertilliach“ – ist mit dem Verwalter des öffentlichen Gutes (Gemeinde Obertilliach) eine schriftli - che Vereinbarung abzuschließen. 7. Anträge, Anfragen und Allfälliges Bürgermeister Scherer bringt dem Gemeinderat die Verhandlungen betreffend Gewährung einer Bedarfs - zuweisung für die Restfinanzierung des Recyclinghofes zur Kenntnis (positive Verhandlungen – für die Gemein - de Obertilliach wird eine Bedarfszuweisung von ca. € 650.000,00 zugesichert (Gesamtkosten des gemeinsa - men Recyclinghofes - € 1.413.000,00; Anteil für die Ge - meinde Obertilliach - € 1.046.280,00). Bürgermeister Matthias Scherer berichtet, dass wegen einer möglichen Anmietung eines Teils der Werkstätte „Ganner – Rodarm 16“ bereits umfangreiche Gespräche mit dem Gebäude - eigentümer geführt wurden. Protokoll: Josef Auer (Gemeinde Obertilliach) Bearbeitung: Bgm.-Stv. Andreas Mitterdorfer

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