GZ_Kals_2021_09

Fodn Nr. 78 8 Informationen aus der Gemeinde Kalser Gemeindezeitung 9 Gemeinde Kals Immobilien KG: Finanzdaten zum 31.12.2020: Vermögen = Sachanlagen: € 3.203.217,60 Schulden: € 1.730.123,91 Raika Kals: € 8.401.39 € 8.401,39 Bestand liquide Mittel Finanzierungshaushalt: € 8.401,39 Summen (SA00) nach Ergebnishaushalt Nettoergebnis = Gewinn € 74.027,55 Nettovermögen = Eigenkapital € 1.418.299,25 Summen nach Vermögenshaushalt Aktiva: € 3.149.340,17 Passiva: € 3.149.340,17 Vbgm. Martin Gratz übernimmt den Vorsitz, Finanz- verwalter Bergerweiß und Bgm. in Erika Rogl verlas- sen zur Beschlussfassung den Raum. Bgm. Stv. Mar- tin Gratz bittet um die Meinung des Gemeinderates. Der Gemeinderat beschließt den Rechnungsab- schluss für Gemeinde Kals und Gemeinde Kals Im- mobilien KG für das Jahr 2020. Beschluss: einstimmig Bgm. in Erika Rogl übernimmt wieder den Vorsitz der Sitzung und bedankt sich beim Gemeinderat für sein Vertrauen, beim Vizebürgermeister für seine Vertretungen und beim Gemeindevorstand und Ge- meindeverwaltung für die tatkräftige Unterstützung während des abgelaufenen Jahres. Insbesondere FVW Hannes Bergerweiß hatte durch die Umstellung auf das neue Buchhaltungsprogramm und Abrech- nung nach der VRV viel zu bedenken. Anträge, Anfragen und Allfälliges Bgm. in Rogl leitet den Punkt „Allfälliges“ mit einem Dank an GV Doris Kerer ein, die beim Testen und Impfen eine essentielle Rolle gespielt hat. Ihr Ein- satz ist lobenswert und bedankt sich die Bürger- meisterin für die guten Dienste, die geleistet wur- den und immer noch geleistet werden. Bericht Forsttagsatzung (nicht öffentlich) Die Bürgermeisterin berichtet von der Forsttagsat- zung, die heuer aufgrund von Corona nicht öffent- lich stattgefunden hat. Es wird im nächsten Fodn eine Information dazu für alle Gemeindebürger*in- nen beiliegen. Bericht Verhandlung Tinetz Bgm. in Rogl berichtet, dass bei einer Zoom-Konfe- renz mit der Tinetz ausverhandelt worden ist, dass der Schaltkasten in Ködnitz, der in den letzten Jah- ren bei Stromausfällen Kopfzerbrechen bereitet hat, saniert und mit Fernwartung ausgestattet wird. So- mit sollte ein wichtiger Teil der Stromversorgung in unserer Gemeinde fortan stabil sein bzw. per Fern- wartung repariert werden können. Bericht Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes zum Dorfplatz Großdorf Bgm. in Rogl informiert, dass am heutigen Tag das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes zur Be- schwerde der SCOL GmbH, Ralph Kempermann, be- züglich Bau des Dorfplatzes in Großdorf eingetroffen ist. Die Beschwerde wurde als unbegründet abgewie- sen. Bgm. in Rogl bringt Teile aus dem Erkenntnis dem Gemeinderat zur Kenntnis. Sie bietet an, jedem In- teressierten des Gemeinderates das Schriftstück zur Verfügung zu stellen. Geplant ist nun ein ehestmögli- cher Baubeginn, auch deshalb, weil noch keine Gäste im Ort sind. Sie bittet Vize-Bgm. Martin Gratz und GV Egon Groder um Unterstützung bei der Kommunika- tion mit der Scol GmbH. Beide sichern dies zu. Anliegen: Pappeln an der B100 Felbertauernstraße GR Hannes Riepler informiert, dass jedes Jahr große Äste der Pappeln an der B108 Felbertauernstraße im Bereich Parkplatz Würstlbude (Renate Mattersber- ger) herabbrechen. Er sieht hier Gefahr in Verzug und bittet die Bürgermeisterin beim Baubezirksamt diesbezüglich zu intervenieren. Sie sagt ihm dies zu. Stand LWL im Ortskern Ködnitz Vize-Bgm. Martin Gratz erkundigt sich nach dem Stand der LWL Grabungen in Ködnitz und ob das Ge- meindeamt bzw. das Kulturhaus schon mit LWL ver- sorgt sind. Bgm. in Rogl gibt ausführlich Auskunft zum Thema. Sie merkt an, dass die Ködnitz aufgrund der bestehenden Versorgung kein förderbares Gebiet ist, deshalb hier der Ausbau ohne Förderung recht schwierig ist. Das Gemeindeamt und die Rettungs- organisationen im Haus de calce sind angeschlossen. Der Plan für heuer wäre es in Lesach und Großdorf die Arbeiten fertigzustellen, ev. Teile von Ober- peischlach dazu. Danach sind die Fördergelder auf- gebraucht. In weiterer Folge sollen die Synergien mit den Grabungen der Fernwärme in Unterburg und Ködnitz genutzt werden, danach bleiben noch Burg und Unterpeischlach zu erschließen. Sollten sich jedoch Mitverlegungen z.B. mit der TINETZ ergeben, werden diese vorgezogen. Sie lobt die Kalser Bevöl- kerung, die sehr anschlussfreudig ist und deshalb schon sehr viele Haushalte mit LWL versorgt sind. Flächenwidmungen Beratung und Beschlussfassung Änderung FWP Tlf. 3816/2, Großdorf, KG Kals Geplant ist die Errichtung eines Lagergebäudes für Geräte und Maschinen im gegenständlichen Bereich. Die Fläche des Gebäudes wird mit 13,0 x 9,0 m ange- geben und soll teilweise in Massivbauweise und mit einem Pultdach ausgeführt werden. Das Gebäude ist weder hinsichtlich der Nutzung, Größe oder Form noch wird es in Holzbauweise ausgeführt, als orts- üblich zu qualifizieren. Daher ist die Änderung des Flächenwidmungsplanes notwendig. Auf Antrag der Bürgermeisterin und vorbehaltlich der positiven Stellungnahme der Agrar Lienz be- schließt der Gemeinderat der Gemeinde Kals am Großglockner die Änderung des Flächenwidmungs- planes im Bereich einer Teilfläche des Gst. 3816/2, KG 875102 Kals am Großglockner, von derzeit Frei- land nach § 41 in künftig Sonderfläche sonstiges land- oder forstwirtschaftliches Gebäude – Unter- stand für Geräte und Maschinen – Zähler Nr. 13 nach § 47, alle TROG 2016, LGBl. 101/2016, in der Fassung des Gesetzes LGBl. 116/2020. Beschluss: einstimmig Beratung und Beschlussfassung Änderung FWP 4073/2, 4601, 4602 und 4603, Lesach, alle KG Kals Geplant ist die Veränderung der Bebauung und Nut- zung im Bereich des Gst. 4602, KG 85102 Kals am Großglockner (Smartland Immobilien GmbH). Dazu soll das bestehende Wohnhaus abgebrochen und durch einen Neubau (1 Betreiberwohnung und 4 Fe- rienwohnungen) ersetzt werden. Aufgrund einer ge- richtlich festgelegten Grundteilung in den 90er Jah- ren wird die Grundgrenze des Gst. 4602 überbaut. So befinden sich Nebenräume und das Wohnzimmer des „Cafe Tyrol“, welches auf Gst. 4603, KG 85102 Kals am Großglockner, situiert ist, auf Gst. 4602, KG 85102 Kals am Großglockner. Des Weiteren stellte sich he- raus, dass sich bei dem auf Gst. 4603, KG 85102 Kals am Großglockner situierten Gebäude um teilweise keinen baulichen Bestand handelt. Darüber hinaus sind auch bauliche Absichten beim „Haus Regenbo- gen“ auf Gst. 4601, KG 85102 Kals am Großglockner, bekannt, weshalb das gegenständliche Grundstück auch in den Planungsbereich einbezogen wird. Auf Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Kals am Großglockner, die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gste. 4602 und 4603, beide KG 85102 Kals am Großglockner, und im Bereich einer Teilfläche des Gst, 4073/2, KG 85102 Kals am Großglockner, von derzeit Freiland nach § 41, in künftig Sonderfläche Gastronomie mit höchstzulässig 60 Verabreichungs- plätzen, Ferienwohnungen mit höchstzulässig 30 Gästebetten und Betreiber- oder Eigentümerwoh- nung mit Zähler Nr. 50 nach § 43 Abs. 1 sowie im Be- reich des Gst. 4601, KG 85102 Kals am Großglockner, von derzeit Freiland nach § 41, in künftig Sonder- fläche Beherbergungsbetrieb mit höchstzulässig 60 Gästebetten mit Zähler Nr. 51, alle TROG 2016, LGBl. 101/2016, in der Fassung des Gesetzes LGBl. 116/2020. Beschluss: einstimmig Beratung und Beschlussfassung BBP für Gst. 4601, 4602, 4603, Tlf. 4073/2, Lesach, alle KG Kals Geplant ist die Veränderung der Bebauung und Nut- zung im Bereich des Gst. 4602, KG 85102 Kals am Groß- glockner (Smartland Immobilien GmbH). Dazu soll das bestehende Wohnhaus abgebrochen und durch einen Neubau (1 Betreiberwohnung und 4 Ferienwohnun- gen) ersetzt werden. Aufgrund einer gerichtlich fest- gelegten Grundteilung in den 90er Jahren wird die Grundgrenze des Gst. 4602 überbaut. So befinden sich Nebenräume und das Wohnzimmer des „Cafe Tyrol“, welches auf Gst. 4603, KG 85102 Kals am Großglock- ner, situiert ist, auf Gst. 4602, KG 85102 Kals am Groß- glockner. Des Weiteren stellte sich heraus, dass sich bei dem auf Gst. 4603, KG 85102 Kals am Großglock- ner situierten Gebäude um teilweise keinen baulichen Bestand handelt. Darüber hinaus sind auch bauliche Absichten beim „Haus Regenbogen“ auf Gst. 4601, KG 85102 Kals am Großglockner, bekannt. Die baurechtliche Bewilligung des Bestandes des auf Gst. 4603 situierten Gebäudes ist durch die Wid- mung der Sonderfläche und die Festlegung der be- sonderen Bauweise möglich. Das Gebäude auf Gst. 4602, KG 85102 Kals am Groß- glockner wird abgebrochen und ist ein Neubau geplant. Durch das weiter Abrücken von der Lan- desstraße verbessern sich Sichtverhältnisse und ebenso die Sichtbarkeit der benachbarten Betriebe (Café Tyrol und Haus Regenbogen). Auf Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Kals am Großglockner die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gste. 4602, 4603, beide KG 85102 Kals am Groß- Sitzung am Dienstag, 15. Juni 2021

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