GZ_Assling_2021_09

Seite 7 09/2021 Anschlüsse. Um Anschlüsse weiterhin zu erleichtern, wird auf die Einhebung der einmaligen Anschlussgebühr ein letztes Mal bis 31.12.2021 verzichtet. Die LWL-Anschlussgebühr für das Kalenderjahr 2021 wird nicht eingehoben. Ansuchen Sonja Ganner um Grunderwerb aus Öffentli- chem Gut Gp. 575/3 u. 589 KG Unterassling Um das geplante Bauvorhaben bewilligungsfähig zu machen, benötigt Frau Ganner aus dem Öffentlichen Gut eine Teilflä- che von 9 m², außerdem müssen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan geändert werden. Die Teilfläche von 9 m² gemäß Teilungsvorschlag von DI Rudolf Neumayr vom 27.07.2021, Zl. 1200/2021 wird um € 80,03/m² an Frau Ganner verkauft. Änderung Flächenwidmungsplan Gst 575/3 KG Unterass- ling - Familie Ganner Über Ersuchen von Familie Ganner wird der Flächenwid- mungsplan der Gemeinde Assling im Bereich von Teilflächen des Grundstückes 575/3 KG Unterassling von derzeit Freiland nach § 41 in künftig Kerngebiet nach § 40 Abs. 3, beide TROG 2016, geändert. Änderung Bebauungsplan Gst 12/5, 575/3 und 589 KG Unterassling - Familie Ganner Über Ersuchen der Familie Ganner wird der Bebauungsplan im Bereich des Gst 12/5 KG Unterassling und je einer Teilflä- che der Gste 575/3 und 589 KG Unterassling entsprechend dem Planentwurf von arch MAYR ro geändert. Erlassung Bebauungsplan und ergänzender Bebauungs- plan Gste 207/2, 208/2 KG Thal - Hildegard und Franz Vergeiner Über Ersuchen von Hildegard und Franz Vergeiner, Thal-Aue 48, wird der Entwurf für einen Bebauungsplan und einen ergänzenden Bebauungsplan im Bereich der Grundstücke 207/2 und 208/2 KG Thal entsprechend dem Planentwurf von arch MAYR ro aufgelegt. Vergabe Planung und Ausschreibung Oberflächenwasser- kanal im Baulandbereich Turler Feld Die Verlegung des Oberflächenwasserkanals ist nördlich der B100 entlang des neuen FF-Zentrums bis zur Einfahrt Thal- Römerweg möglich. Dort soll dann die Querung der Straße und der Bahntrasse erfolgen. Das Büro DI Bodner wurde lt. Honorarangebot vom 26.07.2021 idHv. max. € 15.132,00 mit der Projektplanung inkl. diversen Antragstellungen für die notwendigen Bewilli- gungen, Prüfung der Angebote und Erstellung eines Vergabe- vorschlages beauftragt. Fortsetzung von Seite 4 Das Land Tirol gewährt für die Heizperiode im Winter 2021/2022 nach Maßgabe der Richtlinien einen einmaligen Zuschuss zu den Heizkosten. Antrags- bzw. zuschussberechtigt sind alle Personen mit aufrechtem Hauptwohnsitz in Tirol. Nicht antrags- bzw. zuschussberechtigt sind:  Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine lau- fende Mindestsicherungs- bzw. Grundversorgungsleistung beziehen;  BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinder- teneinrichtungen, Schüler- und Studentenheimen. Personen, die bereits im vergangenen Jahr den Heizkostenzu- schuss des Landes bezogen haben, ist eine gesonderte Antrag- stellung nicht erforderlich. Für diesen Personenkreis stellt das Land der Gemeinde eine entsprechende Liste zur Verfügung. Die Gemeinde bestätigt darauf die Richtigkeit der Angaben und die Anspruchsberechtigung für den Heizkostenzuschuss. Alle anderen zuschussberechtigten Personen haben um die Gewährung des Heizkostenzuschusses unter Verwendung des vorgesehenen Antragsformulars bei der Gemeinde ansuchen. Die Gemeinde leitet die Anträge nach Prüfung auf Vollstän- digkeit der Angaben und deren Bestätigung an das Amt der Tiroler Landesregierung weiter. Den Ansuchen sind folgende Unterlagen anzuschließen:  Monatliche Einkommensnachweise aller im gemeinsa- men Haushalt gemeldeten Personen.  Einkommen der volljährigen Kinder im gemeinsamen Haushalt.  Melderechtliche Bestätigung der Gemeinde am Antrags- formular. Die Brennmittelaktion bzw. die Antragstellung hierfür hat am 1. Juli 2021 begonnen und sie endet am 30. November 2021 . Antragsformulare und die aktuellen Richtlinien mit den Ein- kommensgrenzen liegen in der Gemeinde auf und sind auch unter www.assling.at abrufbar. Die Höhe des Heizkostenzuschusses beträgt € 250,00 pro Haushalt. Das Land Tirol und die Gemeinde Assling hoffen, dass die Aktion Heiz- und Energiekostenzuschuss 2021/2022 auch heuer wieder rasch und problemlos abgewickelt werden kann. Der Bürgermeister Heizkostenzuschuss 2021/22 Dieses Projekt wird aus Mitteln des Klima- und Energiefonds gefördert und im Rahmen des Programmes „Mikro-ÖV Syste- me“ für den Nahverkehr im ländlichen Raum“ durchgeführt.

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