GZ_Sillian_2021_07

BLICK Ein 13 Aus der Gemeindestube Der Gemeinderat der Marktgemeinde Sil- lian hat in seiner Sitzung vom 12. Novem- ber 2006 eine Hundesteuerordnung für das Gemeindegebiet erlassen. Gemäß § 6 dieser Hundesteuerordnung ist jeder Ge- meindebewohner, der einen Hund erwirbt, in Pflege oder auf Probe nimmt, einen zu- gelaufenen Hund behält oder mit einem Hund neu in die Marktgemeinde Sillian zuzieht, verpflichtet, dies der Marktge- meinde Sillian (Gemeindeamt) binnen zwei Wochen unaufgefordert zu melden. Das Gleiche gilt, wenn ein Hund das Alter von 3 Monaten erreicht. Die Meldepflicht besteht für jeden im Haushalt gehaltenen Hund. In diesem Zusammenhang wird auch mitgeteilt, dass bei der Marktgemeinde Sillian vermehrt Beschwerden über un- sachgemäße Hundehaltung vorgebracht werden. Diesbezüglich darf auf die Ver- ordnung über den Leinenzwang für Hunde im gesamten Gemeindegebiet von Sillian, sowie die Verpflichtung zur Auf- nahme und Entsorgung von Hundekot verwiesen werden. Es wird daran erinnert, dass die Besitzer von Hunden ganzjährig dafür Sorge zu tragen haben, dass die durch Hunde ver- ursachten Verunreinigungen (Hundekot) umgehend entfernt und ordnungsgemäß entsorgt werden. Zu diesem Zweck wur- den im Gemeindegebiet Hundekotsackerl- stationen montiert. Text und Foto: MGS Mag. Sarah Oberheinricher Pädagogin und Psychotherapeutin i.A.u.S. Mein Angebot richtet sich an: • Mütter mit ihren Säuglingen • Kinder • Jugendliche • Erwachsene Ich freue mich, Sie in Ihrem Anliegen zu begleiten und Sie durch wissenschaftliche und professionelle fundierte Methoden sowie kreative Lösungsansätze zu unter- stützen. Hundehaltung im gesamten Gemeindegebiet von Sillian Psychotherapeutische Praxis in Sillian bereits vorbeugend beim 1. Flug im Früh- jahr, zu unterbinden wurde, ein zweiteili- ges Forstschutzkonzept mit Sofortmaß- nahmen ausgearbeitet. Es ist demnach vorgesehen im Frühjahr rd. 270 km Waldwege vom Schnee vor- zeitig zu räumen. Hintergrund dieser Idee ist der dadurch vorgezogene Beginn der Schadholzaufarbeitung (rd. 1 Monat Vor- sprung) sowie die weiträumige Vorlage von bruttauglichen Fangbäumen zur Ab- schöpfung des Borkenkäferbestandes. Die Ausbringung von Fangvorlagen für Borkenkäfer zu forcieren und finanziell zu unterstützen. Wiederbewaldung Durch die Maßnahme der Schneeräu- mung kann auch mit der Wiederbewal- dung begonnen werden. Dadurch kann die heurige Bodenfeuchtigkeit in den tie- feren Lagen optimal ausgenutzt werden. Geplant ist heuer vorwiegend die Wie- derbewaldung in objektschutzwirksamen Wäldern. Dazu sollen rd. 650.000 Stk. Forstpflanzen (rd. 60% Fichte und 40% Mischbaumarten) gepflanzt werden. Im Rahmen dieser geschaffenen Voraus- setzungen wird in den jeweiligen Wald- betreuungsgebieten angepasst vorgegan- gen. Abschließend wird seitens der Bezirks- forstinspektion Osttirol eine möglichst rasche Rückkehr zur „Normalität“ ange- strebt. Dazu gehören… …der Abschluss der Schadholzaufarbei- tung bis zum Jahresende 2021 …der vorwiegende Einsatz von heimi- schen Ernteunternehmen …die Zusammenarbeit mit den „heimi- schen Sägewerken“ – Stichwort „An- wesenheit des Gemeindewaldaufsehers beim Holzmessen“ …die Wiederaufnahme von einzelwald- besitzerbezogenen Beratungen und Un- terstützungen (z. B. Fördermöglichkeiten). Dipl.-Ing. (FH) Erich GOLLMITZER Bezirkshauptmannschaft Lienz – Bezirksforstinspektion Osttirol Foto: MGS Praxis für Psychotherapie Sillian 82 | 9920 Sillian +4367762773575 info@psychotherapie-oberheinricher.com www.psychotherapie-oberheinricher.com

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