GZ_Leisach_2021_10

8 Planer Dr. Thomas Kranebitter ausgearbeiteten Entwurf vom 21. Juli 2021, mit der Planungsnummer 715-2021-00003, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Leisach im Bereich des Grundstückes Gp. 888/3, 892/3, beide KG Leisach, durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich d. Gemeindebauhofes, der Gst. 524-3, KG Leisach Zu diesem Tagesordnungspunkt teilt der Vorsitzende dem Gemeinderat mit, dass im Bereich des Gemeindebauhofes für die Erweiterung desselben um die Erteilung einer Rodungsbewilligung angesucht und sodann seitens der Bezirkshauptmannschaft Lienz die Genehmigung erteilt wurde. Nunmehr ist für diese geplante Erweiterung in Richtung Südwesten eine Umwidmung einer Teilfläche der Gp. 524/3, KG Leisach erforderlich. Der Gemeinderaumplaner Dr. Thomas Kranebitter hat dazu bereits eine positive Stellungnahme abgegeben. Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Leisach gemäß § 68 Abs. 3 i.V.m. § 63 Abs. 9 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 den vom Planer Dr. Thomas Kranebitter ausgearbeiteten Entwurf vom 9. Juli 2021, mit der Planungsnummer 715-2021-00002, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Leisach im Bereich des Grundstückes Gp. 524/3 KG Leisach durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Hofstelle des Erwin Tagger, Gste. 127/1, 128/1 und 420, alle KG Burgfrieden Der Bürgermeister teilt anhand einer Planskizze dem Gemeinderat mit, dass Erwin Tag- ger im Bereich seiner Hofstelle einen Zubau errichten möchte und hierzu ein flächen- gleicher Tausch der gewidmeten Sonderfläche Hofstelle erforderlich ist. Der landwirtschaftliche Sachverständige sowie der Stromversorger in diesem Bereich, die TINETZ, müssen noch eine Stellungnahme abgeben. Der Gemeinderat kann jedoch heute, vorbehaltlich dem Einlangen dieser beiden positiven Stellungnahmen, eine Um- widmung im genannten Bereich beschließen. Der Gemeinderaumplaner der Gemeinde Leisach, Dr. Thomas Kranebitter, hat zur geplanten Änderung des Flächenwidmungs- planes bereits eine positive Stellungnahme abgegeben. Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Leisach gemäß § 68 Abs. 3 i.V.m. § 63 Abs. 9 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016, den vom Planer Dr. Thomas Kranebitter ausgearbeiteten Entwurf vom 21.07.2021, mit der Planungsnummer 715-2021-00004, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Lei- sach im Bereich der Grundstücke, Gste. 127/1, 420, 128/1, alle KG 85007 Burgfrie- den, durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entspre- chende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellung- nahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. AUS DEM GEMEINDERAT

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