GZ_Oberlienz_2021_08

12 Oberlienz erlesen Oberlienz erlesen 13 Oberlienz Spannende Krimis – „Mörderische Leseabenteuer“! Eine Buchempfehlung von „Leseratte“ Laila Ameseder. Eines meiner Lieblingsbücher heißt „Das Wolkenschiff - Aufbruch nach Südpolaris“. Es ist von Vashti Hardy, hat 312 Seiten und ist vom Verlag arsEdition. Es ist ein Abenteuerroman. Eine gefährliche Expedi- tion in unbekannte Welten: Die mächtige Geografische Gesellschaft hat zu einem Wettlauf ausgerufen: Dem Forscher, der als Erster das noch unentdeckte Südpolaris erreicht, winken Geld, Ruhm und Ehre. Er- nest Brightstorm, der Vater der Zwillinge Arthur und Marie, hat sich mit seinem Wolkenschiff auf den Weg zum südlichs- ten Punkt der Welt gemacht. Gespannt warten die Geschwister auf seine Rück- kehr. Marie ist sehr nett, abenteuerlustig, freund- lich, kreativ, einfallsreich und schlau. Sie kennt sich gut mit Technik aus, erfindet Sachen und hat sogar ihrem Bruder Arthur eine Metallhand gemacht, da er seine bei einem schweren Blitzunfall verloren hat. Arthur ist sehr vorsichtig, schlau, mutig, freundlich, abenteuerlustig, diszipliniert, einfallsreich und nett. Er steht seiner Schwester immer beiseite und hilft wo er kann. Doch dann erreicht sie eine beunruhigen- de Nachricht: Ernest Brightstorm wird ver- misst! Arthur und Marie heuern bei einer Expedition der waghalsigen Forscherin Harriet Culpfeffer an, die ebenfalls mit ih- rem Schiff Südpolaris erreichen will. Die Zwillinge hoffen, so eine Spur ihres Vaters zu finden. Werden die Kinder auf ihrer abenteuerlichen Fahrt die Antworten be- kommen, auf die sie hoffen?… "Mir hat das Buch sehr gut gefallen, weil es mega- spannend und fesselnd ist - 5 von 5 Sternen! Ich würde es euch sehr empfehlen, wenn ihr selbst gerne Aben- teuer erlebt und auch gerne Abenteuer lest." Übrigens... es gibt jetzt ganz druckfrisch den 2. Teil dieser aufregenden Aben- teuergeschichte: „Das Wol- kenschiff – Die Legende vom Feuervogel“ in unserer Bücherei... und die Ge- schwister Arthur und Marie Brightstorm sind bereit für neue Abenteuer! Treffpunkt für Jung und Alt Abwechslung, Nervenkitzel, das Rätsel lösen wollen – Maria Grünbacher, unsere derzeit aktiv älteste Leserin, besucht schon seit vielen Jahren die Bücherei und ist be- geisterte Krimileserin. Sie hat keinen Lieblingsautor und liest auch kein Buch zweimal. Maria war schon in der alten Bücherei als Leserin eingeschrie- ben. „Es hat einfach so angefange... und ich lese nur am Abend, untertags ist ande- res zu tun“, erzählt die rüstige Seniorin. Der Lesestoff wird ihr so schnell nicht aus- gehen, denn sie kommt regelmäßig in die Bücherei und nimmt jedes Mal mehrere Bücher mit. von Johanna Ebner BÜCHEREI Unsere Öffnungszeiten MI 18:30 – 20:30 Uhr FR 17:00 – 19:00 Uhr SO 09:30 – 11:30 Uhr Bücherei Oberlienz Oberlienz 30 | 9903 Oberlienz T: 04852/64488-40 www.oberlienz.bvoe.at buecherei@oberlienz.at Die Errichtung von Schwimmbecken nach den Bestimmungen der TBO 2018 und des TROG 2016 Insbesondere im vergangenen Jahr ist – vermutlich aufgrund der Klimaveränderun- gen in den letzten Jahren sowie aufgrund der COVID-19-Situation – ein Trend zur vermehrten Errichtung von Schwimmbe- cken im privaten Bereich erkennbar. Zu berücksichtigen sind bei der Planung – neben Wünschen und finanziellen Aspek- ten – die Bestimmungen der Tiroler Bau- ordnung (TBO 2018) und des Tiroler Raumordnungsgesetzes (TROG 2016). Die Tiroler Bauordnung (TBO) unterschei- det bei der Errichtung von Schwimmbe- cken zwischen mobilen Schwimmbecken und nicht mobilen. Ein weiteres Kriterium ist, ob es sich um ein offenes oder ein überdachtes Schwimmbecken handelt und welche Größe bzw. welches Füllvermögen geplant ist. Von diesen Kriterien hängt ab, ob das Becken überhaupt in den Anwen- dungsbereich der TBO fällt oder ob es anzeige- oder bewilligungspflichtig und -fähig nach der TBO ist. Grundstücksübergreifend darf ein Schwimmbecken – wie auch alle anderen baulichen Anlagen – nicht errichtet wer- den – selbst wenn die Grundstücke im selben Eigentum stehen. Weder Anzeige- noch Bewilligungspflicht Gemäß § 1 Abs. 3 lit. n TBO 2018 sind mobile offene Schwimmbecken mit einem Füllungsvermögen von höchstens 10.000 Litern vom Anwendungsbereich der TBO ausgenommen. Als mobil gelten aufstell- bare Becken (bspw. von Obi, Hofer, etc.), welche ebenso schnell ab- wie aufgebaut oder leicht abtransportiert werden können. Offen ist ein Schwimmbecken, wenn es nicht überdacht ist, sodass sich Menschen darunter aufhalten können. Eine Abde- ckung bspw. zum Fernhalten von Schmutz oder zum Warmhalten des Wassers un- mittelbar auf der Wasseroberfläche ist zulässig. Die Errichtung eines derartigen Pools in den Mindestabständen ist zuläs- sig. Anzeigepflicht Gemäß § 28 Abs. 2 lit. c TBO 2018 ist die Errichtung und Änderung von mobilen offenen Schwimmbecken, soweit diese nicht nach § 1 Abs. 3 lit. n vom Geltungs- bereich dieses Gesetzes ausgenommen sind, anzeigepflichtig. Das heißt mobile offene Schwimmbecken mit einem Füllver- mögen von mehr als 10.000 Litern müssen der Baubehörde angezeigt werden und dürfen grundsätzlich auch in den Mindest- abständen zu den benachbarten Grund- stücken errichtet werden. Bewilligungspflicht Gemäß § 28 Abs. 1 lit. e TBO 2018 sind die Errichtung und Änderung sonstiger baulicher Anlagen bewilligungspflichtig, wenn dadurch bautechnische Kenntnisse wesentlich berührt werden. Darunter fallen nicht mobile und/oder überdachte Schwimmbecken. Überdachte Schwimm- becken dürfen grundsätzlich nicht in den Mindestabständen errichtet werden. Wenn es für das betreffende Grundstück einen Bebauungsplan gibt, so ist dieser zu beachten. Unabhängig von einer baurechtlichen Be- willigung oder zur Kenntnisnahme kann für die Entsorgung der Abwässer eine wasser- rechtliche Bewilligung erforderlich sein. Dies ist eine kurze Darstellung der derzeiti- gen Rechtslage, welche eine Einzelfallbe- urteilung nicht ersetzt. Ob bautechnische Kenntnisse für einen Pool erforderlich sind, kann anhand eines konkreten Projekts be- urteilt werden. Bei Zweifeln über das Vor- liegen der Voraussetzungen kann Ihnen Ihr Planer/ihre Planerin weiterhelfen oder wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterin- nen des Kommunal Management Centers Osttirol (KMCO), Alexandra Thaler-Gollmitzer und Monika Lanser, office@kmco-osttirol.at. von Alexandra Thaler Gollmitzer, Baujuristin © Johanna Ebner © Johanna Ebner Maria Grünbacher, unsere derzeit aktiv älteste Leserin.

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