GZ_Obertilliach_2021_07

Rund ums Dorf Seite 6 Juli 2021 Gemeinderatssitzung vom 30. März 2021 1. Voranschlag für das Finanzjahr 2021 Der Voranschlag der Gemeinde Obertilliach für das Finanzjahr 2021 (inkl. Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2025) wird mit allen darin enthaltenen Bestandteilen (Anlagen und Beilagen gemäß § 5 VRV 2015 idgF sowie gemäß §§ 82, 88 und 91 TGO 2001 idgF) wie folgt festgesetzt: Ergebnisvoranschlag (Gesamtbeträge im Detailnachweis aufgegliedert): Summe der Erträge € 2.036.500,00 Summe der Aufwendungen € 2.311.900,00 Saldo (0) (Nettoergebnis) € - 275.400,00 Entnahmen an HHR € 0,00 Zuweisungen HHR € 0,00 Summe Haushaltsrücklagen € 0,00 Nettoergebnis € - 275.400,00 Finanzierungsvoranschlag (Gesamtbeträge im Detailnachweis aufgegliedert): Summe Einzahlungen € 2.399.100,00 Summe Auszahlungen € 3.153.000,00 Die Ein- und Auszahlungen gliedern sich wie folgt: Einzahlungen operative Gebarung € 2.036.500,00 Auszahlungen operative Gebarung € 1.853.000,00 Saldo (1) Geldfluss operative Gebarung € 183.500,00 Summe Einzahlungen investive Gebarung € 362.600,00 Summe Auszahlungen investive Gebarung € 1.300.000,00 Saldo (2) Geldfluss investive Gebarung € - 937.400,00 Saldo (3) Nettofinazierungssaldo (Saldo 1 + 2) € - 753.900,00 Summe Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit € 50.000,00 Summe Auszahlungen aus Finazierungstätigkeit € 123.000,00 Saldo (4) Geldfluss aus Finazierungstätigkeit € 73.000,00 Saldo (5) Geldfluss aus voranschlagswirksamer Gebarung (Saldo 3 + 4) € 826.900,00 Die Abdeckung des negativen Geldflusses (Finanzjahr 2021) aus der voranschlagswirksamen Gebarung (Saldo 5 des Fi - nanzierungsvoranschlages) in Höhe von € 826.900,00 kann nur durch entsprechende Einsparungen bzw. Lukrierung von zusätzlichen Einnahmen erreicht werden. Einmalige Ausgaben aus der operativen Gebarung können nur dann getätigt werden, wenn die entsprechende Liquidität gegeben ist. 2. Anträge, Anfragen und Allfälliges Bgm. Scherer berichtet, dass für die Schneeräumung bis Ende Jänner 2021 ein Aufwand von ca. € 120.000,00 an - gefallen ist. Für die Schneeräumung gibt es vom Land eine Bedarfszuweisung in der Höhe von ca. € 30.000,00. Die Schneeräumung ist im Ortsbereich Obertilliach „Dorf“ eine große Herausforderung. GR. Obererlacher Johann berichtet, dass das Feuerwehr - auto (RLFA) über die BBG bestellt wurde (Kosten für das RLFA- € 466.000,00). Der Ankauf des RLFA wird durch das Land Tirol und des Feuerwehrverbandes mit Förderun - gen von ca. 70 % der Anschaffungskosten gefördert. Die Gemeinde Untertillliach hat auch eine Beitragsleistung beschlossen. Weiters wurde ein Spendenkonto einge - richtet und wird weiterhin für den Ankauf des RLFA um Spenden geworben. Betreffend der Notzufahrt zu den Objekten „Prünste-Ebe - ne“ berichtet der Bürgermeister, dass die Planung durch das Büro Bodner, Lienz, bearbeitet wird. Die vergangenen schneereichenWochen haben gezeigt, dass eine Ersatzzu - fahrt notwendig ist. Der Gemeindeweg „Ebene-Prünste“ war in diesem Winter mehr als 20 Tage wegen Lawinen - gefahr gesperrt. Für den Obmann der Lawinenkommissi - on – Herrn Lugger Josef – erscheint eine Entschädigung für seine Tätigkeit als gerechtfertigt zu sein. Protokoll: Josef Auer Bearb.: Bgm-Stv. Andreas Mitterdorfer

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