GZ_Leisach_2021_10

10 wirtschaftung bzw. Pachtung angeboten. Voraussetzung einer Pachtung an Clemens Kreuzer ist jedoch, dass die landwirtschaftlichen Erträge von diesen Grundflächen nur für seine Landwirtschaft verwendet werden und die Einschränkungen, die im Zuge der Errichtung einer Aushubdeponie im Bereich der Leisitze auftreten werden, akzeptieren muss. Sollte eine Realisierung der Gewerbeflächen anstehen, ist die Pacht ebenfalls sofort beendet. Diesen Bedingungen hat der Clemens Kreuzer ausdrücklich zugestimmt. Nach einiger Beratung stimmt der Gemeinderat der Verpachtung der landwirtschaftlich nutzbaren Grundflächen der Gemeinde im Bereich der Leisitze sowie südlich der Alten Straße und der Drautalstraße an Clemens Kreuzer einhellig zu. Nach einer weiteren kurzen Debatte beschließt der Gemeinderat über Antrag des Vorsit- zenden einhellig, das Grundverkehrsgeschäft mit Konrad Trojer, wie es in der Anlage A detailliert aufgeschlüsselt ist, abzuschließen. Die angeführten Grundflächen werden mit einem Vorkaufs- und Wiederkaufsrecht (im Grundbuch angemerkt) belegt. Das heißt, im Falle einer Flächenumwidmung als nichtlandwirtschaftliche Fläche (derzeit Freiland, Wald) ist die gesamte Fläche, um die angegebenen Preise von der Gemeinde Leisach zurück- zuerwerben. Dabei wird der Verkehrswert für landwirtschaftlichen Grund bzw. Wald als Höchstwert fixiert, ansonsten gilt der jetzige Verkaufspreis, indexiert, als vereinbart. Hin- sichtlich der durchzuführenden Arrondierungen entlang der Burgfriedner Gemeinde- straße wird auf den Vermessungsplan des DI Lukas Rohracher vom 26. November 2020 verwiesen, wobei hierbei noch eine geringfügige Änderung im Ausmaß von rund 6 m² vorgenommen wurde. Herr Konrad Trojer hat sohin für die rund 5.010 m² große Grund- fläche letztendlich noch einen Kaufpreis in der Höhe 18.230 € an die Gemeinde zu entrichten. Die Kosten der Vertragserrichtung gehen zu Lasten der Gemeinde Leisach. Grundverkehr mit Karl Niederegger Hierzu teilt der Bürgermeister dem Gemeinderat mit, dass nunmehr der Grundtausch mit den Geschwistern Mitterdorfer abzuwickeln ist. Bekanntlich haben diese die Inan- spruchnahme der Grundfläche für die Neuerrichtung der Bushaltestelle im Bereich der „Alten Straße“ ermöglicht. Nach mehreren Verhandlungsrunden konnte nunmehr fixiert werden, dass dem Schwager der Brüder Mitterdorfer, dem Ehemann der Helene Mitter- dorfer verehelichte Niederegger, Herrn Karl Niederegger ein flächengleicher Grund- tausch im Ausmaß von 587 m² sowie ein Verkauf einer Grundfläche in der Größe von 413 m² im Leisacher Gewerbegebiet Süd zum Preis von 70 €/m² ermöglicht werden soll, da Hr. Niederegger kein Baurecht für die genannte Fläche haben möchte. Die Fläche in der Alten Straße wird über das Straßenprojekt erworben, für die Fläche hinter der Kontrollstelle muss ein Vertrag errichtet werden. Dieses Grundverkehrsgeschäft wurde den Geschwistern Mitterdorfer bzw. Herrn Karl Niederegger bereits mit Beschluss des Gemeinderats vom 17. Dezember 2015 in Aussicht gestellt. Nach einer kurzen Debatte stimmt der Gemeinderat dem Grundverkehr mit Karl Nieder- egger wie folgt einhellig zu, wobei die Kosten der Vertragserrichtung und Gebühren der Verbücherung zu Lasten der Gemeinde Leisach gehen: Die Gemeinde Leisach übernimmt von den Geschwistern Mitterdorfer, und zwar von Josef Mitterdorfer, Stefan Mitterdorfer und Helene Mitterdorfer, verehelichte Nieder- egger, die Gst. 1043, KG Leisach, und übergibt im Zuge eines Tausches eine als Gewerbegrund gewidmete Grundfläche im Ausmaß von 587 m² an Hrn. Karl Nieder- egger und verkauft an diesen eine zusätzliche Fläche im Ausmaß von 413 m² aus der Gst. 591/1, KG Leisach, zum Preis von 70 €/m². Grundverkehr mit Johannes Müller, vlg. Unterhöller Zu diesem Tagesordnungspunkt teilt der Bürgermeister dem Gemeinderat mit, dass im Bereich der Leisitze nur noch wenige Bauern Grundfläche besitzen und bisher allen ein AUS DEM GEMEINDERAT

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