GZ_Tristach_2021_09

Sept. 2021 Heizkostenzuschuss 7 Antrags- bzw. zuschussberechtigt sind alle Personen mit aufrechtem Haupt- wohnsitz in Tirol gem. § 3 Tiroler Min- destsicherungsgesetz (TMSG). Nicht zuschussberechtigt sind: • Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine laufende Min- destsicherungs/Grundversorgungs- leistung beziehen; • BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrich- tungen, Schüler- und Studentenhei- men. Für die Gewährung gelten folgende Netto-Einkommensgrenzen: • € 970,00 pro Monat für allein ste- hende Personen; • € 1.560,00 pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften; • € 250,00 pro Monat zusätzlich für das 1. und 2. und € 180,00 für je- des weitere im gemeinsamen Haus- halt lebende unterhaltsberechtigte Kind mit Anspruch auf Familienbei- hilfe; • € 540,00 pro Monat für die ers- te weitere erwachsene Person im Haushalt • € 370,00 pro Monat für jede weitere erwachsene Person im Haushalt Bei der Ermittlung des monatlichen Ein- kommens sind alle Einkünfte, die den im gemeinsamen Haushalt lebenden/ gemeldeten Personen zufließen, zu be- rücksichtigten. Das monatliche Einkommen ist ohne Anrechnung der Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt) zu ermitteln. Einkom- men, die nur 12 x jährlich bezogen wer- den (z. B. Unterhalt, AMS-Bezüge, Pen- sionsvorschuss, Kinderbetreuungsgeld), sind auf 14 Bezüge umzurechnen. Bei der Ermittlung des monatlichen Einkommens sind nicht anzurechnen: • Pflegegeldbezüge; • Familienbeihilfen; • Wohn- und Mietzinsbeihilfen; • Einkommen der minderjährigen Kin- der im gemeinsamen Haushalt; • Witwengrundrenten nach dem KOVG; • Beschädigtengrundrente nach dem KOVG einschließlich der Erhöhung nach § 11 Abs. 2 und 3 KOVG; • Rentenleistung nach dem Heimop- ferrentengesetz; • Erhöhte Ausgleichszulagenbezüge. Bei der Ermittlung des mtl. Einkom- mens sind in Abzug zu bringen: • zu leistende Unterhaltszahlungen/ Alimente, soweit sie gerichtlich fest- gelegt sind. Höhe des Heizkostenzuschusses: Die Höhe des Heizkostenzuschusses beträgt einmalig € 250,-- pro Haushalt. Verfahren: Um die Gewährung eines Heizkosten- zuschusses ist unter Verwendung des vorgesehenen Antragsformulars im Zeit- raum vom 1. Juli bis 30. Nov. 2021 anzusuchen. AntragstellerInnen haben das unter https://tinyurl.com/HKZTirol21 herun- terladbare Formular zu verwenden, wel- ches ausgefüllt, unterschrieben und mit den erforderlichen aktuellen Unterlagen beim zuständigen Gemeindeamt einzu- reichen ist. Die Gemeinde überprüft die melderechtlichen Angaben im Antrag und leitet diesen mit den erforderlichen Unterlagen an das Land Tirol weiter. Für PensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage , denen im vergange- nen Jahr der Antrag auf Heizkostenzu- schuss des Landes bewilligt wurde, ist eine gesonderte Antragstellung nicht erforderlich. Für diesen Personenkreis stellt die Verwaltung des Landes der zuständigen Gemeinde eine entspre- chende Personenliste zur Verfügung. Die Gemeinden haben die Richtigkeit der Angaben und die Anspruchsbe- rechtigung für den Heizkostenzuschuss hinsichtlich der in der Liste angeführten Personen entsprechend den Vorgaben dieser Richtlinie zu prüfen und die Lis- te mit der entsprechenden Bestätigung dem Land zu retournieren. Dem Ansuchen sind folgende Unterla- gen in Kopie anzuschließen: • Sämtliche monatliche Einkommens- nachweise aller im gemeinsamen Haushalt gemeldeter Personen. Die Prüfung der Anträge und Anga- ben, die Entscheidung und die Aus- zahlung erfolgen durch das Land Tirol. Heizkostenzuschuss des Landes Das Land Tirol gewährt für die Heizperiode 2021/22 nach Maßgabe der folgenden Richtlinien wieder einen einmaligen Zuschuss zu den Heizkosten. Foto © Tim Reckmann /pixelio.de

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