GZ_Obertilliach_2021_07

Rund ums Dorf Seite 5 Juli 2021 6. Jahresrechnung 2019 der Gemeindegutsagrargemeinschaft Leiten Die Jahresrechnung 2019 der Gemeindegutsagrargemein - schaft Leiten, welche auch den Voranschlag 2020 beinhaltet, wird vom Gemeinderat genehmigt. Jahresrechnung 2019 Anfangsbestand € - 329,17 zuzüglich Summe Einnahmen € 11.874,91 abzüglich Summe Ausgaben € 12.868,19 Endbestand € - 1.322,45 Abgang (Verlust) € 993,28 Voranschlag 2020 Summe Aufwand € 14.042,11 Summe Ertrag € 8.500,00 Abgang € 5.542,11 7. Jahresrechnung 2019 der Gemeindegutsagrargemeinschaft Bergen Die Jahresrechnung 2019 der Gemeindegutsagrargemein - schaft Bergen, welche auch den Voranschlag 2020 beinhal - tet, wird vom Gemeinderat genehmigt. Jahresrechnung 2019 Anfangsbestand: € - 11.771,43 zuzüglich Summe Einnahmen: € 36.917,80 abzüglich Summe Ausgaben: € 25.833,65 Endbestand: € - 687,28 Überschuss (Gewinn): € 11.084,15 Voranschlag 2020 Summe Einnahmen: € 38.500,20 Summe Ausgaben: € 30.9500,00 Überschuss (Gewinn) € 7.550,20 Gemeinderatssitzung vom 23. Februar 2021 Protokoll: Josef Auer Bearb.: Bgm-Stv. Andreas Mitterdorfer 1. Besetzung der Stelle einer Amtsleiterin bzw. eines Amtsleiters in der Gemeinde Obertilliach HerrMaximilianHuber vonderGEMNOVAhat am17.02.2021 dem Gemeinderat die 10 Bewerbungen näher vorgestellt und ausführlich das Auswahlverfahren für die nunmehr drei Bewerbungen dargelegt. Im Rahmen des Hearings wurden die Kandidatinnen und Kandidaten mit den gleichen Frage - stellungen konfrontiert. Im Anschluss an das Hearing wurde dem Gemeinderat die Möglichkeit zur ausführlichen Bera - tung und Diskussion eingeräumt. Das Hearing wurde mit folgenden Bewerberinnen und Be - werbern durchgeführt: - LINDNER Marco , geb. 12.10.1981, 9908 Amlach, Waldweg 40 - WINKLER Magdalena , geb. 06.09.1986, 9655 Maria Luggau, HNr. 43 - OBERERLACHER Marie , geb. 30.03.2002, 9942 Obertilliach, Dorf 47/1 Frau Dr. Winkler Magdalena wird, mit Stimmenmehr - heit der abgegebenen Stimmen, als Gemeindeamts - leiterin nach den Ausschreibungsbedingungen einge - stellt. Das Dienstverhältnis beginnt nach Vereinbarung mit der Bewerberin und wird vorerst auf zwölf Monate abgeschlossen (bis 30.04.2022). Auf das Dienstverhält - nis sind die Bestimmungen des Gemeinde-Vertragsbe - dienstetengesetzes anzuwenden. Der Vorrückungs - stichtag ist nach diesen Bestimmungen zu berechnen und gilt mit der Berechnung als festgesetzt. Die Einstu - fung und Entlohnung erfolgt nach dem Gemeinde-Ver - tragsbedienstetengesetz idgF, im Entlohnungsschema I, Entlohnungsgruppe b (mit Zulagen- Personalzulage, Verwaltungsdienstzulage, sowie eine Mehrdienstleis - tungszulage). Ein befristeter Dienstvertrag ist auszu - arbeiten und dem Gemeinderat zur Genehmigung vorzulegen. Im Dienstvertrag ist der tatsächliche Dienstbeginn anzuführen.

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