GZ_Kals_2021_03

Fodn Nr. 77 24 Informationen aus der Gemeinde Kalser Gemeindezeitung 25 Statistik Austria kündigt SILC-Erhebung an Statistik Austria erstellt im öffentlichen Auftrag hochwertige Statistiken und Analysen, die ein um- fassendes, objektives Bild der österreichischen Wirtschaft und Gesellschaft zeichnen. Die Ergebnisse von SILC liefern für Politik, Wissenschaft und Öffentlichkeit grundlegende Informationen zu den Lebensbedingungen und Einkommen von Haushalten in Österreich. Es ist dabei wichtig, dass ver- lässliche und aktuelle Informationen über die Lebensbedingungen der Menschen in Österreich zur Verfügung stehen. Die Erhebung SILC ( S tatistics on I ncome and L iving C onditions/Statistiken zu Einkommen und Lebensbedingungen) wird jährlich durchgeführt. Rechtsgrundlage der Erhebung ist die nationale Einkommens- und Lebensbedingungen-Statistikverordnung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (ELStV, BGBl. II Nr. 277/2010 idgF), eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU-Verordnung 2019/1700) sowie weitere ausführende europäische Verordnungen im Bereich Einkommen und Lebensbedingungen. Nach einem reinen Zufallsprinzip werden aus demZentralen Melderegister jedes Jahr Haushalte in ganz Österreich für die Befragung ausgewählt. Auch Haushalte Ihrer Gemeinde könnten dabei sein! Die ausgewählten Haushalte werden durch einen Ankündigungsbrief informiert und eine von Statistik Austria beauftragte Erhebungsperson wird von Februar bis Juli 2021 mit den Haushalten Kontakt auf- nehmen, um einen Termin für die Befragung zu vereinbaren. Diese Personen können sich entsprechend ausweisen. Jeder ausgewählte Haushalt wird in vier aufeinanderfolgenden Jahren befragt, um auch Veränderungen in den Lebensbedingungen zu erfassen. Haushalte, die schon einmal für SILC befragt wurden, können in den Folgejahren auch telefonisch Auskunft geben. Inhalte der Befragung sind u.a. die Wohnsituation, die Teilnahme am Erwerbsleben, Einkommen sowie Gesundheit und Zufriedenheit mit bestimmten Lebensbereichen. Für die Aussagekraft der mit großem Aufwand erhobenen Daten ist es von enormer Bedeutung, dass sich alle Personen eines Haushalts ab 16 Jahren an der Erhebung beteiligen. Als Dankeschön erhalten die befragten Haushalte einen Einkaufsgutschein über 15,- Euro. Die Statistik, die aus den in der Befragung gewonnenen Daten erstellt wird, ist ein repräsentatives Abbild der Bevölkerung. Eine befragte Person steht darin für Tausend andere Personen in einer ähnlichen Lebenssituation. Die persönlichen Angaben unter- liegen der absoluten statistischen Geheimhaltung und dem Datenschutz gemäß dem Bundessta- tistikgesetz 2000 §§17-18. Statistik Austria garantiert, dass die erhobenen Daten nur für statistische Zwecke verwendet und persönliche Daten an keine andere Stelle weitergegeben werden. Im Voraus herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit! Weitere Informationen zu SILC erhalten Sie unter: Statistik Austria, Guglgasse 13, 1110 Wien, Tel.: +43 1 711 28-8338 (werktags Mo.-Fr. 9:00-15:00 Uhr) E-Mail: erhebungsinfrastruktur@statistik.gv.at, Internet: www.statistik.at/silcinfo davon, wie oft er entleert wurde. Jede einzelne Entleerung wird aufgezeichnet und dazugezählt. Es wirdQuartalsweise abgerechnet. Die Müllabfuhr- sowie die Müllgebührenordnung der Gemeinde Kals am Großglockner sind auf unse- rer Homepage www.kalskommunikation.at unter Gemeinde – Bürgerservice – Verordnungen jeder- zeit abrufbar. Bei Fragen stehen Petra Tembler BA bzw. bei der Rechnungslegung Hannes Bergerweiß im Gemeindeamt gerne zur Verfügung! Info Sperrmüll Die Sperrmüllsammlung 2021 wird in Kals am Großglockner am 7. und 8. Mai erfolgen, die Abholung bei den Häusern am Montag, 10. Mai 2021. Eine gesonderte ausführliche Informati- on wird, wie gewohnt, an alle Haushalte im Vorfeld verschickt. Wir bitten, diese genau zu lesen, weil es heuer zu einigen Änderungen kommen wird (z.B. bei Matratzen o. Federbetten). Was war wohl der Gedanke dahinter ...? WelchesMüllgefäßpasst zumeinemHaushalt? Von Gemeinde Kals am Großglockner In letzter Zeit haben uns vermehrt Anfragen, nach dem „richtigen“ Müllbehälter für den jeweiligen Haushalt erreicht. Grundsätzlich ist dazu zu sagen, dass die Größe des Müllbehältnisses sich nach der Anzahl an Per- sonen mit Hauptwohnsitz im jeweiligen Haushalt richtet. Pro Person und Woche rechnet man mit 5l Restmüll, das sind im Jahr 260l Müll pro Person. Bei Gästezimmern wird pro Nächtigung ein Wert von 0,8l Müll angenommen. Es werden die Nächtigungszahlen des Vorjahres herangezogen. Im Jahr 2021 liegt die Grundgebühr bei 0,09 €, die weitere Gebühr bei 0,08 €, Gesamtgebühr also € 0,19 € pro Liter Restmüll. Bei einem 70l Restmüllsack sind es somit € 13,30 pro Sack. Die grünen Container werden 4-wöchentlich (HH4), die grauen Container 2-wöchentlich (HH2) entleert. (Siehe Abholliste, die der Weihnachtsausgabe des Fodn jeweils für das nächste Jahre beiliegt). Es ergibt sich folglich für das Jahr 2021: 1 Person 4 Säcke (1 Sack = 70l) 53,20 2 Personen 7 Säcke 93,10 3 Personen 11 Säcke 146,30 4 Personen 80 l grün Container oder 15 Säcke 197,60 5 Personen 80 l grün Container + 4 Säcke oder 19 Säcke 250,80 6 Personen 120 l grün Container oder 22 Säcke 296,40 7 Personen 120 l grün Container + 4 Säcke oder 26 Säcke 349,60 8 Personen 80 l grau Container oder 30 Säcke 395,20 Seit einigen Jahren bitten wir die Bevölkerung am Ende des Jahres (meist mit der Wasserzählerab- lesung im Dezember), die Müllsäcke für das NÄCHSTE Jahr im Gemeindeamt abzuholen. Oft wird fälschlicherweise angenommen, dass mit der (von den meisten bereits eingezahlten) Müllrechnung für das laufende Jahr diese Müllsäcke bereits bezahlt sind. Der Gedanke dahinter ist der, dass man am Jahresanfang die Müllsäcke abholt und am Jahresende (in Kals am Großglockner meist im Oktober/ November) erst bezahlt – also immer im Nachhinein. Wenn jemand keine Säcke abholt oder nicht die errechnete Stückzahl benötigt, verrechnet die Ge- meinde Kals am Großglockner die Grundgebühr für die berechneten Anzahl an Säcken. Mit der Grundgebühr wird nämlich auch zB die Sperrmüllsammlung, die Recyclinghöfe etc. finanziert. Wichtig: Die Gemeinde ist verpflichtet, die Müllgebühren kostendeckend zu gestalten! Das heißt, die gesamten Ausgaben, die der Gemeinde für die Müllentsorgung entstehen, MÜSSEN durch Einnah- men gedeckt sein. Eine weitere oft gestellte Frage ist, ob man auch bei kleineren Haushalten eine Mülltonne (keine Säcke) haben kann. Natürlich geht das, der Betrag bleibt allerdings unverändert. Das heißt, dass für einen Einpersonenhaushalt im Jahr 2021 € 53,20 an Müllgebühren für das Gesamtjahr anfallen, wenn Säcke benützt werden. „Leistet“ sich dieser Einpersonenhaushalt jedoch eine 80l grün-Mülltonne, fällt der Festbetrag (lt. Gebühr 2021) von € 197,60 an. Braucht jemand zusätzlich zu der für seinen Haushalt berechneten Menge weitere Müllsäcke, verrech- net die Gemeinde Kals am Großglockner nur mehr die weitere Gebühr (keine Grundgebühr), das sind im Jahr 2021 € 6,30 pro Sack. Wird jedoch ein größerer Müllbehälter bzw. statt der vierwöchige eine zweiwöchige Entleerung angefordert, bleibt der Betrag gleich: Beispiel: Für einen 6-Personenhaus- halt wäre ein 120l grün mit 4-wöchentlicher Entleerung ausreichend. Die Familie hat jedoch erhöhtes Müllaufkommen (zB bei Windelkindern) und möchte lieber einen 80l grau Container (2-wöchentliche Entleerung). Es werden € 395,20 anfallen, unabhängig davon, wie voll der Container ist bzw. wie oft er tatsächlich entleert worden ist. Für Gewerbebetriebe gibt es die weiteren Containergrößen von 240l, 660l und 800l, je mit vier/bzw. zweiwöchentlicher Abholung. Hier wird pro Container eine Grundgebühr verrechnet, unabhängig

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