GZ_Dölsach_2021_08

Seite 24 Dölsacher Dorfzeitung August 2021 Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Folgende Bauwerber erhielten Erschließungskosten vorgeschrieben: Josef Bödenler, Birkenweg 1 LIOT Kunststofftechnik GmbH., Bahnhofstraße 3 Es wird einstimmig beschlossen, den Bauwerbern einen Baukostenzuschuss (Gewerbeförderung) in der Höhe von 35 % der anfallenden Erschließungskosten zu gewähren. Folgende Ansuchen um Förderung eines Elektro- fahrrades sind eingelangt: Antonia Gasser, Rauchkofelweg 7 Ilse Goller, Probst-Weingartner-Weg 10 Philipp Basnyar, Bahnhofstraße 20 Johann Kofler, St.-Oswald-Weg 15 Es wird einstimmig beschlossen, den Förderungswer- bern o. a. Förderung zu gewähren. Zu- bzw. Abschreibung Öffentliches Gut a) Zuschreibung zum Öffentlichen Gut Gp. 678/1, KG Göriach (Gruber). In der KG Göriach wurde der Kurvenbereich zum Wohngebiet „Am Sonnenhang“ großzügiger gestaltet und damit die Verkehrssituation in diesem Bereich deutlich verbessert. Dafür wurden rd. 22 m² aus der Gp. 240/1, KG Göriach, der Frau Ines Gruber benötigt. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Beschluss: Entsprechend der Planurkunde der Vermessungskanz- lei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 15. Dezember 2020, GZ. 647/2020 wird das Trennstück „1“ im Ausmaß von 22 m² dem Öffentlichen Gut Gp. 678/1, KG Göriach, zugeschrieben. Als Kaufpreis werden 44 € je m² festgelegt. Sämtliche Kosten im Zusam- menhang mit der Grenzänderung geht zu Lasten der Gemeinde Dölsach. b) Zu- und Abschreibung im Bereich des Öffent- lichen Gutes auf den Gpn. 819 und 817/1, KG Dölsach (Pondorfer, Weingartner). Am Beginn der Paterngasse verläuft eine Einfrie- dungsmauer des Herrn Johannes Weingartner zum Großteil auf Öffentlichem Gut. Herr Weingartner war beim Bürgermeister vorstellig und ersucht um Grenz- bereinigung. Die Abschreibung gegenständlicher Teil- flächen beeinträchtigt die Verkehrssicherheit nicht wesentlich, da der Gemeindeweg an der engsten Stelle mindestens 5,50 m breit ist. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Beschluss: Entsprechend der Planurkunde der Vermessungskanz- lei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 08.10.2020, GZ. 566/2020 werden die Trennstücke „1“ und „2“ im Ausmaß von 46 m² aus dem Öffentlichen Gut Gp. 819, KG Dölsach, ausgeschieden, die Trennstücke „3“ und „6“ im Ausmaß von 16 m² werden aus dem Öffentlichen Gut Gp. 817/1, KG Dölsach, ausgeschie- den. Die Trennstücke „4“ und „5“ im Ausmaß von weniger als 1 m² werden dem Öffentlichen Gut Gp. 817/1, KG Dölsach, zugeschrieben. Als Kaufpreis werden 22 € je m² festgelegt. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Grenzänderung gehen zu Lasten der Grundstückskäufer. Diese Angelegenheit wurde bereits in der Sitzung am 31. August 2020 behandelt und vertagt. Die Hausver- waltung der Frieden-Wohnanlage Dölsach, Angerweg 9, hat ein Ansuchen um teilweisen Rückersatz für Wasser- und Kanalgebühr für das Jahr 2018, wel- che mit Bescheid vom 19. März 2019 vorgeschrieben wurde, gestellt. Sie begründen ihr Ansuchen damit, dass in diesem Jahr eine überdurchschnittlich hohe Verrechnung erfolgte und möglicherweise eine feh- lerhafte Zählerablesung vorliegt. Die Hausverwaltung findet eine Rückvergütung in der Höhe von 2.322,22 € für gerechtfertigt. Im Jahr 2018 ist tatsächlich ein „erhöhter Verbrauch“ eingetreten, ebenso wie im Jahr 2019. Ein Vergleich des durchschnittlichen Wochenverbrauchs bestätigt dies: 2015 – 32,1 m³ 2016 – 32,6 m³ 2017 – 35,2 m³ 2018 – 43,9 m³ 2019 – 42,8 m³ Für das Jahr 2020 beträgt der durchschnittliche Was- serverbrauch je Woche 32,5 m³. Nach einigen Wortmeldungen gelangt der Gemeinde- rat zur Auffassung, da die Ursache für den Mehrver- brauch im Jahr 2018 heute nicht mehr geklärt werden kann und eine Rückvergütung den Mietern zugute kommt, als Kulanzlösung die Kosten für 450 m³ Was- serverbrauch zu erstatten. Einstimmiger Beschluss! Die A1-Telekom hat seit 2006 im Bauhof Dölsach Räumlichkeiten für ihre Internetserver angemietet. Dieser Mietvertrag war mit 31. Jänner 2021 befristet. Nun liegt seitens der A1-Telekom ein Ansuchen um Verlängerung des Mietvertrages bis zum Ablauf des 31. Dezember 2031 vor. Nach einigen Wortmeldun- gen stimmt der Gemeinderat gegenständlicher Ver- tragsverlängerung bis zum 31. Dezember 2031 zu. Einstimmiger Beschluss!

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