GZ_Sillian_2021_07

BLICK Ein 7 Sillian, zugestimmt – einstimmiger Be- schluss. • Personalangelegenheiten: Dem Nachtrag zum Dienstvertrag von Frau Michaela Walder im Hinblick auf eine Veränderung des Beschäftigungs- ausmaßes wird zugestimmt – einstim- miger Beschluss. Der Auszahlung von Überstunden in einem Höchstausmaß von 30 Über- stunden pro Monat bei Herrn Lukas Told wird zugestimmt – einstimmiger Beschluss. Der Auszahlung von Überstunden im Höchstausmaß von 30 Überstunden pro Monat bei Herrn Marco Notter wird zu- gestimmt – einstimmiger Beschluss. 19.05.2021 • Die Auflösung der Marktgemeinde Sillian Immobilien KG zum Stichtag 01.01.2021, samt des Übertrags der Aktiva und Passiva – lt. Jahresabschluss zum 31.12.2020 – in das Vermögen der MARKTGEMEINDE SILLIAN, wird ein- stimmig beschlossen. • Im Rahmen der dringend notwendi- gen Sanierung der Bahnhofstraße wird einstimmig der Beschluss gefasst, den Auftrag an die bestbietende Fa. Porr, zu einem Bruttopreis von € 159.830,78, zu vergeben. • Einer Anschaffung von Spielgeräten im Bereich des Hallenbadareals zu höchstzulässigen Gesamtkosten von € 20.000,00 brutto wird zugestimmt – einstimmiger Grundsatzbeschluss. • Dem Vorschlag von Dr. Markus Mitter- dorfer, im Hinblick auf die unentgeltliche Errichtung eines „Pickleball-Court“ auf dem Vorplatz des Tourismusverbandes, wird zugestimmt – mehrheitlicher Be- schluss (4 Stimmenthaltungen / 2 Ge- genstimmen). • Im Zuge der Weganlegung Wohnanlage Sillian – „Am Draupark“ wird der mehr- heitliche Beschluss gefasst, den Auftrag betreffend Anschluss Wasser, Kanal so- wie LWL, an die bestbietende Fa. Osta zu einem Nettopreis von € 243.910,53 zu vergeben (2 Stimmenthaltungen / 5 Gegenstimmen). • Die Gesamtänderung des Flächenwid- mungsplanes der Marktgemeinde Sillian im Bereich etlicher Flächen der Planteile 2, 9,10 und 12 zur Herstellung der ein- heitlichen Bauplatzwidmung, der An- passung an neue Gegebenheiten oder Bedarfssituationen sowie Anpassung an die Planzeichnungsverordnung wird ein- stimmig beschlossen. • Die Gesamtänderung des Flächenwid- mungsplanes der Marktgemeinde Sillian im Bereich des Planteil 5 zur Herstellung der einheitlichen Bauplatzwidmung, der Anpassung an neue Gegebenheiten oder Bedarfssituationen sowie Anpassung an die Planzeichnungsverordnung wird mehrheitlich beschlossen (4 Stimment- haltungen). • Über Antrag von Herrn Franz Tempele, vlg. „Tagger“, 9920 Sillian 2a, wird der Flächenwidmungsplan im Bereich einer Teilfläche der Gpn. 917, KG Sillian, von derzeit landwirtschaftliches Mischgebiet nach § 40 Abs. 5 sowie einer weiteren Teilfläche der Gpn. 917, KG Sillian, von derzeit Freiland nach § 41 in künftig Sonderfläche für sonstige landwirt- schaftliche Gebäude – landwirtschaftli- che Garagen mit Solaranlage bis 20 m² Kollektorfläche – nach § 47 mit Zähler Nr. 20, alle TROG 2016, LGBl. 101/2016, in der Fassung des Gesetzes LGBl. 116/2020, geändert – mehrheitlicher Beschluss (1 Stimmenthaltung). • Über Antrag von Herrn Josef Tempele, vlg. „Baldele“, 9920 Arnbach 61, wird der Flächenwidmungsplan im Bereich einer Teilfläche der Gpn. 586, KG Arn- bach, von derzeit Freiland nach § 41 in künftig Sonderfläche Hofstelle nach § 44, beide TROG 2016, LGBl. 101/2016, in der Fassung des Gesetzes LGBl. 116/2020, geändert – einstimmiger Be- schluss. • Dem Ansuchen von Herrn Anton Tschurt- schenthaler, 9919 Heinfels Panzendorf 205, betreffend die Änderung des Flä- chenwidmungsplanes im Bereich der Gpn. 510, KG Sillian, von derzeit Freiland nach § 41, in künftig Sonderfläche Park- plätze nach § 43 Abs. 1 lit. a, beide TROG 2016 i.d.g.F., wird nicht stattgegeben – einstimmiger Beschluss. • Über Ansuchen von Herrn Franz Schnei- der, 9920 Sillian 45, wird einer Grundbe- reinigung und Flächenzuschreibung im Ausmaß von 190 m² aus dem Gemein- degut Gpn. 51, KG Sillian, stattgegeben – einstimmiger Beschluss (1 Befangen- heit). • Über Antrag von Herrn Johann Fürhap- ter, 9920 Arnbach 8, wird der Flä- chenwidmungsplan im Bereich einer Teilfläche der Gpn. 739/2, KG Arnbach, von derzeit Gewerbe- und Industriege- biet, eingeschränkt auf emissionsarme Kleinbetriebe mit Zähler Nr. 1 nach § 39 Abs. 2 in künftig Sonderfläche mit Teil- festlegungen nach § 51, Zähler Nr. 13, mit Sonderfläche mit Garagen, Werk- stätte und Lagerräumen im 1. Oberir- dischen Geschoß nach § 43, Zähler Nr. 55 und Sonderfläche Betreiber- oder Betriebsinhaberwohnung nach § 43 im 2. oberirdischen Geschoß, Zähler Nr. 58, alle TROG 2016, LGBl. 101/2016, in der Fassung des Gesetzes LGBl. 51/2020, geändert – mehrheitlicher Beschluss (1 Stimmenthaltung). • Über den Antrag von Herrn Damian Plaickner und Martin Fischnaller, 9920 Arnbach 41, wird der Flächenwid- mungsplan im Bereich einer Teilfläche der Gpn. 739/5, KG Arnbach, von derzeit Gewerbe- und Industriegebiet, einge- schränkt auf emissionsarme Kleinbe- triebe mit Zähler Nr. 1 nach § 39 Abs. 2 in künftig Sonderfläche mit Teilfest- legungen nach § 51, Zähler Nr. 12, mit Sonderfläche Waschstraße im 1. oberir- dischen Geschoß nach § 43, Zähler Nr. 56 und Sonderfläche Betreiber- oder Betriebsinhaberwohnung nach § 43 im 2. oberirdischen Geschoß, Zähler Nr. 58, alle TROG 2016, LGBL. 101/2016, in der Fassung des Gesetzes LGBl. 51/2020, geändert – mehrheitlicher Beschluss (1 Stimmenthaltung). Aus der Gemeindestube MAG. MARKUS MAYR ÖFFENTLICHER NOTAR • MEDIATOR A- 9900 L I ENZ KÄRNTNER S TRAS SE 20 TEL: +43 (0)4852/62664 • FAX: 62664-8 lienz@notarmayr.at • www.notarmayr.at

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