GZ_Obertilliach_2019_11

Rund ums Dorf Seite 10 November 2019 Gemeinderatssitzung vom 27. August 2019 1. Elternbeiträge für den öffentlichen Kindergarten Der Elternbeitrag wird ab 01.09.2019 (Beginn des Kinder - betreuungsjahres 2019/2020) mit Euro 25,00 pro Kind und Monat festgesetzt. Der Elternbeitrag wird jeweils im November und Mai zur Zahlung vorgeschrieben. Der Ge - meinderats-beschluss vom 05.08.2009, dass die Eltern - beiträge nur mehr für jene Kindergarten-kinder eingeho - ben werden, welche zum Stichtag das vierte Lebensjahr noch nicht vollendet haben (gilt für alle unter 4-jährigen Kinder) bleibt weiterhin aufrecht. 2. Baukostenzuschüsse An die nachstehend angeführten Eigentümer bzw. An - tragsteller wird folgender Baukostenzuschuss gewährt: Scherer Magdalena € 7.603,00 Ebner Johann, Dorf 50 € 3.456,00 Ebner Andreas, Dorf 50 € 3.297,00 Der Baukostenzuschuss wird mit 80 % des genehmigten Betrages nach Vorliegen der Bestätigungen nach § 31 Abs. 2 und 3 TBO zur Anweisung gebracht. Die restlichen 20 % sind nach der Bauvollendungsmeldung oder erteil - ter Benützungsbewilligung auszuzahlen (keine Antrag - stellung mehr erforderlich). 3. Genehmigung von Mietverträgen Die vorliegenden Mietverträge über die Vermietung der Wohnungen im Gebäude „Dorf 33“ abgeschlossen zwi - schen der Gemeinde Obertilliach und Herrn Kammer - lander Florian, Dorf 33/1, Mitterdorfer Maria, Dorf 33/2 und Ebner Mariana, Dorf 33/4 werden genehmigt. Für die Wohnung „Tür 4“ sollte ein m²-Preis von € 5,14 festgelegt werden. 4. Änderung des Flächenwidmungsplans Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Grundstückes 3073/1, KG Obertilliach, von derzeit „Freiland“ gemäß § 41 TROG in künftig „Wohngebiet“ gemäß § 38 Abs. 1 TROG 2016, entsprechend der Ausführung des eFWP. Gleichzeitig wird gemäß § 70 Abs. 1 lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtig - ten Person oder Stelle abgegeben wird. 8. Änderung des Flächenwidmungsplans Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Grundstückes 3073/7, KG Obertilliach, von derzeit „Freiland gemäß § 41 TROG in künftig „Wohngebiet“ gemäß § 38 Abs. 1 TROG 2016, entsprechend der Aus - führung des eFWP. Gleichzeitig wird gemäß § 70 Abs. 1 lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtig - ten Person oder Stelle abgegeben wird. 9. Anträge, Anfragen und Allfälliges a) GR. MMag. Ganner Johannes als Substanzverwalter der GGAG Bergen berichtet, dass von der TIROLER Ver - sicherung ein Angebot eingeholt wurde Versicherungs - schutz (Sparten) für die GGAG Bergen: Feuerversicherung (Gebäude) Haftpflichtversicherung (Land- und Forstwirtschaft) Versicherungsprämie jährlich € 395,08. b) Für die Beweidung im Einzugsgebiet der GGAG Lei - ten wird die Mitgliedschaft beim Almwirtschaftsverein angestrebt. c) Der Gemeinderat diskutiert über die Elementarschä - den (Weganlagen, Weideflächen) der GGAG Bergen – Kosten, Frage der Zuständigkeit mit Wildbach- und La - winenverbauung. Grafik zu Punkt 8 - Änderung d. Flächenwidmungsp. Grafik: Gemeinde Obertilliach Protokoll: Josef Auer (Gemeinde Obertilliach) Bearbeitung: Bgm.-Stv. Andreas Mitterdorfer

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