GZ_Obertilliach_2021_07

Rund ums Dorf Seite 11 Juli 2021 2. Überbauung im öffentlichen Gut Die außerordentliche Benützung (Sondergebrauch nach dem Tiroler Straßengesetz) der Gp. 2770 (Gemeindestra - ße „Ortsraum Dorf“) - öffentl. Gut unter Verwaltung der Gemeinde Obertilliach, KG Obertilliach, für die Ausladung des Vordaches im Rahmen der Ausführung von Baumaß - nahmen im Bereich des bestehenden Wirtschaftsge - bäudes auf der Gp. 3545, KG Obertilliach, durch Herrn Mittedorfer Harald, Dorf 27, 9942 Obertilliach, wird mit der Auflage zugestimmt, dass der jeweilige Verwalter des öffentlichen Gutes (Straßenerhalter der Gemeindestra - ße „Ortsraum Dorf“ bei erforderlichen Arbeiten an der Straßenanlage Gp. 2770 - öffentl. Gut - (z.B. Verlegung und Betreuung von Ver- und Entsorgungsleitungen) im Bereich der geplanten Baumaßnahmen vom Bauwerber bzw. dem Eigentümer des Gebäudes auf der Gp. 3545, KG Obertilliach, und dessen Rechtsnachfolgern in Bezug auf Mehrkosten schadlos zu halten ist. Für den Sondergebrauch der Gp. 2770 – Gemeindestra - ße „Ortsraum Dorf“, KG Obertilliach, ist mit dem Verwal - ter des öffentlichen Gutes (Gemeinde Obertilliach) eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen. 3. Überbauung im öffentlichen Gut Die außerordentliche Benützung (Sondergebrauch nach dem Tiroler Straßengesetz) der Gp. 3369 (Gemein - destraße „Rals-Ortsraum“) - öffentl. Gut unter Verwal - tung der Gemeinde Obertilliach, KG Obertilliach, für die Ausladung des Vordaches im Rahmen der Ausführung von Baumaßnahmen im Bereich des bestehenden Wirt - schaftsgebäudes auf dem Gst. Bp. 450, KG Obertilliach, samt unterirdischer Verlegung von Versorgungsleitun - gen (Strom, Wasser) vom Wohngebäude (auf dem Gst. 3171 zum Wirtschaftsgebäude auf dem Gst. Bp. 450, über das Gst. 3369, alle KG Obertilliach, durch Herrn Auer Peter, Bergen 5, 9942 Obertilliach, wird mit der Auflage zugestimmt, dass der jeweilige Verwalter des öffentlichen Gutes (Straßenerhalter der Gemeindestra - ße „Rals-Ortsraum“ bei erforderlichen Arbeiten an der Straßenanlage Gp. 3369 - öffentl. Gut - (z.B. Verlegung und Betreuung von Ver- und Entsorgungsleitungen) im Bereich der geplanten Baumaßnahmen vom Bauwerber bzw. dem Eigentümer des Gebäudes auf dem Gst. Bp. 450, KG Obertilliach, und dessen Rechtsnachfolgern in Bezug auf Mehrkosten schadlos zu halten ist. Für den Sondergebrauch der Gp. 3369 – Gemeindestra - ße „Rals-Ortsraum“, KG Obertilliach, ist mit dem Verwal - ter des öffentlichen Gutes (Gemeinde Obertilliach) eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen. 4. Übernahme des Jahreskostenbeitrags für die Aufnahme eines Kindes mit erhöhtem Förderbedarf Die Gemeinde Obertilliach übernimmt den anfallen - den Jahresbeitrag für das Kindergartenbetreuungsjahr 2021/2022 in Höhe von € 3.300,00 (inkl. MWSt) für den Integrations- und Montessori-Kindergarten „Klösterle“ in Lienz für das aufzunehmende Kind mit erhöhtem För - derbedarf. Protokoll: Josef Auer Bearb.: Bgm-Stv. Andreas Mitterdorfer zu Punkt 2: Überbauung im öffentl. Gut Grafik: Gemeinde Obertilliach Einladung zur Eröffnung des Recyclinghofes Obertilliach und Untertilliach Freitag, 27. August 2021 17:00 Uhr

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