GZ_Dölsach_2021_08

August 2021 Dölsacher Dorfzeitung Seite 21 aufzustellen. Damit eine baurechtliche Bewilligung dafür erteilt werden kann, ist nachstehende Änderung des Flächenwidmungsplanes erforderlich. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Beschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, idgF, den vom Planer AB Architek- tur-Raumordnung Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 22. März 2021, mit der Planungsnummer 707-2021- 00001, über die Änderung des Flächenwidmungspla- nes der Gemeinde Dölsach im Bereich 530, 531/2, 531/1, .160, 529/1 KG 85009 Dölsach (zum Teil) durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Ein- sichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen- widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor: Umwidmung Grundstück .160 KG 85009 Dölsach rund 67 m² von Freiland § 41 in Sonderfläche sonstige land- oder forstwirtschaftliche Gebäude undAnlagen § 47, Festlegung Gebäudearten oder Nutzungen, Festlegung Zähler: 17, Festlegung Erläuterung: Folientunnel für Erdbeeranbau mit einer höchstzulässigen Grundfläche von 9.000 m² weiters Grundstück 529/1 KG 85009 Dölsach rund 6.340 m² von Freiland § 41 in Sonderfläche sonstige land- oder forstwirtschaftliche Gebäude undAnlagen § 47, Festlegung Gebäudearten oder Nutzungen, Festlegung Zähler: 17, Festlegung Erläuterung: Folientunnel für Erdbeeranbau mit einer höchstzulässigen Grundfläche von 9.000 m² weiters Grundstück 530 KG 85009 Dölsach rund 11.783 m² von Freiland § 41 in Sonderfläche sonstige land- oder forstwirtschaftliche Gebäude undAnlagen § 47, Festlegung Gebäudearten oder Nutzungen, Festlegung Zähler: 17, Festlegung Erläuterung: Folientunnel für Erdbeeranbau mit einer höchstzulässigen Grundfläche von 9.000 m² weiters Grundstück 531/1 KG 85009 Dölsach rund 4.451 m² von Freiland § 41 in Sonderfläche sonstige land- oder forstwirtschaftliche Gebäude undAnlagen § 47, Festlegung Gebäudearten oder Nutzungen, Festlegung Zähler: 17, Festlegung Erläuterung: Folientunnel für Erdbeeranbau mit einer höchstzulässigen Grundfläche von 9.000 m² weiters Grundstück 531/2 KG 85009 Dölsach rund 3.484 m² von Freiland § 41 in Sonderfläche sonstige land- oder forstwirtschaftliche Gebäude undAnlagen § 47, Festlegung Gebäudearten oder Nutzungen, Festlegung Zähler: 17, Festlegung Erläuterung: Folientunnel für Erdbeeranbau mit einer höchstzulässigen Grundfläche von 9.000 m² Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme- frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Kultur- und Dorferneuerung Anna Schutzhaus der Gemeinde Dölsach am Ederplan Auf den Spuren Franz von Defreggers Anlässlich des 100. Todesjahres von Franz von Defregger gibt Erna Inwinkl, Chronistin der Gemeinde Dölsach, Einblicke in Leben und Werk des Künstlers. Mittwoch, 1. September 2021, 19.00 Uhr Gemeindesaal Dölsach Sonntag, 12. September 2021, 15.00 Uhr Anna Schutzhaus, Ederplan Eintritt frei Die 3-G-Regel ist einzuhalten!

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