GZ_Dölsach_2021_05

Mai 2021 Dölsacher Dorfzeitung Seite 19 Freibad Dölsach Voraussichtlich ab 12. Juni 2021 geöffnet ACHTUNG neue Saisonkartenpreise: Familienkarte ........ 70,00 € Erwachsene ........... 45,00 € Kinder .................. 22,00 € Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme- frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Folgende Bauwerber erhielten Erschließungskosten vorgeschrieben: Cathrin Gasser und Klaus Hainzer, Rauchkofelweg 6 Herbert Presslaber, Sepp-Mayerl-Weg 17 Es wird einstimmig beschlossen, dem Bauwerber Presslaber einen Baukostenzuschuss in der Höhe von 30 % (Bauverfahren 2019) und den Bauwerbern Gas- ser und Hainzer einen Baukostenzuschuss in der Höhe von 25 % (Bauverfahren 2020) der anfallenden Erschließungskosten zu gewähren. Zu- bzw. Abschreibung Öffentliches-Gut Dieser Tagesordnungspunkt wird unter Vorsitz von Vize-Bgm. Martin Mayerl in Abwesenheit von Bgm. Josef Mair beraten und beschlossen. a) Zuschreibung der Gp. 868/1, KG Görtschach- Gödnach zum Öffentlichen Gut Gp. 1316/1, KG Görtschach-Gödnach. Die Gp. 868/1, KG Görtschach-Gödnach, wird als Zufahrt für die Liegenschaft 868/2 genutzt, ist derzeit aber nicht als Öffentliches Gut ausgewiesen. Durch den Neubau eines landwirtschaftlichen Wirtschafts- gebäudes auf der Gp. 1647, KG Görtschach-Göd- nach, soll diese Gp. 868/1 ebenfalls als Zufahrt ver- wendet werden. Daher empfiehlt es sich, für die Gp. 868/1, KG Görtschach-Gödnach, die „Zweck- widmung Gehen und Fahren“ festzulegen und diese Parzelle in das Öffentliche Gut zu übernehmen. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Beschluss: Für die Gp. 868/1, KG Görtschach-Gödnach, wird die „Zweckwidmung Gehen und Fahren“ festgelegt und entsprechend dem Lageplan des BEV Lienz, Nr. 0007902020 vom 4. Dezember 2020 wird die Gp. 868/1, KG Görtschach-Gödnach, in das Öffentliche Gut der Gp. 1316/1, KG Görtschach-Gödnach, einver- leibt. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung gehen zu Lasten der Gemeinde Dölsach. b) Behandlung eines Ansuchens um Zustimmung zur Überbauung des Öffentlichen Gutes auf der Gp. 920, KG Dölsach. Herr Peter Mair hat ein Ansuchen um Überbauung des Öffentlichen Gutes auf der Gp. 920, KG Dölsach, gestellt. Bei der baurechtlichen Vorbegutachtung eines geplanten Zubaus bei der bestehenden Über- dachung auf der Gp. 222/11, KG Dölsach, wurde fest- gestellt, dass der Gebäudebestand (Vordach) gering- fügig über die Parzellengrenze ragt. Damit der Zubau an den Gebäudebestand baurechtlich genehmigt wer-

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