GZ_Dölsach_2021_08

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 29. März 2021 wurde die Auflage der Erlassung eines Bebauungs- planes im Bereich der Gpn. 212/9, 212/12, 212/13, 1012 und 968, KG 85009 Dölsach, beschlossen. Die vierwöchige Auflage erfolgte vom 31. März bis ein- schließlich 28. April 2021. Innerhalb der Auflegungs- frist bzw. der einwöchigen Nachfrist ist eine Stellung- nahme zur Erlassung des Bebauungsplanes eingelangt und zwar von: – Irene Abl (9951 Ainet) am 26. April 2021 (Durch die enorme Bauhöhe auf Gst. 968, KG Dölsach, ist eine erhebliche Beeinträchtigung des natürlichen Lichteinfalles in den westlichen Wohnräumen zu erwarten. Dadurch verringert sich die Lebensqualität und entstehe zudem auch eine Wertminderung ihrer Liegenschaft.); Der Vizebürgermeister bringt dem Gemeinderat die eingelangte Stellungnahme der Frau Abl vollinhalt- lich zur Kenntnis. Ebenso nimmt der Raumplaner Arch. DI Wolfgang Mayr zum Schreiben der Frau Abl bzw. zum Bebau- ungsplan Stellung. Er berichtet, dass mittlerweile ein Treffen der Grundeigentümer und dem Raumplaner stattgefunden hat und schlussendlich ein Konsens (niedrigere Gesamthöhe) erzielt werden konnte. Er schlägt nun vor, den vorliegenden, abgeänderten Be- bauungsplan und ergänzenden Bebauungsplan zu ver- ordnen. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Beschluss: Auf Antrag des Vizebürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, den vomArchitekt DI Mayr ausgearbeiteten Ent- wurf über die Erlassung bzw. Änderung eines Bebau- ungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 212/9, 212/12, 212/13, 1012 und 968, KG Dölsach, sowie über die Erlassung eines ergänzenden Bebauungspla- nes im Bereich der Grundstücke Nr. 212/12 und 968, KG Dölsach, laut planlicher und schriftlicher Darstel- lung des Architekten DI Mayr vom 26. Mai 2021, Zahl 707y212-12EBP2.dwg, durch vier Wochen hindurch, und zwar vom 2. Juni bis einschließlich 30. Juni 2021, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3 TROG 2016 der Beschluss über die Erlassung bzw. Änderung des ge- genständlichen Bebauungsplanes und des ergänzen- den Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. g) Beratung über Flächenwidmungsplanänderung im Bereich der Gpn. 223/4 bzw. 465/1, KG Döl- sach (Mair). Herr Florian Mair ist Eigentümer der Grundstücke 223/4 und 465/1, beide KG Dölsach, und des darauf errichteten Schafstalls. Er beabsichtigt auf diesen Lie- genschaften die Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle. Diesbezüglich wurde der Flächen- widmungsplan mit GR-Beschluss vom 29. Juli 2019 abgeändert. Mit Schreiben vom 14. März 2021 hat Herr Florian Mair mitgeteilt, dass er zur geplanten landwirtschaftlichen Maschinenhalle auch ein ange- schlossenes Wohngebäude errichten will. Diesbezüg- lich müsste der Flächenwidmungsplan neuerlich ge- ändert werden. Der Vizebürgermeister bringt das ein- gelangte Schreiben dem Gemeinderat vollinhaltlich zur Kenntnis. Dazu nimmt auch Raumplaner Arch. DI Wolfgang Mayr Stellung. In seinen Ausführungen stellt er fest, dass es raumordnungsfachlich möglich ist, eine Wohnnutzung ausschließlich für den Be- triebsinhaber zuzulassen. Diesbezüglich schlägt er die Widmung als landwirtschaftliches Mischgebiet mit einem entsprechenden Bebauungsplan vor. Nach einigen Wortmeldungen wird der Raumplaner beauf- tragt, die nötigen Unterlagen bis zur nächsten GR-Sit- zung vorzubereiten. Einstimmiger Beschluss! Der Bürgermeister übernimmt wieder den Vorsitz. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, nachfolgen- den Unterpunkt in die Tagesordnung aufzunehmen. h) Änderung bzw. Erlassung eines Bebauungspla- nes und ergänzenden Bebauungsplanes im Be- reich der Gpn. 183/8, 183/10, 183/12, 183/14 und 183/16, KG Dölsach (Dr. Zwick u. a.). Herr Dr. Hansjörg Zwick beabsichtigt bei seinem Wohnhaus auf der Gp. 183/10, KG Dölsach, die Er- richtung einer Terrassenüberdachung. Für diesen Be- reich besteht bereits ein Bebauungsplan und ergän- zender Bebauungsplan mit Plandatum 28. März 2001. Dieser erfüllt nicht mehr die Mindestanforderungen des TROG 2016. Nachstehende Erlassung bzw. Änderung des Bebauungsplanes und ergänzenden Be- bauungsplanes ist daher erforderlich. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Beschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, den vomArchitekt DI Mayr ausgearbeiteten Ent- wurf über die Erlassung bzw. Änderung eines Bebau- ungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 183/8, 183/10, 183/12, 183/14 und 183/16, KG Dölsach, und August 2018 Dölsacher Dorfzeitung Seite 31

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