GZ_Thurn_2021_04

Seite 10 G EMEINDE Aus der Gemeindestube GR-Sitzung am 22. Dezember 2020 Wichtige Beschlüsse des Gemeinderates (Auszüge aus den Protokollen) GR-Sitzung am 26. Jänner 2021 Festsetzung Jahresvoranschlag für das Jahr 2021 und Mittelfristplan für die Jahre 2022 bis 2025 Beschluss des Gemeinderates, den Jahresvoranschlag für das Jahr 2021 sowie den mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2025 wie folgt zu genehmigen: Ergebnishaushalt Summe Erträge 1.540.300 € Summe Aufwendungen 1.845.800 € Saldo/Nettoergebnis -305.500 € Summe Haushaltsrücklagen 106.400 € Nettoergebnis nach Zuweisung / Entn. Haushaltsrücklagen -199.100 € Finanzierungshaushalt Summe Einzahlungen operative Gebarung 1.469.600 € Summe Auszahlungen operative Gebarung 1.425.300 € Saldo Geldfluss aus der operativen Gebarung 44.300 € Summe Einzahlungen investive Gebarung 248.500 € Summe Auszahlung investive Gebarung 781.800 € Saldo Geldfluss aus der investiven Gebarung -533.300 € Saldo/ Nettofinanzierungssaldo -489.000 € Summe Einzahlungen Finanzierungstätigkeit 150.000 € Summe Auszahlungen Finanzierungstätigkeit 42.000 € Saldo Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit 108.000 € Saldo Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung -381.000 € Abstimmungsergebnis: einstimmig Festsetzung Unterschiedsbetrag bei Abweichungen von den Ansät- zen des Voranschlages gem. § 106, Abs. 1, TGO 2001 in der Jahres- rechnung Beschluss des Gemeinderates, Abwei- chungen von den Ansätzen des Vor- anschlages in der Jahresrechnung ab einem Betrag von 10.000 € schriftlich zu begründen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Neuerlassung Bebauungsplan Bereich Gp. 29/5, KG. Thurn Im Bereich der Gp. 29/5 (Wetschete) planen die Grundbesitzer die Errich- tung eines Wohnhauses im traditio- nellen Stil. Um eine geordnete Bebau- ung in diesem Bereich gewährleisten zu können und um einer weiteren Hö- henentwicklung entgegenzuwirken, wird für diesen Planungsbereich vom Gemeinderat in enger Zusammenar- beit mit dem Raumplaner ein Bebau- ungsplan festgelegt. Abstimmungsergebnis: 10 : 1 Aufhebung rechtsgültiger Be- bauungsplan Bereich Gpn. 213/1, 213/5, 213/7 und 213/8 (künftige Gpn. 213/5 und 213/8), KG. Thurn Der vom Gemeinderat der Gemeinde Thurn am 11.09.2001 beschlossene ergänzende Bebauungsplan für den Bereich der Gpn. 213/1, 213/5, 213/7 und 213/8 (Zauche) wird vom Gemein- derat aufgehoben, da viele Bestim- mungen im Bebauungsplan nicht mehr den aktuellen Rechtsvorschriften des Tiroler Raumordnungsgesetzes ent- sprechen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Neuerlassung Bebauungsplan Bereich Gpn. 213/1, 213/5, 213/7 und 213/8 (künftige Gpn. 213/5 und 213/8), KG. Thurn Beim bestehenden Wohngebäude auf der Gp. 213/8 ist der Zubau von wei- teren Wohneinheiten mit Garagen ge- plant. Letztlich soll ein Mehrgeneratio- nenhaus entstehen. Dazu legt der Gemeinderat für die- sen Planungsbereich einen entspre- chenden Bebauungsplan fest. Abstimmungsergebnis: einstimmig Grundsatzbeschluss – Ankauf Traktor mit Zusatzgeräten Für den Traktorankauf mit Zusatzgerä- ten wurde von LR Johannes Tratter für das Jahr 2021 eine Bedarfszuweisung in Höhe von 80.000 € genehmigt. Bezüglich Ankauf Traktor mit Zusatz- geräten wird vom Gemeinderat fol- gender Beschluss gefasst: - Ankauf eines neuen Traktors mit Zusatzgeräten, - Preisrahmen: 168.000 €, - geplante Auslieferung im Herbst 2021, - es werden mehrere Angebote einge- holt und die Geräte sollen auch zum Probefahren zur Verfügung stehen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Vertragsverlängerung mit Fa. STW - Entstörung LWL Gemeindenetz Der Vertrag für den Entstörungsdienst, abgeschlossen mit der Fa. STW, endet mit 31.12.2020. Im Planungsverband 36 wurde bei der letzten Verbandsversammlung be- schlossen, eine Vertragsverlängerung mit der Fa. STW auf unbestimmte Zeit mit einer jederzeitigen Vertragskündi- gung, drei Monate vorher, durchzufüh- ren. Jede Gemeinde muss nun für ihr Gemeindegebiet ebenfalls einer Ver- tragsverlängerung zustimmen. Dazu genehmigt der Gemeinderat den Abschlussdes vorliegendenZusatzver- trages mit der Firma STW Spleisstech- nik West GmbH über die Verlängerung des bereits bestehenden Vertrages für die Erbringung von Dienstleistungen an der Passiven Breitbandinfrastruk- tur, nämlich Herstellung von Objektan- schlüssen und Entstörungsleistungen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Änderung Raumordnungskonzept Bereich Gpn. .7, 45, 46 und 56/1, KG. Thurn Bei der bestehenden Hofstelle vlg. „Weber“ ist im Zuge der Hofübernahme geplant, dass der derzeitige Besitzer mit Familie zukünftig im Objekt Dorf 17 wohnen wird. Aus diesem Grund soll dieser Bereich herausgeteilt und dafür ein eigenes Baugrundstück gebildet werden. Da gegenständlicher Bereich im aktuellen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Thurn im „Freiland“ einliegt und auch im örtlichen Raumordnungs- konzept als „weißer“ Bereich ausge- wiesen ist, ist in einem ersten Schritt die Änderung des örtlichen Raumord- nungskonzeptes im Planungsbereich erforderlich.

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