GZ_Leisach_2021_06

11 + Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gste. 515/2, 595/2, 595/14 und 941/1, alle KG Leisach Zu diesem Tagesordnungspunkt teilt der Bürgermeister dem Gemeinderat mit, dass die im Oktober letzten Jahres beschlossene Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gste. 515/2, 595/2, 595/14 und 941/1, alle KG Leisach, auf- grund eines zusätzlichen Gutachtens bzw. einer Stellungnahme des schalltechnischen Amtssachverständigen von der zuständigen Abteilung des Landes Tirol nicht geneh- migt wurde, da folgende, zusätzlichen Auflagen für die Umwidmung vorgegeben wurden: • Jede Wohnung muss einen an einen Aufenthaltsraum angeschlossenen Aufenthalts- bereich im Freien entlang der Südostfassade aufweisen oder entlang der Nordost- oder Südwestfassade unter Ausnützung der Lärmabschirmung des darunterliegen- den Stockwerks. • Alle Aufenthaltsräume mit ausschließlicher Orientierung Richtung Drautalstraße sind mit einer Lüftungsanlage auszustatten. • Fenster von Aufenthaltsräumen entlang der Südwest-, Nordwest- und Nordostfas- sade sind mit erhöhtem Schallschutz auszuführen. Der Gemeinderat der Gemeinde Leisach beschließt daher einhellig, den vom Planer Raumgis Kranebitter geänderten Entwurf vom 18.3.2021 mit der Planungsnummer 715-2021-00001, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Leisach im Bereich der GSte. 595/2, 941/1, 515/2, 595/14 alle KG 85018 Lei- sach (zur Gänze bzw. zum Teil) durch zwei Wochen hindurch zur öffentlichen Ein- sichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird der Beschluss über die dem Entwurf ent-sprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. + Grundtausch mit bzw. Grundverkauf an Konrad Trojer Der Bürgermeister teilt dem Gemeinderat mit, dass im Jahre 2019 im Zuge der Gene- ralsanierung der Burgfriedner Gemeindestraße mit allen betroffenen Grundeigen- tümern Gespräche stattgefunden haben. So auch mit Konrad Trojer, der zum größten Teil betroffen war. Dabei wurde vereinbart, dass nach der Fertigstellung der general- sanierten Gemeindestraße mit allen Anrainern eine Neuvermessung der Straße, welche bereits vor der Sanierung in einigen Bereichen der Situierung in der digitalen Kastralmappe von mit dem Verlauf in der Natur sehr abgewichen ist, stattfinden werde. Zudem wurde auch das sogenannte Weiba-Bachl saniert und müssen auch hier geringfügige Grundflächen von Anrainern in Anspruch genommen. Herr Konrad Trojer hat der Gemeinde seine Aufwendungen und Bewertungen durch Leitungsfüh- rungen sowie seine Leistungen für einen Grundtausch schriftlich aufgeschlüsselt. Der Gemeindevorstand hat hierüber mehrmals beraten und konnte dazu einige Tausch- und/oder Kauf-Varianten erarbeiten. Es wurde eine genaue Bewertung der Tausch- grundstücke erstellt. Zudem wurden die Entschädigungsforderungen des Konrad Trojer bewertet und sodann einem Tauschgrund der Gemeinde gegenübergestellt. Anhand der folgenden Aufstellung erläutert der Bürgermeister sodann ausführlich die Tausch- und Grundverkauf-Variante, die dem Konrad Trojer bereits zur Kenntnis gebracht wurde. Nach längeren intensiven Beratungen wird die Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt sodann vertagt. AUS DEM GEMEINDERAT

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