GZ_Leisach_2021_10

7 Sitzung vom 5. August 2021 Änderung des ÖROK im Bereich d. Gste. 888/3 und 892/3 u. a. (alle KG Leisach) Der Bürgermeister teilt dem Gemeinderat mit, dass vor geraumer Zeit die Verantwort- lichen des Hundevereines Lienzer Dolomiten, Leisach, um Umwidmung für einen Hunde- abrichtplatz im Bereich der Auffahrt des Stadtweges ersucht haben, da der bisherige Standort im Bereich des ehemaligen Gasthofes „Südalpen“ als nicht geeignet und zu nah am Wohngebiet erachtet wurde. Bei einer Umwidmung seitens der Gemeinde Leisach hätte diese keine Verpflichtung allfällig notwendige Versorgungs- bzw. Entsorgungsleitun- gen (wie Abwasserkanal, Wasserversorgung usw.) errichten zu müssen. Der Gemeinde- vorstand hat nach Beratungen eine Umwidmung bzw. die Änderung des ÖROK zur Beschlussfassung im Gemeinderat befürwortet. Der Gemeinderaumplaner Dr. Thomas Kranebitter hat sodann einen Entwurfsplan ausgearbeitet und nach Rücksprache mit der Abt. Raumplanung des Landes Tirol eine Umwidmung sowie eine notwendige Änderung des ÖROK Leisach in Aussicht gestellt. Der von der Umwidmung betroffene Grundbesit- zer Dr. Karl Dapra hat diesem Ansinnen bereits ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Hinsichtlich der Wegerschließung hat der Vertreter des öffentliche Wassergutes anläss- lich einer mündlichen Stellungnahme mitgeteilt, dass dies über den bestehenden Weg des öffentliches Wassergutes entlang des Drauflußes nicht gestattet wird und daher eine andere Zufahrtsmöglichkeit gesucht werden muss. Hierzu teilt der Bürgermeister dem Gemeinderat mit, dass über den öffentlichen Gemeindeweg, den sogenannten Stadtweg und sodann über die Gemeindeparzelle Gst. 891/5, KG Leisach, ein Servitut für das Gehen und Fahren zugunsten der neuen Parzelle des Hundeabrichteplatzes eingeräumt werde. Dies jedoch nur so lange, wie der Betrieb des Hundeabrichteplatzes erfolgt. Ein entsprechender Gemeinderats- beschluss wäre dazu heute noch erforderlich. Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Leisach ge- mäß § 71 Abs. 1 und § 64 Abs. 1 der Tiroler Raumordnung 2016, den von Dr. Thomas Kranebitter, Lienz, ausgearbeiteten Entwurf vom 17. Juni 2021, über die Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes im Bereich der Gste. 888/3, 891/1, 891/5, 892/3, 985 und 996/1, alle KG Leisch, durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm. § 71 Abs. 1 lit. A TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur dann rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellung- nahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich d. Gste. 888-3 und 892-3 (KG Leisach) Zu diesem Tagesordnungspunkt teilt der Bürgermeister dem Gemeinderat mit, dass – wie bereits erwähnt – im Bereich der Gp. 888/3 und 892/3, beide KG Leisach, die Einrichtung eines Hundeabrichteplatzes und in weiterer Folge die Errichtung eines Containers sowie weiterer notwendiger Nebenanlagen vorgesehen ist. Da gegenständ- licher Bereich im aktuellen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Leisach im „Freiland“ gem. § 41 TROG 2016 einliegt, ist eine Umwidmung in „Sonderfläche Hundeabrichte- platz mit Nebenanlagen – SHap“ gem. § 43.1 TROG 2016 erforderlich, um das Bauvorhaben technisch und rechtlich abzusichern und um schließlich eine einheitliche Bauplatzwidmung im Sinne des § 2 Abs. 12 der Tiroler Bauordnung 2018 – TBO – 2018 zu erhalten. Über Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Leisach gemäß § 68 Abs. 3 i.V.m. § 63 Abs. 9 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016, den vom AUS DEM GEMEINDERAT

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