GZ_Dölsach_2021_08

August 2017 Dölsacher Dorfzeitung Seite 23 Für diesen Bereich besteht bereits ein Bebauungsplan mit Plandatum 25. Mai 2020. Im Zuge der münd- lichen Bauverhandlung wurde festgestellt, dass ge- wisse Festlegungen im Bebauungsplan für die Gp. 278/3, KG Dölsach, unklar definiert sind. In diesem Zuge wurde auch versucht, mit dem Eigentümer der Gp. 277, KG Dölsach, betreffend der geplanten Bau- führung einen Konsens zu erzielen. Diesbezüglich führt der Bürgermeister näher aus. Auch Paul Frick BSc, bringt seine Sicht dem Gemeinderat näher und wundert sich, dass nun eine Variante zur Beschluss- fassung vorliegt, die ihm vom Raumplaner nicht zur Verfügung gestellt wurde. Es entspann sich eine rege Diskussion mit mehrerenWortmeldungen. Paul Frick BSc, und seine Partnerin kritisieren wiederholt die Vorgehensweise der Gemeinde. Nach weiteren Wort- meldungen bringt Bgm. Josef Mair vorliegende Än- derung des Bebauungsplanes zur Abstimmung. Der Gemeinderat fasst folgenden mehrheitlichen Be- schluss: 8 JA-Stimmen, 4 NEIN-Stimmen (Lukasser, Greil, Walder, Wallensteiner) und 2 Stimmenthaltun- gen (Mietschnig, Trojer). Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemein- derat der Gemeinde Dölsach gemäß § 64 Abs. 1 des Ti- roler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, den vom Architekt DI Mayr ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung bzw. Änderung eines Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 278/3 und 277, KG Dölsach, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des Architekten DI Mayr vom 26. März 2021 (Stellung- nahme) bzw. 29. März 2021 (Planunterlage), Zahl 707y277BBP3.dwg, durch vier Wochen hindurch, und zwar vom 31. März bis einschließlich 28. April 2021, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3 TROG 2016 der Beschluss über die Erlassung bzw. Änderung des ge- genständlichen Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. g) Änderung bzw. Erlassung eines Bebauungspla- nes im Bereich der Gp. 462, KG Dölsach (FUN Vergnügungsbetriebe GmbH.). Für diesen Bereich besteht bereits ein Bebauungsplan mit Plandatum 24. Juni 2019. Die geplante Baufüh- rung sieht gegenüber der Gp. 942, KG Dölsach, nur einen Abstand von 2,68 m vor, erforderlich wären 3,0 m bzw. das 0,4-Fache der Höhe. Da es sich bei der Gp. 942, KG Dölsach, um ein unbebautes Grund- stück handelt (Schutzdamm gegen Hochwasser). Auf- grund der Unbebaubarkeit dieses Grundstückes, kann der Grenzabstand mittels einer Baugrenzlinie verkürzt werden. Nachstehende Änderung des Bebauungspla- nes ist daher erforderlich. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Beschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, den vomArchitekt DI Mayr ausgearbeiteten Ent- wurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich des Grundstückes Nr. 462, KG Dölsach, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des Architek- ten DI Mayr vom 18. März 2021, Zahl 707y462BBP. dwg, durch vier Wochen hindurch, und zwar vom 31. März bis einschließlich 28. April 2021, zur öffent- lichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3 TROG 2016 der Beschluss über die Erlassung des gegenständlichen Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Nachfolgender Tagesordnungsunterpunkt wird unter Vorsitz von Vize-Bgm. Martin Mayerl inAbwesenheit von Bgm. Josef Mair beraten und beschlossen. h) Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich der Gpn. 1012, 212/9, 212/12, 968 und 212/13 Dölsach (Mair). Herr Mathias Mair hat das Adunka-Wohnhaus erwor- ben. Nun ist geplant, das Dach dieses Objektes anzu- heben, um im Dachgeschoß eine zusätzliche Wohn- einheit zu schaffen. Dazu wird es erforderlich, für die- sen Bereich einen Bebauungsplan zu erlassen. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Beschluss: Auf Antrag des Vizebürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, den vom Architekt DI Mayr ausgearbeiteten Ent- wurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes im Be- reich der Grundstücke Nr. 1012, 212/9, 212/12, 968 und 212/13, KG Dölsach, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des Architekten DI Mayr vom 18. März 2021, Zahl 707y212-12BBP.dwg, durch vier Wochen hindurch, und zwar vom 31. März bis einschließlich 28. April 2021, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3 TROG 2016 der Beschluss über die Erlassung des gegenständlichen Bebauungsplanes gefasst.

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