GZ_Dölsach_2021_08

Seite 30 Dölsacher Dorfzeitung August 2021 31. Mai 2021, mit der Planungsnummer 707-2021- 00003, über die Änderung des Flächenwidmungspla- nes der Gemeinde Dölsach im Bereich 88 KG 85034 Stribach (zum Teil) durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen- widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor: Umwidmung Grundstück 88 KG 85034 Stribach rund 198 m² von Freiland § 41 in Sonderfläche Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) standort- gebunden] Gleichzeitig wird gemäß § 68Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme- frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. c) Änderung bzw. Erlassung eines Bebauungspla- nes im Bereich der Gpn. 211, 213, 220/2 und .53, KG Göriach (Bürgler). Für diesen Bereich besteht bereits ein Bebauungsplan und ergänzender Bebauungsplan mit Plandatum 9. Oktober 2000. Dieser entspricht nicht mehr den Anforderungen des TROG 2016. Geplant ist, das be- stehende Gebäude auf Grundstück .53, KG Göriach, einer Nachnutzung durch Um- und Zubauten mit einem teilweisenAbbruch zuzuführen. Dafür ist nach- stehende Erlassung bzw. Änderung des Bebauungs- planes erforderlich. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Beschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemein- derat der Gemeinde Dölsach gemäß § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, den vom Architekt DI Mayr ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung bzw. Änderung eines Bebauungs- planes im Bereich der Grundstücke Nr. 211, 213, 220/2 und .53, KG Göriach, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des Architekten DI Mayr vom 30. April 2021, Zahl 707y211BBP.dwg, durch vier Wochen hin- durch, und zwar vom 2. Juni bis einschließlich 30. Juni 2021, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3 TROG 2016 der Beschluss über die Erlassung bzw. Änderung des ergänzenden Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. d) Behandlung einer Stellungnahme zur Änderung bzw. Erlassung eines Bebauungsplanes im Be- reich der Gpn. 278/3 und 277, KG Dölsach (Kor- ber, Frick). Mit Gemeinderatsbeschluss vom 29. März 2021 wurde die Auflage der Erlassung eines Bebauungs- planes im Bereich der Gpn. 278/3 und 277, KG 85009 Dölsach, beschlossen. Die vierwöchige Auflage er- folgte vom 31. März bis einschließlich 28. April 2021. Innerhalb der Auflegungsfrist bzw. der einwöchigen Nachfrist ist eine Stellungnahme zur Erlassung des Bebauungsplanes eingelangt und zwar von: – Paul Frick (Spitzkofelweg 17) am 5. Mai 2021 (Die Änderung des Bebauungsplanes erfolge aus- schließlich, um die Planung von Martin Korber, welche am 25. November 2020 bauverhandelt worden ist, umsetzen zu können. Gemeinsam fest- gelegte Baufluchtlinien wurden nicht eingehalten und es erfolge keine bodensparende Bebauung. Mit der aktuell gestaffelten Baufluchtlinie werde eine Beeinträchtigung des Straßenbildes und des Gebäudebestandes auf Grst. 277 nicht verringert. Eine ernstgemeinte und angestrebte Kompromiss- lösung sei nie das Ziel der Gemeinde gewesen.); Der Bürgermeister ersucht Arch. DI Wolfgang Mayr um seine Ausführungen. Dieser geht auf die wesent- lichen Punkte der eingebrachten Stellungnahme ein. Die Stellungnahme wurde sämtlichen Gemeinderäten in Form einer Tischunterlage zur Kenntnis gebracht. Der Raumplaner präsentiert einen überarbeiteten Be- bauungsplan und ergänzenden Bebauungsplan. Nach Beantwortung einiger Anfragen der Gemeinderäte schlägt der Raumplaner vor diesen zu verordnen. Nach kurzen Stellungnahmen der betroffenen Grund- eigentümer (Frick, Korber) ist der Gemeinderat der Auffassung, einen weiteren Konsensversuch zu unternehmen und vertagt die Beschlussfassung über den abgeänderten Bebauungsplan bzw. ergänzenden Bebauungsplan. Einstimmiger Beschluss. Für die Tagesordnungspunkte 2e und 2f übergibt der Bürgermeister den Vorsitz an Vize-Bgm. Martin May- erl und verlässt den Sitzungssaal. f) Behandlung einer Stellungnahme zur Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich der Gpn. 212/9, 212/12, 212/13, 1012 und 968, KG Dölsach (Mair, u. a.).

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