GZ_Gaimberg_2021_09

14 14 Die Sonnseiten Nummer 60 - August 2018 Allgemein i i en Nummer 69 - September 2021 Paare mit Hochzeitsjubiläum bitte melden Hochzeitsjubiläen gehören gefeiert, besonders wenn zwei Menschen seit 50, 60 oder mehr Jahren Seite an Seite durchs Leben gehen. Traditionell lädt die Ge- meinde Gaimberg Jubelpaa- re zur offiziellen Hochzeits - jubiläumsfeier. „Im Rahmen der Feiern können wir den Ehepaaren seitens der Ge- meinde jene Glückwünsche und Hochachtung entgegen- bringen, die sie verdienen“, freut sich Bürgermeister Bernhard Webhofer. Damit solche Feiern unter beson- derer Berücksichtigung des Datenschutzes zustande kommen, sind die angespro- chenen Paare herzlich dazu eingeladen, sich im Gemein- deamt zu melden. Jubiläumsgabe des Landes Andauernder Zusammen- halt wird auch seitens des Landes Tirol mit einer Ju- biläumsgabe entsprechend gewürdigt. Um eine sol- che in Empfang nehmen zu können, ist es erforderlich einen Antrag zu stellen, da nicht alle notwendigen Da- ten zur Verfügung stehen. Jubiläumspaare werden da- her aufgefordert, sich beim jeweiligen Gemeindeamt zu melden. Nach dem Ausfül- len des Antrages wird dieser an das Amt der Tiroler Lan- desregierung weitergeleitet. Die österreichische Staats- bürgerschaft beider Eheleu- te, ein gemeinsamer Wohn- ort in Tirol seit mindestens 25 Jahren bis zur Jubelhoch- zeit und eine bestehende ehe- liche Lebensgemeinschaft sind Voraussetzungen für den Erhalt der Jubiläumsga- be. Die Jubiläumsgabe des Landes Tirol beträgt anläss- lich der „Goldenen Hoch- zeit“ (50 Jahre) € 750,--, der „Diamantenen Hochzeit“ (60 Jahre) € 1.000,-- sowie der „Gnadenhochzeit“ (70 Jahre) € 1.100,--. Ab sofort kann der Heizkostenzuschuss für 2021/2022 beantragt werden Das Land Tirol gewährt für die Heizperiode 2021/2022 wieder einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von € 250,-- pro Haushalt. Es wird darauf hingewiesen, dass der antrags- bzw. zu- schussberechtigte Personen- kreis gegenüber dem Vorjahr unverändert bleibt. Antrags- bzw. zuschussberechtigt sind alle Personen mit auf- rechtem Hauptwohnsitz im Bundesland Tirol gem. § 3 TMSG. Nicht antrags- bzw. zuschuss- berechtigt sind: - Personen, die zum Zeit- punkt der Antragstellung eine laufende Mindestsicherungs/ Grundversorungsleistung be- ziehen - BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinder - teneinrichtung, Schüler- und Studentenheimen Für PensionistInnen mit Be- zug der Ausgleichszulage , denen im vergangenen Jahr der Heizkostenzuschuss des Landes gewährt wurde, ist keine gesonderte Antrag- stellung erforderlich. Für Neu- und Folgeantrag- stellungen liegen die Antrags- formulare im Gemeindeamt Gaimberg auf oder können von der Homepage (www. sonnendoerfer.at) herunterge- laden werden. Aufgrund des Inkrafttretens der Datenschutzgrundver- ordnung ist es unbedingt erforderlich, die im Antrags- formular enthaltene Einwil- ligungserklärung zu unter- schreiben. Für die Antragstellung gelten die folgenden Netto-Einkom- mensgrenzen: € 970,-- pro Monat für allein stehende Personen € 1.560,-- pro Monat für Ehe- paare und Lebensgemein- schaften € 250,-- pro Monat zusätzlich für das 1. und 2. und € 180,-- für jedes weitere im gemeinsamen Haushalt le- bende unterhaltsberechtigte Kind mit Anspruch auf Fami- lienbeihilfe € 540,-- pro Monat für die erste weitere erwachsene Per- son im Haushalt € 370,-- pro Monat für jede weitere erwachsene Person im Haushalt Das monatliche Einkommen ist ohne Anrechung der Son- derzahlungen (13. u. 14. Ge- halt) zu ermitteln. Einkom- men, die nur 12 x jährlich bezogen werden (Unterhalt, AMS-Bezüge, Pensionsvor- schuss, Kinderbetreuungs- geld), sind auf 14 Bezüge umzurechnen. Bei der Ermittlung des mo- natlichen Einkommens sind anzurechnen: - Eigen/Witwen/Waisenpen- sionen/Unfallrenten/Pensi- onen aus dem Ausland - Einkünfte aus selbststän- diger und nicht selbststän- diger Arbeit (Lohn, Gehalt) - Leistungen aus der Arbeits- losen- und Krankenversiche- rung - Studienbeihilfen, Stipen- dien - Einkommen aus Vermietung und Verpachtung - Wochen-, Kinderbetreuungs- geld und Zuschüsse zum Kin- derbetreuungsgeld - erhaltene Unterhaltszah- lungen und -vorschüsse/Ali- mente - Nebenzulagen - Pflegekarenzgeld - Rehabilitationsgeld Um die Gewährung des Heiz- kostenzuschusses kann zwi- schen dem 1. Juli 2021 bis 30. November 2021 im Ge- meindeamt Gaimberg ange- sucht werden. Der Bürgermeister

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