GZ_Kals_2021_09

Fodn Nr. 78 16 Informationen aus der Gemeinde Kalser Gemeindezeitung 17 Bericht Gemeinde Kals am Großglockner Auch heuer gewährt das Land Tirol für die Heizperio- de 2021/2022 einen einmaligen Heizkostenzuschuss. Folgende Netto-Einkommensgrenzen gelten: • € 970,00 pro Monat für alleinstehende Personen • € 1.560,00 pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften • € 250,00 pro Monat zusätzlich für das 1. und 2. und • € 180,00 für jedes weitere im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigtes Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe • € 540,00 pro Monat für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt • € 370,00 pro Monat für jede weitere erwachsene Person im Haushalt Höhe des Heizkostenzuschusses Die Höhe des Heizkostenzuschusses beträgt einma- lig € 250,00 pro Haushalt. Um die Gewährung eines Heizkostenzuschusses ist schriftlich unter Verwendung des vorgesehenen An- tragformulars anzusuchen. Dieses ist online abruf- bar auf der Homepage des Landes Tirol im Bereich „Unterstützung für hilfsbedürftige TirolerInnen“. Anträge können im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. No- vember 2021 gestellt werden und müssen im Ge- meindeamt zur Bestätigung der melderechtlichen Informationen vorgelegt werden. ACHTUNG: Für PensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszula- ge, denen im vergangenen Jahr der Antrag auf Heiz- kostenzuschuss des Landes bewilligt wurde, ist eine gesonderte Antragstellung NICHT erforderlich. Dem Ansuchen sind folgende Unterlagen in Kopie anzuschließen: • Sämtliche monatliche Einkommensnachweise aller im gem. Haushalt gemeldeter Personen • Melderechtliche Bestätigung der Gemeinde am An- tragsformular Bei Fragen zur Abwicklung oder wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine erneute Antragstellung notwen- dig ist, bitte im Gemeindeamt bei Petra Tembler (pe- tra.tembler@kals.at oder 04876 8210-12) melden! Bericht Gemeinde Kals am Großglockner Im Zusammenhang mit der Verwirklichung eines Bauvorhabens fallen in der Gemeinde Kals am Großglockner folgende Gemeindeabgaben an: - Erschließungsbeitrag - Wasserleitungsanschlussgebühr - Kanalanschlussgebühr - Anschlussgebühr an den Oberflächenwasserkanal In dieser FODN-Ausgabe wird der Erschließungsbeitrag behandelt. Dieser nach den Bestimmungen des Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz (kurz TVAG) 2011 zu entrichtende Beitrag setzt sich aus dem Bauplatz- und dem Baumassenanteil zusammen, wobei für die Berechnung des Erschließungsbeitrages, grundsätzlich folgende Formeln heranzuziehen sind: Bauplatzanteil m² x € 4,725 x 1,5 = € Bauplatz* Erschließungsbeitragssatz 150 % Je nach Flächenwidmung des Grundstücks, ist entweder die Größe des Bauplatzes oder die durch das Gebäude überbaute Fläche als Parameter heranzuziehen. Wurde der Bauplatzanteil bereits zur Gänze vorgeschrieben, so wird dieser nicht mehr eingehoben. Baumassenanteil m³ x € 4,725 x 0,7 = € Baumasse* Erschließungsbeitragssatz 70 % Unter dem Begriff Baumasse ist der durch ein Gebäude umbaute Raum zu verstehen (§ 2 Abs. 5 TVAG 2011). Wird beim Umbau von Gebäuden Baumasse abgebrochen, so hat die Gemeinde zu prüfen, ob für diesen Teil bereits eine Vorschreibung erfolgte. Der Erschließungsbeitrag wird – nach der Rechtskraft des Bewilligungsbescheides – vorgeschrieben und kann im Einzelfall sehr hoch ausfallen (z.B. für das gesamte Gebäude wurde noch nie ein Erschließungsbeitrag be- zahlt). Unabhängig von der Höhe des zu entrichtenden Erschließungsbeitrages gewährt derzeit die Gemein- de Kals am Großglockner aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates dem Bauwerber einen Baukostenzu- schuss in der Höhe von 40 % (privater Bereich) oder 50 % (Gewerbebetriebe). Die Ausbezahlung erfolgt nach Vollendung des Bauvorhabens und ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: - schriftlicher Antrag - AGWR-Blatt - Erfüllung der Auflagen im Baubescheid (Baubeginns- und Bauvollendungsmeldung, Gebäudeeinmessung, Höhenbestätigungen,) Entsprechende Formulare sind unter https://www.kalskommunikation.at/gemeinde/buergerservice/formulare-und-antraege abrufbar. Heizkostenzuschuss des Landes Tirol 2021/2022 Informationen für den Bauwerber Bericht Gemeinde Kals a.Gr. Unbehandelte Holzabfälle und un- behandeltes Vollholz (ohne grö- ßere Metallteile) Strauchschnitt, Blumen- und Gartenabfälle (wie zB Laub, Äste, etc.) können an folgen- den Terminen beim Ablageplatz in Lana angeliefert werden: Termine: jeweils von 10:00 – 11:00 Uhr Freitag, 1. Oktober 2021 Freitag, 8. Oktober 2021 Samstag, 9. Oktober 2021 Freitag, 15. Oktober 2021 Freitag, 22. Oktober 2021 Samstag, 23. Oktober 2021 Freitag, 29. Oktober 2021 Bitte um Beachtung: Altholz kann zukünftig nur in Haushaltsmengen entgegenge- nommen werden! Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Abgabe von großen Holzmengen schwer händelbar ist und die Kosten für Häckseln und Entsorgung erheblich sind. Damit die Müllge- bühren für die Allgemeinheit im Rahmen bleiben können, ersu- chen wir bei größeren Umbauten und Renovierungen um Inan- spruchnahme der Dienste einer Entsorgungsfirma. Größere Mengen können problemlos durch die Fa. Rossbacher entsorgt werden. Kontakt und weitere Informationen bei Hr Kurt Winder, 04852/6669-13 Nettopreise für 2021: Altholz bei direkter Anlieferung: € 120 pro Tonne Zustellung und Abholung eines 7 oder 10m³ Containers: € 228,50 (Bei Aufpreis von € 30,00 kann ein 35m³ Abroller zugestellt werden) Wir bitten euch, die angebotenen Termine wahrzunehmen. Ablageplatz Lana geöffnet

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