GZ_Obertilliach_2021_07

Rund ums Dorf Seite 10 Juli 2021 Gemeinderatssitzung vom 07. April 2021 1. Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 der Gemeinde Obertilliach Herr Christoph Carotta gibt einen einleitenden Bericht zur Buchhaltung der Gemeinden, welche bis zum 31.12.2019 in Geltung gestanden ist. Die doppische Buchhaltung ist als 3-Säulen-Modell auf - gebaut – Finanzierungshaushalt, Vermögenshaushalt, Ergebnishaushalt. Die einzelnen Haushaltskategorien werden näher vorgestellt. Bei der Vermögensbewertung hat jedes Bundesland seine eigenen Durchführungsbe - stimmungen erlassen. Ab 01.01.2020 wird das Vermögen auf Basis von tatsäch - lichen Kosten erfasst. Die Eröffnungsbilanz ist nur einmal zu beschließen (es handelt sich um eine Momentaufnah - me zum 01.01.2020). Das Zahlenmaterial der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Obertilliach wird näher vorgetragen. Der Saldo der Er - öffnungsbilanz bleibt für immer unverändert. Eine Än - derung der Eröffnungsbilanz ist nur in Ausnahmefälle innerhalb der nächsten fünf Jahren in begründeten Aus - nahmefällen zulässig. Nettovermögensquote der Gemeinde Obertilliach: 93,93 % Weiters werden dem Gemeinderat die Arbeitsschritte und Bewertungsformen bzw. Bewertungsrichtlinien zur Kenntnis gebracht. Der Bürgermeister übergibt gemäß den Bestimmungen der TGO den Vorsitz an den Bürger - meisterstellvertreter zur weiteren Behandlung und Fest - setzung der Eröffnungsbilanz. Beschluss: Gemäß VRV 2015 in Verbindung mit der Tiroler Gemein - deordnung wird die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 der Gemeinde Obertilliach wie folgt festgesetzt: Langfristiges Vermögen 19.709.666,51 Nettovermögen 16.955.405,30 Kurzfristiges Vermögen 103.682,65 Sonderposten Investitionszuschüsse 1.656.243,34 Langfristige Fremdmittel 798.847,38 Kurzfristige Fremdmittel 402.853,14 Summe Aktiva 19.813.349,16 Summe Passiva 19.813.349,16 Erläuterungen zur Eröffnungsbilanz: Die Vermögenswerte der Gemeinde Obertilliach – KG 85207 - wurden laut VRV 2015 (§§ 38, 39, 40) erfasst. Die Vermö - genswerte wurden einzeln erfasst und gemäß der Anlage 6g in den Anlagespiegel und die Vermögensrechnung auf - genommen. Für die Bewertung des Grundvermögens der Gemeinde Obertilliach wurde das Rasterverfahren angewandt. Die Werte wurden der Veröffentlichung des Bundesministe - riums für Finanzen https://www.bmf.gv.at/themen/bud - get/finanzbeziehungen-laender-gemeinden/vrv-2015/ba - sispreise-grundstuecksrasterverfahren.html entnommen. Die Preise der KG 85207 sind: L/Landwirtschaft € 3,4427 und U/Unbebaut € 28,9867 Die Bewertung der unterschiedlichen Flächen erfolgte strikt nach den Vorgaben der VRV 2015 § 39 (2) lit. a bis h. Die Bewertung von Gebäuden und Bauten erfolgte nach den Errichtungskosten. Konnten die Errichtungskosten nicht mehr ermittelt werden, wurde nach interner plausib - ler Wertfeststellung bewertet. Der Wert von Straßen und Wegen wurde in Grundflä - che und Aufbau unterteilt. Für den Grundwert wurde das Grundstückrasterverfahren herangezogen. Der Wert des Aufbaues wurde mit den vom Land Tirol empfohlenen Neu - baukosten/m² ermittelt. Diese sind: Asphalt € 72,00/m² und Schotter € 36,00/m². Die endgültige Bewertung wurde durch den im „Leitfaden für Tirol“1) beschriebenen Abschlagsraster durchgeführt. Der Straßenzustand wurde in 4 Klassen unterteilt – sehr gut, gut, mittel und schlecht. Die Restnutzungsdauer reduziert sich um jeweils folgenden Faktor: gut – 25%, mittel -50% und schlecht - 80%. Alle anderen Vermögensgegenstände wurden nach den Anschaffungskosten bewertet.

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