GZ_Dölsach_2021_08

Seite 28 Dölsacher Dorfzeitung August 2021 meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, idgF, den vom Planern AB Architek- tur-Raumordnung Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 26. Mai 2021, mit der Planungsnummer 707-2021- 00004, über die Änderung des Flächenwidmungspla- nes der Gemeinde Dölsach im Bereich 1334/1, 989/1, 991, 1005, 990/1 KG 85013 Görtschach-Gödnach (zum Teil) durch vier Wochen hindurch zur öffentli- chen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen- widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor: Umwidmung Grundstück 1005 KG 85013 Görtschach-Gödnach rund 513 m² von Freiland § 41 in Sonderfläche Hofstelle mit Erhöhung der zulässigen Wohnnutzfläche § 44 (2) oder sonstiger Sonderbe- stimmung, insbesondere gemäß § 44 (11) [iVm. § 43 (7) standortgebunden], Festlegung Zähler: 6, Festle- gung Erläuterung: Produktion, Lagerung und Verkauf von Spirituosen nach § 43.1.a (Zähler 6) und Sonder- fläche Photovoltaikanlage mit einer höchstzulässigen Leistung von 36,5kWp nach § 43.1.a (Zähler 7) weiters Grundstück 1334/1 KG 85013 Görtschach-Gödnach rund 437 m² von Freiland § 41 in Sonderfläche Hofstelle mit Erhöhung der zulässigen Wohnnutzfläche § 44 (2) oder sonstiger Sonderbe- stimmung, insbesondere gemäß § 44 (11) [iVm. § 43 (7) standortgebunden], Festlegung Zähler: 6, Festle- gung Erläuterung: Produktion, Lagerung und Verkauf von Spirituosen nach § 43.1.a (Zähler 6) und Sonder- fläche Photovoltaikanlage mit einer höchstzulässigen Leistung von 36,5kWp nach § 43.1.a (Zähler 7) weiters Grundstück 989/1 KG 85013 Görtschach-Gödnach rund 1.735 m² von Freiland § 41 in Sonderfläche Hofstelle mit Erhöhung der zulässigen Wohnnutzfläche § 44 (2) oder sonstiger Sonderbe- stimmung, insbesondere gemäß § 44 (11) [iVm. § 43 (7) standortgebunden], Festlegung Zähler: 6, Festle- gung Erläuterung: Produktion, Lagerung und Verkauf von Spirituosen nach § 43.1.a (Zähler 6) und Sonder- fläche Photovoltaikanlage mit einer höchstzulässigen Leistung von 36,5kWp nach § 43.1.a (Zähler 7) MONTAG, 31. MAI 2021 Das Protokoll der Sitzung vom 29. März 2021 wird genehmigt und unterfertigt. Der Bürgermeister be- richtet über folgende Themen: – Die Covid-Testaktion im Tirolerhofsaal wird bis Ende Juni verlängert. – Die Erschließung Pregarte in Göriach ist weit fort- geschritten, ein Überlaufkanal muss noch wasser- rechtlich verhandelt werden. – Die Erschließung vlg. Strasser ist fertiggestellt, ein Pumpschacht für den Kanal wird vom Gemein- debauhof errichtet. – Beim Oberflächenwasserkanal in Göriach/Nußbau- mer, der in Zusammenarbeit mit dem Land Tirol her- gestellt wird, sind die Hauptarbeiten abgeschlossen. – Für das Projekt Römerwege wurde ein Weg im Be- reich des Mühlensteiges durch die Wildbachverbau- ung fertiggestellt. Ein Verbindungsweg in Göriach wurde errichtet und Bänke teilweise aufgestellt. Infosäulen fehlen noch, das Projekt soll aber bis Mitte Juni abgeschlossen werden. – Bezüglich Thujenhecke im Rauchkofelweg erfolgt die Kommunikation derzeit über Rechtsanwälte. – Die Wildbachverbauung hat mehrere Projekte in Dölsach abgeschlossen. Das Projekt „Görtschacher Runsen“ ist noch ausständig und soll demnächst in Angriff genommen werden. – Frau Inge van der Horst hat mitgeteilt, dass der Ver- kehr in der Tiroler Straße stark zunimmt und ersucht um Informationen, wann mit der Straßen- sanierung begonnen werden wird. Raumordnung Dölsach Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Bürger- meister den Raumplaner der Gemeinde Dölsach, Arch. DI Wolfgang Mayr. a) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gpn. 990/1, 989/1, 991, 1005 und 1334/1, KG Görtschach-Gödnach (Kuenz, Öffentliches Gut). Herr DI Johannes Kuenz plant beim bestehenden Ge- werbebetrieb und Landwirtschaftsbetrieb auf der Gp. 990/1, KG Görtschach-Gödnach, den Zubau von Ver- arbeitungs- und Lagerräumen. Dazu wird es erforder- lich, den Bauplatz Richtung Osten zu erweitern. Nachstehende Änderung des Flächenwidmungsplanes ist daher erforderlich. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Beschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge-

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