GZ_Kals_2021_09

Fodn Nr. 78 12 Informationen aus der Gemeinde Kalser Gemeindezeitung 13 Preis für 2 Pressen (Plastik und Karton) samt Ein- schulung, Sondertrichter für unbemanntes AWZ, Montage, etc. € 32.572,00. Für die baulichen Veränderungen (Ausschneiden Hauswand, Betonieren der Bodenplatten), wur- den Angebote eingeholt: Fa. Habau € 17.016,96 inkl. Mwst., Fa. Gratz Gerhard € 17.533,93 inkl. Mwst. Fa. Peter Mayer – zeitlich keine Ressource. Nach Erstellung Angebot wurde Entwurf wesentlich verändert, die Umbauarbeiten bei der Klaubstein- mauer werden nicht ausgeführt, da der Eisencontai- ner anders aufgestellt wird. Für den gesamten Umbau wurde wie bereits berich- tet über Covid 19 € 9.000,00 und GAF € 6.000,00 ge- währt. Baubeginn ist für Anfang Juli geplant. Der Planer hat aufgrund der geringfügig niederen Einzelpreise eine Vergabeempfehlung für Fa. Habau abgegeben, der GV hat sich jedoch für die Beauftra- gung der heimischen Fa. Gerhard Gratz ausgespro- chen. Beschluss: einstimmig Beratung und Beschlussfassung Baukostenzuschüsse Für die genehmigten Bauvorhaben sind Erschlie- ßungskostenbeiträge in Höhe von € 28.700,23 vor- zuschreiben. Wie in der Vergangenheit sollen zur Unterstützung der Bauwerber Baukostenzuschüsse in Höhe von 11.740,29 € gewährt werden. Die Bürgermeisterin beantragt im Namen der Bau- werber einen Baukostenzuschuss in Höhe von 40 % für Private zu gewähren, die Auszahlung erfolgt nach Vorliegen aller Unterlagen nach Baufertigstellung. Beschluss: einstimmig Beratung und Beschlussfassung Vergabe Asphaltie- rungsarbeiten Ergänzend zur Neugestaltung Dorfplatz Großdorf sollten auch die Zufahrtsstraßen, die durch die Neu- verlegung von Glasfaser in Mitleidenschaft gezogen wurden, erneuert werden. Im Bereich Dorfplatz bis Ende Einfahrt Talstation neuer Lift „Glocknerblick“ muss auch der Unterbau erneuert werden. Es liegt dazu ein Angebot der Fa. Swietelsy mit € 22.060,32 inkl. Mwst. vor. Ebenso wird nach tel. Verhandlung ein Skonto von 4 % vereinbart. Die Fa. OSTA legt ein Angebot mit € 24.032,38 vor. Die Vorbereitung für den Untergrund wird durch die Fa. Habau mitge- macht. Dabei nutzt man die guten Preise vom Vor- jahr ebenso wie Synergien mit Errichtung Dorfplatz (keine eigene Baustelleneinrichtung). Durchführung noch vor der Sommersaison. Im Bereich des Bildungszentrums hat eine Bege- hung mit der Dir. Troger sowie Leopold Bstieler vom Verkehrsunternehmen mit Mitarbeitern des Bau- hofes und Bgm. Erika Rogl stattgefunden. Die Bus- haltestelle wurde aufgrund der Niederflurbusse auf die L 26 verlegt. Dies sollte auf alle Fälle wieder zum Eingangsbereich Bildungszentrum verlegt werden, der Sicherheit der Kinder zuliebe. Dazu muss eine tiefe Stelle bei der Auffahrt aufge- füllt und neu asphaltiert werden, ebenso der Radius beim Einbiegen. Eine technische Lösung ist mach- bar und sollte dies bis Herbst 2021 umgesetzt wer- den. Budgetäre Mittel sind dafür keine vorgesehen. Die Arbeiten könnten im Zuge von Errichtung TINETZ Station bzw. Glasfaserverlegung mitgemacht wer- den. Es liegt dazu noch kein Angebot vor. Weiters muss von der Gemeinde noch ein Ansuchen an die VVT um Bedarfshaltestelle gestellt werden um ein Anhalten außerhalb von genehmigten Bushaltestel- len rechtlich abzusichern. Aufgrund der vorliegenden Angebote wird die Verga- be an den Bestbieter Fa. Swietelsky mit € 22.060,32 – 4 % Skonto beschlossen. Beschluss: einstimmig Beratung und Beschlussfassung Vergabe Fa. Weit- blick, Einrichtung Public WIFI Seit mehreren Jahren besteht schon der Wunsch nach Einrichtung eines öffentlichen WIFI’s. Nun be- steht die Möglichkeit dies mit dem Gemeindenetz- werk im Zuge von Glasfasererrichtung mitzumachen. Dazu hat die Fa. Weitblick, Michael Unterhuber ein Angebot erstellt, nach Abstimmung mit dem Planer Ing. Robert Trenkwalder. Bürgermeisterin schlägt vor den Dorfplatz in Großdorf damit auszustatten, ebenso den Kirchplatz und auf Wunsch der Schul- leitung auch der Schulplatz. Angebot der Fa. Weitblick AN 1959 vom 29.04.2021 für drei Standorte € 3.381,30 netto. Der Gemeinderat beschließt, die Einrichtung der drei Standorte für kostenloses WIFI lt. Angebot der Fa. Weitblick AN 1959 vom 29.04.2021 für drei Stand- orte € 3.381,30 netto zu beauftragen. Die Einrichtung der drei Standorte für kostenlo- ses WIFI lt. Angebot der Fa. Weitblick AN 1959 vom 29.04.2021 für drei Standorte € 3.381,30 netto zu be- auftragen. Beschluss: einstimmig Beratung und Beschlussfassung Ansuchen Kosten- beteiligung Burgerbachbrücke TVB Bei der Errichtung der Burgerbachbrücke ist es durch die ungünstige Bodenbeschaffenheit und den Mehraufwand durch den frühen Wintereinbruch zu erheblichen Mehrkosten gekommen. Es war not- wendig, die Baustelle vor der Wintersaison abzu- schließen und die Verbindung wiederherzustellen. Zudem wurde vom Amt der Tiroler Landesregierung nur ein Förderbeitrag von 35% zuerkannt (anstatt der erwarteten 50%). Deshalb ersucht der TVB Ortsobmann Oberlohr Georg um eine Kostenbeteiligung von € 3.000,00, gleiches Ansuchen ergeht auch an die Agrargemein- schaft Kals am Großglockner. Dem Ansuchen der TVB Ortsstelle Kals am Groß- glockner um Zuschuss zur Renovierung der Burger- bachbrücke mit € 3.000 wird stattgegeben. Die Be- deckung ist durch Budgetierung im VA gegeben (€ 10.000). Beschluss: einstimmig Beschluss Änderung § 2 Abs. 2 Kanalgebührenordnung Die Gebühren- und Indexanpassung 2021 wurde der Abteilung Gemeinden, Land Tirol, zur Kenntnis ge- bracht. Diese teilte in Bezug auf den § 2 Abs. 2 Ka- nalgebührenordnung der Gemeinde Kals am Groß- glockner mit, dass der Entstehungszeitpunkt der Gebührenpflicht wie folgt zu lauten hat: Bei Neu-, Zu-, Um- und Ausbauten sowie bei Wie- deraufbau von abgerissenen oder zerstörten Bau- ten entsteht die Anschlussgebührenpflicht mit Voll- endung des entsprechenden Bauvorhabens, jedoch nur insoweit, als die neue Bemessungsgrundlage den Umfang der früheren übersteigt. Es ist daher die Änderung der Kanalgebührenord- nung der Gemeinde Kals am Großglockner vom 21.12.2020 erforderlich. Auf Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Kals am Großglockner die Änderung des § 2 Abs. 2 der Kanalgebührenordnung der Gemeinde Kals am Großglockner. Beschluss: einstimmig Gewährung MS Beiträge auswärtiger Besuch Beschluss Wie in den vergangenen Jahren besucht Lorenz Jans die Musikschule in Ebbs im Unterrichtsfach Tuba. Er sucht wieder um Übernahme der Beiträge (€ 761,00 im Schuljahr 2020) an und begründet dies mit der besonderen Qualität des Lehrers. Bisher hat 75 % die Gemeinde und 25 % Lorenz Jans übernommen. Lt. Kpm. Martin Gratz gibt es keine Lehrkraft in der LMS Matrei für dieses Instrument und ist Lorenz Jans mit der Tuba eine wesentliche Bereicherung für die örtliche Musikkapelle. Daher wird die Fortführung der Leistung bis Ende Militärmusik empfohlen. Die Übernahme der Beiträge an die LMS Ebbs bis Ende Militärmusik wird beschlossen, die Gesamt- kosten in Höhe von € 761,00 (Jahr 2020) werden wie bisher mit 75 % von der Gemeinde und mit 25 % von Lorenz Jans übernommen. Sollte eine Erhöhung stattfinden, wird dies im Verhältnis angepasst. Beschluss: einstimmig Hochwasserschaden 2017 Beschluss Eigenmittelanteilquote Nach endgültiger Abrechnung des Hochwasserscha- dens 2017 werden die Gesamtkosten für die Agrarge- meinschaft Dorfer Alpe, welche zu je 1/3 von Bund, Land sowie Interessent Gemeinde Kals am Groß- glockner getragen, Gesamtbaukosten € 148.709,59. Vorgeschlagene Aufteilung der € 49.564,89 im Ver- hältnis 70 % Übernahme Gemeinde Kals – 30 % Ag- rargemeinschaft Dorfer-Alpe Aufteilung Straßeninteressentschaft Dorfer Alpe ebenfalls im Verhältnis 70% Übernahme Gemeinde Kals – 30%: Bereich Dabaklamm Gesamtkosten: € 31.835,35 33,33 % Interessent Gemeinde € 10.610,72 Anteil Straßeninteressentschaft Dorferalm € 3.183,50 Die Bürgermeisterin ersucht den GR der moderaten Aufteilung zuzustimmen, da die Agrargemeinschaft Dorfer Alm in den letzten Jahren besonders schwer unter diversen Umwelteinflüssen zu leiden hatte und ein enormer Mehraufwand durch Naturkatast- rophen entstanden ist. Beschluss: einstimmig

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