GZ_Leisach_2021_06

8 AUS DEM GEMEINDERAT Sitzung vom 25. März 2021 + Neufestsetzung der Hebesätze, Gebühren und Tarife der Gemeinde Leisach Der Bürgermeister teilt dem Gemeinderat mit, dass die bei der letzten Gemeinderats- sitzung beschlossene Verordnung der Anpassung der Hebesätze, Gebühren und Tarife der Gemeinde Leisach von der Aufsichtsbehörde bei der Verordnungsprüfung nicht zur Kenntnis genommen wurde, da bei der Kundmachung ein Formalfehler gemacht wurde. Dieser Beschluss muss nunmehr aufgehoben und ein neuerlicher Beschluss mit einer Anpassung des Inkrafttretens gefasst werden. Daher beschließt der Gemeinderat über Antrag des Bürgermeisters die Aufhebung des Beschlusses vom 13. Jänner 2021, den Tagesordnungspunkt 4.) betreffend, einhellig. Die Hebesätze, Gebühren und Tarife der Gemeinde Leisach werden daher mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag neu festgesetzt. Eine betrags- mäßige Änderung zum vorhin erwähnten Beschluss wird nicht vorgenommen. + Genehmigung der restlichen Ausgabenüberschreitungen im Haushaltsjahr 2020 Zu diesem Tagesordnungspunkt teilt der Bürgermeister dem Gemeinderat mit, dass noch einige Ausgabenüberschreitungen im Haushaltsjahr 2020 zu genehmigen sind. Das EDV-Programm erstellt eine Liste der restlichen Ausgaben- und Einnahmenüber- schreitungen, sodass sich bei der finalen Auswertung sodann ein Abgang oder ein Überschuss ergibt. Nach einer ausführlichen Erläuterung der Liste genehmigt der Gemeinderat die Ausgabenüberschreitungen per 30. Dezember 2020 einhellig, da deren Bedeckung durch Mehreinnahmen sowie auch Minderausgaben ausreichend vorhanden ist. + Bericht des Überprüfungsausschusses zur Sitzung vom 10. März 2021 Der Überprüfungsausschuss hat am 10. März 2021 eine Sitzung mit der Tagesordnung 1. Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Prüfung der Kassenbestände zum 31. Dezember 2020 3. Prüfung der Buchungen und Belege zum 31. Dezember 2020 4. Rechnungsabschluss 2020 abgehalten und berichtet hierzu ein Mitglied des Ausschusses über das Ergebnis anhand des vorliegenden Protokolls. Der Bürgermeister spricht seinen Dank für die geleistete Arbeit aus und teilt mit, dass wiederum eine umfangreiche und genaue Arbeit geleistet wurde. + Beratung und Beschlussfassung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Leisach zum Stichtag 1. Jänner 2020 Nach den Bestimmungen der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015, kurz VRV 2015, haben die Gemeinden ab dem Finanzjahr 2020 gemäß § 38 VRV 2015 eine Eröffnungsbilanz zum Stichtag 1. Jänner 2020 zu erstellen und ist diese Bilanz im Gemeinderat zu beschließen. Der Beschluss über die Eröffnungs- bilanz ist vom Gemeinderat spätestens bis zur Beschlussfassung über die Erstellung des Rechnungsabschlusses für das Finanzjahr 2020 zu fassen. Der Entwurf der Eröffnungsbilanz wurden den Gemeinderatsfraktionen mit Beginn der Kundmachung der Auflage zur Einsicht übermittelt und erläutert der Bürgermeister

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