GZ_Kals_2021_03

Fodn Nr. 77 8 Informationen aus der Gemeinde Kalser Gemeindezeitung 9 Beratung und Beschlussfassung Wasserrechtliches Ein- reichprojekt Kalserbach Die geplante Bebauung des Gst. 4061 u. w. durch Glocknerwirt Holding, vertreten durch Albertus Prins, hat aufgrund von mehreren Begehungen, Besprechungen und einer gutachter- lichen Stellungnahme durch das wasserwirtschaftliche Organ der BBA Lienz, DI Walter Hopfgartner die Ausarbeitung eines Projektes zur Folge. Die Beauftragung der Vorstudie und Be- rechnungen ist durch Prins erfolgt. Das Büro flussbau IC hat ein Einreichprojekt zumHochwasserschutz in der unteren Ködnitz ausgearbeitet. Dieses wurde im Sept. 2020 bei der BH Lienz zur Genehmigung eingereicht. Nach Genehmigung wird beim Amt der Tiroler Landesregie- rung eine Kleinmaßnahme für das Jahr 2021 beantragt. Dazu haben schon Vorgespräche stattgefunden und sollte eine Genehmigung wahrscheinlich sein. Vom BBA Lienz wurde gewünscht, dass die Gemeinde als Antragsteller fungiert. Der notwendige Eigenmittelanteil sollte in einer privatrechtlichen Vereinbarung zwischen Gemeinde Kals am Großglockner und Glocknerwirt Holding im Verhältnis 1/3:2/3 geteilt werden. Wir gehen derzeit von einer Förderquote von 1/3 Bund und 1/3 Land aus. Die Übernahme des Anteils der Glocknerwirt Holding wird damit begründet, dass Auslöser für die Ver- bauung die Bebauung des Areals für ein Hotelprojekt ist. In Vorgesprächen stimmt Albert Prins dieser Aufteilung zu. Die Fam. Huter Martin/Markus hat ebenfalls für ihr Bestandsob- jekt im Falle einer Bebauung Vorteile. Sie stellt kostenlos den Grund für die Verbauung zur Verfügung und übernimmt die Rekultivierung auf ihrem Grundstück. Eine Kostenschätzung sollte nach erfolgter Genehmigung eingeholt werden. Auf Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Gemeinderat einstimmig die Einreichung des wasserrechtlichen Projektes und Einholung einer Kostenschätzung. Kostenaufteilung für die Verbauungsmaßnahme: Gemeinde 1/3, Prins 2/3. Absichtsvereinbarung Projekt Neubau Fernwärmemit REO Die Absichtsvereinbarung wird abgeschlossen zwischen den Projektpartnern Gemeinde Kals am Großglockner, AG Kals, Regionalenergie Osttirol reg. Gen.m.b.H.(REO) Da die Versor- gung weiterer Kunden im Raum steht und die derzeitige An- lage nicht mehr ausreichend ist bzw. in die Jahre gekommen ist, plant die REO einen Neubau. Dazu wurde mit Vertretern der REO, der Agrar und der Gemeinde Kals in einer Begehung als möglicher Standort ein Bauplatz im Bereich Sägewerk Kals in Unterburg angedacht. Es sollte der gemeinsame Wille zur Entwicklung der Fernwär- me in Kals manifestiert werden. Die Eckpunkte des Projektes werden vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. Technik- und Betriebspartner ist die REO. Es wird auch die selbst erzeugte Energie der Gemeinde in die Planung einbezogen (Abdeckung von Spitzen, Notversorgung). Die Gemeinde hat an der Entwicklung der Fernwärme in Kals am Großglockner großes Interesse. Die Verbesserung der be- stehenden Anlage wird seit Jahren eingefordert, nun scheint sie realisierbar. Daher schlägt die Bürgermeisterin vor, diese Absichtserklärung zu unterfertige und an der Entwicklung mitzuarbeiten, wie auch bereits in der Vergangenheit üblich. Der Gemeinderat teilt diese Einschätzung und stimmt daher einstimmig zu. Anträge, Anfragen und Allfälliges Die Bürgermeisterin berichtet über den Verlauf des Kultur- landschaftsprojektes. Aktuell werden Klaubsteinmauern durch die Fa. Habau saniert, diese haben einen Spezialisten für Trockensteinmauern im Team. Es wurde die alte Mauer in Lana gerichtet und nun aktuell beim Kirchsteig in der Ködnitz. Bei dieser Gelegenheit wird auch LWL mitverlegt und der Weg ordentlich hergerichtet, damit er wieder gut begehbar ist. Weiters sollte noch die Brücke über den Rasegg errichtet werden, ev. können wir dort Teile des alten „Wurger Steges“ verwenden. Ergänzt wird noch die Bepflanzung mit alten Kultursorten (Äpfel und Sträucher), Teile von Bäumen aus der Initiative vom Land Tirol sind schon gesetzt worden. Insgesamt ein schönes Projekt, das mit 80 % gefördert wird. Geplanter Abschluss: Mitte 2021, Projektpartner Sexten ist schon fertig, Belluno hat um Verlängerung angesucht. Bgm. in Erika Rogl informiert auch darüber, dass für das Projekt Wasserkraftanlage Haslach derzeit eine Kundmachung für die Naturverträglichkeitserklärung von 28.10.2020 bis 04.12.2020 aufliegt. Zur Erinnerung: Projekt wurde mit Juli 2010 bei Be- hörde eingereicht für die Wasser- und Naturschutzrechtliche Genehmigung, VerhandlungWasserrecht wurde abgehalten allerdings aufgrund Ausweisung Natura 2000 ausgesetzt, Verfahren wurde im Sommer 2020 wieder aufgenommen und wurden Unterlagen nachgefordert. Für die naturschutzrecht- liche Genehmigung wurde eine Naturverträglichkeitserklärung verlangt und nachgereicht. Es ist nicht auszuschließen, dass weitere Unterlagen noch nachgefordert werden. Die Bgm. in informiert, dass die Bundesregierung vorgeschlagen hat, auf Grund der tragischen Vorfälle inWien amgestrigen Tag die Trauerbeflaggung bei Amtsgebäuden vorzunehmen. Dies wird von der Gemeinde Kals amGroßglockner übernommen. TOP 8.1: Beratung und Beschlussfassung Änderung FWP Gp. 4061, 4065 u.w., KG Kals Der ehemalige Gasthof „Unterwirt“ auf Gp. 4595, KG Kals soll revitalisiert werden und mit Zu- und Neubauten ergänzt werden. Insgesamt sollen 149 Betten entstehen, somit kein Beherbergungsgroßbetrieb. In der Gastronomie werden 103 Verabreichungsplätze geplant. Zur Absicherung vor Natur- gefahren Kalserbach (Flussbau) wird eine Dammerhöhung vorgenommen, im Bereich Wildbach (Ködnitzbach) wird die Absicherung mittels Schiebetor vorgenommen. Auf einem Nebengrundstück entstehen die für die geplante Baumaßnah- me sowie Gastronomiebesucher die nötigen Parkplätze. Auf Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Gemeinde- rat der Gemeinde Kals am Großglockner gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, idgF, einstimmig den vom/n Planer AB Architektur-Raumord- nung Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 2.11.2020, mit der Planungsnummer 712-2020-00009, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der im Bereich durch 4 Wochen hin- durch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungs- planes der Gemeinde Kals am Großglockner vor: Umwidmung Grundstück 4061 KG 85102 Kals am Großglockner rund 5481 m² von Freiland § 41 in Sonderfläche standortgebunden § 43 (1) a, Festlegung Erläuterung: Beherbergungsgebäude mit höchstzulässig 90 Gästebetten und Nebenanlagen zum Hauptbereich des Beherbergungsbetriebs auf den Grundstü- cken 4065, 4595 und 4596 mit höchstzulässig 149 Gästebetten (Zähler 48) weiters Grundstück 4065 KG 85102 Kals am Großglockner rund 1150 m² von Freiland § 41 in Sonderfläche standortge- bunden § 43 (1) a, Festlegung Erläuterung: Beherbergungs- betrieb mit höchstzulässig 149 Gästebetten am Standort, gastronomischem Teil mit höchstzulässig 110 Verabrei- chungsplätzen, Wellness-, Seminar, Veranstaltungsbereich, Nebenanlagen, Personalzimmern und Betreiberwohnung (Zähler 47) weiters Grundstück 4071 KG 85102 Kals am Großglockner rund 2040 m² von Freiland § 41 in Sonderfläche standortgebunden § 43 (1) a, Festlegung Erläuterung: Stellplätze in mehreren Ebenen zum Gastgewerbebetrieb im Bereich der Grundstücke 4061, 4065, 4594, 4595 und 4596 (Zähler 49) weiters Grundstück 4594 KG 85102 Kals amGroßglockner rund 339m² von Freiland § 41 in Sonderfläche standortgebunden § 43 (1) a, Festlegung Erläuterung: Beherbergungsgebäudemit höchstzulässig 90 Gästebetten und Nebenanlagen zumHaupt- bereich des Beherbergungsbetriebs auf den Grundstücken 4065, 4595 und 4596mit höchstzulässig 149 Gästebetten (Zähler 48) weiters Grundstück 4595 KG 85102 Kals am Großglockner rund 1768 m² von Freiland § 41 in Sonderfläche standortgebunden § 43 (1) a, Festlegung Erläuterung: Beherbergungsbetrieb mit höchstzulässig 149 Gästebetten am Standort, gastronomi- schem Teil mit höchstzulässig 110 Verabreichungsplätzen, Wellness-, Seminar, Veranstaltungsbereich, Nebenanlagen, Personalzimmern und Betreiberwohnung (Zähler 47) weiters Grundstück 4596 KG 85102 Kals am Großglockner rund 255 m² von Freiland § 41 in Sonderfläche standortgebun- den § 43 (1) a, Festlegung Erläuterung: Beherbergungsbetrieb mit höchstzulässig 149 Gästebetten am Standort, gastrono- mischem Teil mit höchstzulässig 110 Verabreichungsplätzen, Wellness-, Seminar, Veranstaltungsbereich, Nebenanlagen, Personalzimmern und Betreiberwohnung (Zähler 47) Beratung und Beschlussfassung Änderung BBPl. Gp. 4061, 4065 u.w., KG Kals Für die geplante Revitalisierung und Erweiterung des ehema- ligen „Unterwirts“ zukünftig Glocknerwirt liegt eine Planung vom Büro Martin Mutschlechner vor. Aufbauend auf diese Planung wurde ein Bebauungsplan durch den Raumplaner festgelegt. Dieser sieht vor: Der örtliche Raumplaner gibt zum Bebauungsplan und er- gänzenden Bebauungsplan im Bereich der Grundstücke 4061, 4065, 4594, 4595, 4596 und 4071, KG. Kals am Großglockner, folgende Stellungnahme ab: Geplant ist die Schaffung eines Beherbergungsbetriebes mit gastronomischem Teil. Dafür soll einerseits der ehemali- ge Gasthof „Unterwirt“ auf Grundstück 4065, KG. Kals am Großglockner, nachgenutzt, andererseits Zu- und Neubauten errichtet werden. Im Bereich des Bestands sollen ungefähr 60 Gästebetten sowie die Gastronomie und Infrastruktur untergebracht werden. Im Bereich der Grundstücke 4061 und 4594 sind ca. 90 Gästebetten geplant. Deren Situierung soll in mehreren Gebäuden erfolgen (3). Insgesamt werden weniger als 150 Gästebetten errichtet. Plangrundlage ist der Vorentwurf von Stadt:Labor Architek- ten vom 3.8.2020. Die erforderlichen Stellplätze werden großteils auf Grund- stück 4071, KG. Kals am Großglockner, untergebracht. ImEntwurf zur Fortschreibung 1 des örtlichen Raumordnungs- konzeptes ist der Bereich der Grundstücke 4061, 4065, 4594, 4595 und 4596, KG. Kals amGroßglockner, als baulicher Entwick- lungsbereich „T 9“ enthalten, das Grundstück 4071, KG. Kals am Großglockner, als baulicher Entwicklungsbereich „S 15“. Nach Inkrafttreten des örtlichen Raumordnungskonzepts ist somit die Änderung des Flächenwidmungsplans zulässig. Damit kann auch der gegenständliche Bebauungsplan und ergänzende Bebauungsplan erlassen werden. Um eine Teilung der Grundstücke zu verhindern, werden Bau- platzgrößen mindest festgelegt. Der Bebauungsplan legt die besondere Bauweise fest, um eine Festlegung auf das konkret vorliegende Projekt zu erhalten. Im ergänzenden Bebauungsplan werden Maximalbaukörper festgelegt. Die Begrenzung der Höhen folgt ebenfalls dem zu- grunde liegenden Projekt. Durch die Festlegung in der Sonderfläche werden die Nut- zung der Flächen und die Größe des Beherbergungsbetriebes definiert. Durch die Festlegung der Maximalbaukörper wird eine Größe und Gliederung der Gebäude fixiert, die dem Ort gerecht wird und eine Beeinträchtigung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes verhindert. Die Erschließung wird ausreichend definiert und privatrecht- lich abgesichert, wie auch die erforderlichen Baumaßnahmen

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