GZ_Obertilliach_2020_11

Rund ums Dorf Seite 13 November 2020 2. Arbeitsleistungen für den Recyclinghof der Gemeinden Unter- und Obertilliach Für die Errichtung des gemeinsamen Recyclinghofes „Untertilliach-Obertilliach“ werden die nachstehenden Gewerke an folgende Firmen vergeben: Schlosserarbeiten – Metallbau IDL, Debant € 88.860,03 Schwarzdeckerarbeiten – Fa. Alexander Pargger € 26.528,12 Anlagenzaun – Fa. H+S Zaun, Klagenfurt € 31.854,80 Schiebetor-Hofschiebetor – Metallbau IDL, Debant € 10.076,36 Sektionaltore – Fa. LIP-Torsystem, Töplitsch € 11.778,63 Gefahrengutcontainer – Schlosserei Hans Haun, Fügen € 9.334,00 Bürocontainer, WC-Container, Fa. Recon € 13.330,00 Entwässerungsprojekt – Fa. DI Bodner, Lienz € 3.500,00 3. Elternbeiträge für den öffentlichen Kindergarten Der Elternbeitrag wird ab 01.09.2020 (Beginn des Kinder - betreuungsjahres 2020/2021) mit Euro 30,00 pro Kind und Monat festgesetzt. Der Elternbeitrag wird jeweils im November und Mai zur Zahlung vorgeschrieben. Der Gemeinderatsbeschluss vom 05.08.2009, dass die Eltern - beiträge nur für jene Kindergartenkinder eingehoben werden, welche zum Stichtag das vierte Lebensjahr noch nicht vollendet haben (gilt für alle unter 4-jährigen Kin - der) bleibt weiterhin aufrecht. 4. Dienstverhältnis mit der Kindergartenassistentin Das mit 31. August 2020 befristete Dienstverhältnis mit der Kindergartenassistenzkraft Frau Schneider Lena wird in ein Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit geändert (Änderung des Punktes 9 im Dienstvertrag auf unbe - stimmte Zeit). Unverändert bleiben das Beschäftigungs - ausmaß und die Entlohnung. 5. Provider-Verträge für die Nutzung des LWL-Ortsnetzes Der Gemeinderat der Gemeinde Obertilliach genehmigt den vorliegenden Vertragsentwurf zum Abschluss des Nutzungsvertrages über das passive FttB / FttH Netz (passive sharing), ausgearbeitet durch die Breitband - serviceagentur Tirol, kurz BBSA, mit den Providern. Die Nutzungsverträge werden mit den Providern A1 Telekom, Magenta, IKB und TirolNet abgeschlossen. 6. Deponiegebühr für die Bodenaushubdeponie Für die Deponierung von Bodenaushubmaterial in der abfall- und naturschutzrechtlich bewilligten Bodenaus - hubdeponie wird eine Gebühr in der Höhe von € 4,30 (ohne MWSt.) pro m³ Bodenaushub eingehoben. 7. Anschlussgebühr LWL-Hausanschlusses Für die Herstellung des Breitband-Erstanschlusses (FttH) wird eine Anschlussgebühr in der Höhe von € 49,00 (incl. MWSt.) in Rechnung gestellt. Die Vorschreibung der An - schlussgebühr erfolgt nach Herstellung des Anschlusses bis zur Spleissbox (Fertigstellungsmeldung und Inbetrieb - nahme des Anschlusses innerhalb von 6 Monaten). 8. COVID-19-Sonderförderungen Der Zweckzuschuss gemäß KIG 2020 für die Gemeinde Obertilliach in der Höhe von € 69.819,72 wird für das Investitionsprojekte „FttB/FttH – Breitbandausbau Orts - netz Obertilliach“ in Anspruch genommen. Die zugesagten COVID-19-Sonderförderungen des Lan - des Tirol werden für folgende Projekte in Anspruch ge - nommen: -Recyclinghof € 89.800,00 - Sanierung Bäder/WC Gemeinde € 22.500,00 - Flächenwirtschaftliches Projekt „Tiroler Lesachtal“ € 84.000,00 - Umbau/Modernisierung und Adaptierung Bücherei € 28.500,00 - Sanierung Friedhofsmauer und Friedhofspflaster € 45.000,00 9. Informationen durch den Substanzverwalter der GGAG Bergen und Leiten Aufarbeitung und Verwertung des Holzes aufgrund der Waldschäden Substanzverwalter GR. MMag. Ganner Johannes gibt einen kurzen Bericht über die Waldbewirtschaftung im Stoanerwald – Käferbekämpfung, Verwertung des Hol - zes, Bringungskosten, Rechtholzbezugsanteile für die Stammsitzliegenschaften; Holzaufarbeitung im Flatsch - klammwald – Bringungskosten/Holzerlöse/Wegsanie - rung; Sanierungsarbeiten bei den Hirtenhütten – auf - grund von Winter-/Schneeschäden; Beitragsleistungen an verschiedene Weggemeinschaften; Gibt es von ir - gendeiner Stelle Fördermittel für die GGABergen – Über - legung über Abstoßen bzw. Verwertung von GGAG-Ver - mögen; in der GGAG Leiten stellt sich die Situation etwas besser dar; Es wird noch ein kurzer Überblick über die finanzielle Gebarung der GGAG Bergen gegeben; für verschiedene Schäden wurden Elementarschadensmeldungen einge - bracht – die Förderungen fließen allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt (bis zum Frühjahr 2021). Das Zahlenmaterial für die Waldbewirtschaftung in der GGAG Bergen ist für den Gemeinderat in Zusammen -

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