GZ_Thurn_2021_04

Seite 34 G EMEINDE Abbildung 3: Ausweis über die Benützung des Bo- dens für die Gemeinde Thurn, da- tiert 20. April 1860 Der Franziszeische Kataster – ein Kulturerbe von gesamteuropäischer Bedeutung Das Grundsteuerpatent Kaiser Franz I. aus dem Jahr 1817 war der Ausgangspunkt für die Arbeiten am Fran- ziszeischen Kataster. Erstmals wurden die präzise ver- messenen Parzellen im Maßstab 1 : 2880 detailreich auf großformatige Papierbögen gezeichnet und geordnet nach Katastralgemeinden abgelegt. So entstand die so- genannte „Urmappe“. In umfangreichen Begleitprotokol- len vermerkte man zusätzlich alle besitzrelevanten Pa- rameter wie etwa Gemeindegrenzen, Verzeichnisse der Grund- und Bauparzellen, alphabetische Verzeichnisse, Flurnamen- und Häuserverzeichnisse. Die Anlage des Franziszeischen Katasters (1817 - 1861) zählt zu den bemerkenswertesten und innovativsten Leistungen der Habsburgermonarchie. Seine räum- lichen, technischen, zeitlichen und materiellen Ausmaße erheben ihn zu einem gesamteuropäischen Kulturgut. In knapp 50 Jahren zwischen 1817 und 1861 wurden im Habsburgerreich (ohne Ungarn!) insgesamt 30.556 Ka- tastralgemeinden vermessen und in 164.357 Kartenblät- tern wie ergänzenden Protokollen verzeichnet. (Quelle: Tiroler Chronist Nr. 155/156) Abbildung 2: Titelblatt zum „Original Grundparzellen Proto- coll der Gemeinde Thurn 1859“ umgerechnet 1227 ha oder 12,27 km 2 . Dies entspricht exakt der auch heute noch gültigen Flächengröße. Der „Ausweis über die Be- nützung des Bodens für die Gemeinde Thurn“ vom 20. April 1860 zeigt, dass je- weils knapp ein Viertel des Gemeindegebietes als Wie- sen bzw. Wald genutzt wur- den. Der Anteil der Äcker betrug immerhin fast 7 %, als Weideland wurden rund 43 % genutzt. Interessant ist der damals hohe Anteil an Obstwiesen, immerhin fast 12 ha (Abbildung 3) .

RkJQdWJsaXNoZXIy MTUxMzQ3