GZ_Dölsach_2021_08

Dölsach, im August 2021 STELLENAUSSCHREIBUNG Bei der Gemeinde Dölsach gelangt ab 1. Jänner 2022 der Dienstposten Raumpfleger (m, w, d) in der Gemeinde Dölsach (Beschäftigungsausmaß 50 % entspricht Ø 20 Wochenstunden) Einsatzbereich: Gemeindeamt, Außenanlagen, Totenkapelle, Schwimmbad im Sommer zur Besetzung. Das Dienstverhältnis wird vorerst befristet auf ein Jahr eingegangen. Eine unbefristete Verlängerung des Beschäftigungsausmaßes ist danach möglich. Voraussetzungen bzw. Anforderungen: – Teamfähigkeit, Kommunikations- und Kritikfähigkeit, Sorgfältigkeit; – Flexibilität, Vertraulichkeit, lösungsorientiertes Vorgehen bei Konflikten; – einwandfreier Leumund sowie gesundheitliche und fachliche Eignung; – abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst (bei männlichen Bewerbern); – österreichische Staatsbürgerschaft oder EU-Staatsbür- gerschaft. Die Einstufung erfolgt nach den Bestimmungen des Ge- meinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2012 – G-VBG 2012, LGBI. Nr. 119/2011 in der jeweils geltenden Fassung, Entlohnungsschema II, Entlohnungsgruppe p5. Das Min- destgehalt beträgt monatlich 1.017,35 € brutto. Es wird darauf hingewiesen, dass sich das angeführte Mindestent- gelt aufgrund von gesetzlichen Vorschriften gegebenenfalls durch anrechenbare Vordienstzeiten erhöhen kann. Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf mit Lichtbild, Kopie von Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis, Strafregisterauszug, Nach- weis über Schul- und Berufsausbildung, Dienstzeugnisse) ist bis spätestens 31. Oktober 2021, 12.00 Uhr, beim Ge- meindeamt Dölsach, 9991 Dölsach – Wenzl Platz 1, E-Mail: office@doelsach.at , einzubringen (digital oder analog). Die Vergabe der Stelle behält sich der Gemeinderat vor. Für die Gemeinde Dölsach: (Bgm. Josef MAIR) August 2021 Dölsacher Dorfzeitung Seite 29 weiters Grundstück 990/1 KG 85013 Görtschach-Gödnach rund 5.262 m² von Sonderfläche Hofstelle mit gewerblicher Neben- nutzung § 44 (8) [iVm. § 43 (7) standortgebunden], Festlegung Zähler: 4, Festlegung Erläuterung: mit Schnapsbrennerei und Verkauf in Sonderfläche Hofstelle mit Erhöhung der zulässige Wohnnutzfläche § 44 (2) oder sonstiger Sonderbe- stimmung, insbesondere gemäß § 44 (11) [iVm. § 43 (7) standortgebunden], Festlegung Zähler: 6, Festle- gung Erläuterung: Produktion, Lagerung und Verkauf von Spirituosen nach § 43.1.a (Zähler 6) und Sonder- fläche Photovoltaikanlage mit einer höchstzulässigen Leistung von 36,5kWp nach § 43.1.a (Zähler 7) weiters Grundstück 991 KG 85013 Görtschach-Gödnach rund 1.009 m² von Freiland § 41 in Sonderfläche Hofstelle mit Erhöhung der zulässige Wohnnutzfläche § 44 (2) oder sonstiger Sonderbe- stimmung, insbesondere gemäß § 44 (11) [iVm. § 43 (7) standortgebunden], Festlegung Zähler: 6, Festle- gung Erläuterung: Produktion, Lagerung und Verkauf von Spirituosen nach § 43.1.a (Zähler 6) und Sonder- fläche Photovoltaikanlage mit einer höchstzulässigen Leistung von 36,5kWp nach § 43.1.a (Zähler 7) Gleichzeitig wird gemäß § 68Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme- frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. b) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be- reich der Gp. 88, KG Stribach (Mair). Herr Andrä Mair plant seine bestehende Düngerstätte zu überdachen. Da dafür Abstandsflächen erforderlich sind, ist eine Grenzänderung im Bereich der Gp. 88, KG Stribach, erforderlich. Nachstehende Änderung des Flächenwidmungsplanes ist daher notwendig. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Beschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, idgF, den vom Planer AB Architek- tur-Raumordnung Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom

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