GZ_Leisach_2021_10

12 Ende der offenen Almen durch Wölfe Wirksame Herdenschutzmaßnahmen sind auf einem großen Teil der Tiroler (Hoch- )Almen faktisch nicht durchführbar, auf dem anderen Teil nicht finanzierbar oder nicht praktikabel. Herdenschutzhunde sind für die kleinen Herdengrößen in Tirol nicht ein- setzbar, sie stellen eine große Gefahr für Wanderer – insbesondere für solche mit Hunden – und ein weiteres Haftungsrisiko für die Almbauern dar. Eine dauerhafte Behirtung ist längerfristig nicht finanzierbar und steht in keiner Relation zum Ertrag der Almwirtschaft. Wolfssichere Abzäunungen durchschneiden die Landschaft, sind eine Sperre für Wanderer, Touristen und Freizeitsportler und erschweren bzw. verunmög- lichen den Wildwechsel. Das wolfsichere Einzäunen bedeutet das Ende der offenen Almen wie wir sie kennen und schätzen. Wer nützt den Alpenraum: Mensch oder Wolf? Die wirtschaftliche Prosperität Tirols hängt in hohem Ausmaß von der Almwirtschaft ab. Sollten die Bauern ihre landwirtschaftlichen Tätigkeiten vermehrt einstellen, ist das gute Zusammenspiel zwischen Landwirtschaft und Tourismus stark gefährdet, Nachhaltigkeit und Regionalität sind bedroht. Der dicht besiedelte und genutzte Alpenraum in Tirol bietet keine Perspektive für das dauerhafte Vorkommen des Wolfes. Aus diesem Grund fordert der Gemeinderat der Gemeinde Leisach die Tiroler Landes- regierung und den Tiroler Landtag auf, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um den Fortbestand der überlieferten und seit Jahrhunderten bewährten Form der extensiven Almwirtschaft sicherzustellen. Insbesondere fordert der Gemeinderat von Leisach von der Tiroler Landesregierung und dem Tiroler Landtag: • Ein klares Bekenntnis des Landes Tirol, dass der Erhalt der Alm- und Weidewirt- schaft und damit verknüpfter Interessen wie Erhalt traditioneller Bewirtschaftungs- formen, Offenhaltung der Landschaft, Tourismus, Naturgefahrenschutz und Erhaltung vitaler Wildbestände ein schützenswertes, erhebliches öffentliches Interesse darstellt, verbunden mit einer Anpassung des Tiroler Almschutzgesetzes. • Die behördliche Festlegung von Gebieten, wo Herdenschutzmaßnahmen aus faktischen Gründen nicht möglich oder aus arbeitstechnischen und finanziellen Gründen nicht zumutbar sind. In diesen Gebieten sind Einzelentnahmen und Bestandsregulierungen in Rudeln bei schadenstiftenden und verhaltensauffälligen Wölfen möglich. • Die Ermöglichung der Entnahme von schadensstiftenden und verhaltensauffälligen Einzelwölfen durch Anpassung des Jagd- und Naturschutzrechtes bzw. Umsetzung bereits bestehender Möglichkeiten, sofern Herdenschutzmaßnahmen unzureichend wirken, faktisch oder rechtlich nicht möglich, nicht zumutbar bzw. nachteilig sind. Die Wolfspopulation im Alpenraum ist ausreichend hoch, daher gefährdet die Entnahme von Problemwölfen nicht den Erhaltungszustand. • Eine vollständige, rasche und unbürokratische finanzielle Entschädigung bei durch geschützte Raubtiere verursachten Schadrissen und damit direkt und indirekt in Zusammenhang stehenden Ereignissen. • Umfassende finanzielle und ideelle Unterstützung bei machbaren und praktikablen Herdenschutzmaßnahmen von Seiten der öffentlichen Hand, u. a. durch professio- nelle Eingreiftrupps inklusive Einrichtung eines wirksamen Frühwarnsystems. • Die Unterstützung eines starken Schulterschlusses aller Kräfte im Land, besonders der Tourismuswirtschaft, der Freizeitsportvereine, der Jagd und der Landwirtschaft, um die Alm- und Weidewirtschaft in Tirol auch künftig sicherzustellen. AUS DEM GEMEINDERAT

RkJQdWJsaXNoZXIy MTUxMzQ3