GZ_Dölsach_2021_05

Seite 18 Dölsacher Dorfzeitung Mai 2021 Das Protokoll der Sitzung vom 23. November 2020 wird genehmigt und unterfertigt. Der Bürgermeister berichtet über folgende Themen: – Die Unwetter von Anfang Dezember waren auch in Dölsach herausfordernd. In Göriach gab es eine Hangexplosion, Hangaussitzungen oberhalb Bichl- kramer in Dölsach und im Bereich Kastner in Göd- nach sowie Mauerabsitzung im Bereich Fuchs und Bacher. Diese Vorfälle wurden am nächsten Tag von der Landesgeologie begutachtet. Ebenso kam es im Bereich Einehmer in Görtschach zu einer großen Wasseransammlung (diesbezüglich wurde ein Projekt ausgearbeitet und soll demnächst verhandelt werden). – Die Schneeräumung stellte für die Gemeinde eben- falls eine große Herausforderung dar, da die Mitar- beiter des Gemeindebauhofes in Quarantäne waren und der große Unimog defekt war. Trotzdem hat die Räumung gut funktioniert, auch deshalb, weil das Team durch hiesige Landwirte verstärkt wurde. – Ende November wurde in der Strassersiedlung noch eine Engstelle im Wasserleitungsnetz durch Her- stellung einer Ringleitung behoben. – Der neue Tirolerhof-Wirt , Wolfgang Hanser, hat heute den Pachtvertrag unterzeichnet. Raumordnung Dölsach a) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be- reich der Gpn. 321/1, 322/1 und 322/7, KG Gö- riach (Aberjung, Mayerl). Mit Gemeinderatsbeschluss vom 31. August 2020 wurde die Auflage über die Änderung des Flächen- widmungsplanes der Gemeinde Dölsach im Bereich der Grundstücke Nr. 321/1, 322/1, 322/8, 322/7, KG Göriach, beschlossen. Die vierwöchige Auflage er- folgte vom 2. September bis einschließlich 1. Oktober 2020. Innerhalb der Auflegungsfrist bzw. der ein- wöchigen Nachfrist ist eine Stellungnahme zur Änderung des Flächenwidmungsplanes eingelangt und zwar von: – Dr. Friedrich Helml, DDr. Herbert Helml, Mag. Annemarie Herzmann am 1. Oktober 2020 (Massiver Wertverlust durch die geplante Um- widmung des Grundstückes 322/8, KG Göriach, und ist diese Umwidmung weder durch das Tiroler Raumordnungsgesetz gedeckt, noch durch ein öffentliches Interesse gerechtfertigt). Diese Stellungnahme wurde in der GR-Sitzung am 23. November 2020 behandelt und beschlossen, die- ser Folge zu leisten und die beanstandete Widmung abzuändern. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Beschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, den vom Planer AB Architektur- Raumordnung Mayr geänderten Entwurf vom 9. De- zember 2020, mit der Planungsnummer 707-2020- 00016, über die Änderung des Flächenwidmungspla- nes der Gemeinde Dölsach im Bereich 321/1, 322/1, 322/7, KG 85012 Göriach (zum Teil), durch zwei Wo- chen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzu- legen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen- widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor: Umwidmung Grundstück 321/1, KG 85012 Göriach rund 27 m² von Gemischtes Wohngebiet § 38 (2) in Wohngebiet § 38 (1) sowie rund 26 m² von Gemischtes Wohngebiet § 38 (2) in Freiland § 41 weiters Grundstück 322/1, KG 85012 Göriach rund 25 m² von Freiland § 41 in Wohngebiet § 38 (1) sowie rund 154 m² von Wohngebiet § 38 (1) in Freiland § 41 weiters Grundstück 322/7 KG 85012 Göriach rund 22 m² von Freiland § 41 in Wohngebiet § 38 (1) GEMEINDERATSSITZUNGEN MONTAG, 21. DEZEMBER 2020

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