GZ_Dölsach_2021_05

Seite 20 Dölsacher Dorfzeitung Mai 2021 den kann, ist es erforderlich, dass der Gemeinderat der geringfügigen Überbauung (ca. 20 cm) der Grundgrenze zur Gp. 920, KG Dölsach, zustimmt. Da keine Beeinträchtigung des Verkehrs auf dem angren- zenden Gemeindeweg zu erwarten ist (Vordach ist ca. 1 m vom Asphaltrand entfernt), stimmt der Gemein- derat der geplanten Überbauung (mit Gebäudebestand und Zubau) der Gp. 920, KG Dölsach, einstimmig zu. Änderung der Verordnung für die Einführung von Straßennamen im Gemeindegebiet von Dölsach Mit GR-Beschluss vom 16. Dezember 2019 wurde die Einführung von Straßennamen im Gemeindege- biet von Dölsach verordnet, mit 18. Februar 2020 er- folgte eine Anpassung. Die neuen Adressen sind seit 1. Mai 2020 in Kraft. Nach rund sechs Monaten Gül- tigkeit der Verordnung wurde festgestellt, dass einige Adressen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (z. B. Liegenschaftszufahrt von anderem Straßenzug) anzupassen sind. Folgende Änderungen werden vorgenommen: Änderungen im Anhang zur Verordnung: Änderung Hausnummern: – derzeit keine Hausnummer sondern Verortung mit Gp. 1304/2 (Anna-Schutzhaus) – ändern in Ederplanweg 28 – Hochstadelweg 6 (Ingrid Mairamhof, unbebaut) – ändern in Franz-von-Defregger-Straße 12 – Ederplanweg 16 (Robert Waldner) – ändern in Gödnacher Straße 70 – Paterngasse 14a (Josef Stocker, landwirtschaft- liche Halle) – ändern in keine Hausnummer, sondern Verortung mit Gp. 532, KG Dölsach – Römerstraße 1 (MuseumAguntum) – ändern in Römerstraße 1a Römerstraße 2 (Grabungshaus und Café) – tren- nen in Römerstraße 1 (Grabungshaus) und Römerstraße 2 (Café) Römerstraße 3 (Atrium) – ändern in keine Hausnummer, sondern Verortung mit Gp. 377, KG Stribach Einstimmiger Beschluss! Herr Erich Lassnig hat ein Kaufansuchen betreffend der Gp. 965, KG Dölsach, gestellt. Er beabsichtigt damit, sein Betriebsgrundstück auf der Gp. 964, KG Dölsach, zu erweitern. Diesbezüglich hat sich der Ge- meinderat bereits in der Sitzung am 27. April 2020 auseinandergesetzt. Damals wurde festgelegt, dass vor weiterer Beratung Herr Lassnig ein Konzept über sein Vorhaben der Gemeinde vorlegen sollte. Ein sol- ches Konzept wurde bis dato nicht vorgelegt. Deshalb wird dieser Tagesordnungspunkt vertagt. Der Bericht des Überprüfungsausschusses über die Prüfung der Gemeindekasse vom 21. Dezember 2020 wird vom Überprüfungsausschussobmann Werner Greil vorgetragen und vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Der Voranschlag für das Jahr 2021 wurde allen Ge- meinderäten im Vorfeld zu dieser Sitzung digital übermittelt. Zu diesem Tagesordnungspunkt ist auch Finanzverwalter Mathias Eder anwesend, der einen kurzen Überblick über den Voranschlagsentwurf gibt. Als Hauptprojekte 2021 gelten neben der Fertigstel- lung laufender Projekte, wie der Ausbau des LWL- Netzes, Fertigstellung des Funcourts und der „Römer- wege“, vor allem der Beginn der Umsetzung des Pro- jektes „Dorfplatz Dölsach“, diverse Aufschließungen, Behebung von Wildbach- bzw. Starkniederschlags- schäden sowie der Ausbau „Bauhof II“. Nach einigen Wortmeldungen und Beantwortung einiger Anfragen durch Finanzverwalter Mathias Eder wird der Voran- schlag 2021 mit folgenden Gesamtziffern festgesetzt: Ergebnisvoranschlag: Erträge: ............................................. 4.690.800,00 € Aufwendungen: ................................ 4.799.200,00 € Abgang Ergebnisvoranschlag: ............ 108.400,00 € Finanzierungsvoranschlag: Einnahmen und Ausgaben von je .... 5.202.900,00 € Schuldenstand am Ende des Jahres 2021 ................................ 2.304.300,00 € Rücklagen am Ende des Jahres 2021 ............. 0,00 € Abweichungen von den Ansätzen des Voranschlages sind gemäß § 106 Abs. 1 TGO 2001, LGBl. Nr. 36/2001 idgF, ab dem Betrag von 10.000,00 € je Vor- anschlagswert für die Genehmigung des Rechnungs- abschlusses zu begründen. Darüber hinaus wird dem Gemeinderat der mittel- fristige Finanzplan der Gemeinde Dölsach für die Jahre 2022 bis 2025 zur Kenntnis gebracht. Der Ge- meinderat beschließt folgende Gesamtsummen (siehe Tabelle Seite 21): Der Voranschlag für das Jahr 2021 wird wie vorge- legt beschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmigkeit.

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