GZ_Assling_2021_07

Seite 5 06/2021 Änderung Flächenwidmungsplan Gp. 566, KG Bannberg - Alois Mair Über Ersuchen von Herrn Alois Mair, Bannberg 1, wird der Flächenwidmungsplan der Gemeinde Assling im Bereich des Gst 566 KG Bannberg (Bannberg 33) von derzeit Sonderflä- che Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) standortgebunden] in Land- wirtschaftliches Mischgebiet § 40 (5) geändert. Änderung Flächenwidmungsplan Gst .6 KG Burg-Vergein - Clemens Vergeiner Über Ersuchen von Herrn Dr. Mag. Clemens Vergeiner, St. Justina 3, wird der Flächenwidmungsplan der Gemeinde Ass- ling im Bereich des Gst .6 KG 85008 Burg-Vergein von Sonderfläche standortgebunden § 43 (1) a, Festlegung Erläute- rung: Grünraum in Landwirtschaftliches Mischgebiet § 40 (5) sowie von Freiland § 41 in Landwirtschaftliches Mischgebiet § 40 (5) geändert. Änderung Flächenwidmungsplan Gst 84/1 KG Penzendorf - Leo Weiler Über Ersuchen von Herrn Leo Weiler, Penzendorf 1, wird der Flächenwidmungsplan der Gemeinde Assling im Bereich je einer Teilfläche der Gste 76/2 und 84/1 KG Penzendorf von derzeit Freiland nach § 41 in künftig Sonderfläche Hofstelle nach § 44 sowie im Bereich einer weiteren Teilfläche des Gst 84/1 KG Penzendorf von derzeit Freiland nach § 41 in künftig Sonderfläche sonstiges land- oder forstwirtschaftliches Gebäude – landwirtschaftliches Lager für Futtermittel und Geräte – mit Zähler Nr. 7 geändert. Gleichzeitig wird beschlossen, beim Amt der Tiroler Landesregierung die Zustimmung (Widmungsermächtigung) hinsichtlich der land- wirtschaftlichen Vorsorgefläche zu beantragen. Änderung Flächenwidmungsplan Gste 316/2 und 316/3 KG Thal - Josef Weiler, Peter Weiler Über Ersuchen von Josef Weiler, Penzendorf 5, und Peter Weiler, Penzendorf 4, wird der Flächenwidmungsplan der Gemeinde Assling im Bereich der Gste 316/2 und 316/3 (laut TIRIS 316/2, 316/3 und eine Teilfläche von 318) KG Thal von derzeit Freiland nach § 41 in künftig landwirtschaftliches Mischgebiet nach § 40 Abs. 5 geändert. Gleichzeitig wird beschlossen, beim Amt der Tiroler Landes- regierung den Antrag um Herausnahme der Teilfläche aus Gst 318 KG Thal aus der landwirtschaftlichen Vorsorgefläche zu stellen. Erlassung Bebauungsplans und ergänzender Bebauungs- plan im Bereich Turlerfeld Zur Realisierung der geplanten OSG-Wohnanlage wird die Erlassung eines Bebauungsplanes und ergänzenden Bebau- ungsplanes im Bereich der Grundstücke 164/22, 183, 184, 185 und 379, KG Thal beschlossen. Erlassung Bebauungsplan Gst 12/5 KG Unterassling - Familie Ganner Über Ersuchen von Familie Ganner, Unterassling 32, wird ein Bebauungsplan im Bereich des Grundstückes 12/5 KG Unter- assling – Wohn- und Geschäftsgebäude Unterassling 32 - erlassen. Änderung Flächenwimdungsplan im Bereich Wildpark Assling Über Ersuchen von Frau Carmen Lukasser, Unterassling 39, wird der Flächenwidmungsplan der Gemeinde Assling in der KG Oberassling – Bereich Wildpark - geändert und zwar: Gst 593/3 von derzeit Sonderfläche Aussichtsturm nach § 43 in künftig Sonderfläche Aussichtsturm nach § 43 mit Zähler Nr. 8 Teilflächen der Gste 71/2, 596/6, 597/1 und 602/1 sowie im Bereich der Gst 140/4, 592, 593/2, 598, 599, 600, 603, 604/1, 605, 609/1, 609/2, 1003 und 1011 (lt. TIRIS noch Teilflächen der Grundstücke 602/1, 604/1 und 604/2) von derzeit Sonder- fläche Wildpark nach § 43 in künftig Sonderfläche Wildpark mit erforderlichen Stallungen, Gehegen, Volieren, Nebenge- bäuden, Kinderspiel- und Nebenanlagen nach § 43 mit Zähler Nr. 6 Teilfläche Gst 602/1 von derzeit teilweise Sonderfläche Wild- park nach § 43 teilweise Sonderfläche Natur und Museum nach § 43 und teilweise Sonderfläche Gasthof nach § 43 sowie im Bereich einer Teilfläche des Gst 601 von derzeit Sonderflä- che Gasthof nach § 43 in künftig Sonderfläche Wildpark mit Gehegen, Nebenanlagen, Shop und Museum nach § 43 mit Zähler Nr. 7, Teilfläche Gst 601 von derzeit Sonderfläche Gasthof nach § 43 in künftig Sonderfläche Wildpark mit erforderlichen Stallun- gen, Gehegen, Volieren, Nebengebäuden, Kinderspiel- und Nebenanlagen nach § 43 mit Zähler Nr. 6; weitere Teilfläche Gst 601 von derzeit teilweise Sonderfläche Gasthof nach § 43 sowie teilweise Freiland nach § 41 in künftig Sonderfläche Zufahrt und Zugang zu Gasthof und Wildpark nach § 43 mit Zähler Nr. 9 je Teilflächen der Gste 71/2, 596/6, 597/1, 585, 589 und 590/2 von derzeit Freiland nach § 41 in künftig Sonderfläche Wild- park mit erforderlichen Stallungen, Gehegen, Volieren, Nebengebäuden, Kinderspiel- und Nebenanlagen nach § 43 mit Zähler Nr. 6 Gst 604/2 sowie Teilfläche Gst 593/1 von derzeit Sonderflä- che Wildpark nach § 43 in künftig Freiland nach § 41 Erlassung Bebauungsplan Gste 595, 596 KG Bannberg - Marion Hils und Alexander Grauvogl Über Ersuchen von Frau Marion Hils und Herrn Alexander Grauvogl, Bannberg 14, wird im Bereich der Gste 595, 596 KG Bannberg, Haus Bannberg 18 Tschopper, ein Bebauungs- plan erlassen. Änderung Flächenwidmungsplan Gste 595, 630 KG Bann- berg - Nikolaus Baumgartner Über Ersuchen von Herrn Nikolaus Baumgartner, Bannberg 20, wird der Flächenwidmungsplan der Gemeinde Assling im Bereich zweier Teilflächen des Gst 595 KG Bannberg von der- zeit Freiland nach § 41, kenntlich gemacht als Haupterschlie- ßung des Baulands nach § 53 Abs. 1 lit. c, in künftig landwirtschaftliches Mischgebiet nach § 40 Abs. 5, sowie im Bereich dreier Teilflächen des Gst 630 KG Bannberg von der- zeit landwirtschaftliches Mischgebiet nach § 40 Abs. 5 in künftig Freiland nach § 41 geändert. Fortsetzung nächste Seite Fortsetzung von Seite 4

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