GZ_Kals_2021_03

Fodn Nr. 77 18 Informationen aus der Gemeinde Kalser Gemeindezeitung 19 Beratung und Beschlussfassung Abschluss privatrecht- liche Vereinbarung Glocknerwirt Holding GmbH Die privatrechtliche Vereinbarung wird abgeschlossen zwischen der Gemeinde Kals amGroßglockner und der Glocknerwirt Hol- ding GmbH, vertreten durch Jan Albertus Prins sowieMariella Prins Fikkert, Cornelia Prins-Scheer und Albertus Prins. In dieser Vereinbarung wird geregelt, dass für die Gste. 4061 und 4071 eine Änderung des ÖROK durch die Gemeinde Kals am Großglockner erfolgt, wenn folgende Punkte eingehalten werden: - Erhaltung und Wiederbelebung des ehemaligen Gasthofes „Glocknerwirt“, daraus leitet sich u. a. auch das öffentliche Interesse ab. - Regelung der Gefahrensicherheit für diesen Bereich einer- seits durch ein wasserrechtliches Projekt für die Erhöhung des Dammweges (Gefahr Dorferbach) und andererseits die Er- richtung eines Tores bei der Wegdurchfahrt im Südosten als Sperrbauwerk. Das Sperrbauwerk wird im Zuge des Projektes errichtet, die für die Errichtung der Verbauungsmaßnahmen anfallenden Kosten trägt zu 2/3 des Kostenanteiles für die Ge- meinde Kals die Glocknerwirt Holding GmbH. - Nach mehreren Variantenstudien erfolgt die verkehrsmä- ßige Erschließung entlang des Ködnitzbaches von Norden, diese ist für Einsatzfahrzeuge geeignet. Als Belag wird kein normaler Asphalt in Aussicht gestellt (Genehmigung), Zu- fahrt für Busse ist nicht vorgesehen. - Bei Nichtausführung des Projektes innerhalb von 5 Jahren ab rechtskräftiger SF Widmung wird die jeweilige Fläche als Freiland gewidmet. - Für das Projekt liegt ein Vorentwurf von Stadt.Labor Archi- tekten vom 3.8.2020 vor - Die Errichtung von Freizeitwohnsitzen wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Abschluss der privatrechtlichen Vereinbarung wie ange- führt wird einstimmig beschlossen und ist Grundlage für die Aufnahme ins ÖROK, die Änderung des FWP. Als Grundlage für den Beschluss des BBPl. und ergänz. BBPL. dient der Ent- wurf des Projektes von Stadt:Labor. Ebenso wird die Übernahme von 1/3 des Eigenmittelanteils der Verbauungsmaßnahmen beim Dammweg durch die Ge- meinde Kals am Großglockner einstimmig beschlossen Beratung und Beschlussfassung Verordnung Begeg- nungszone Dorfplatz Großdorf Mit Eingabe vom 04.06.2020 hat das Öffentliche Gut der Gemeinde Kals am Großglockner, vertreten durch Vizebürger- meister Martin Gratz, bei der Straßenbehörde unter Vorlage des Einreichprojekts der Schneider & Lengauer Architekten ZT GmbH um die straßenbaurechtliche Bewilligung für den Bau des Dorfplatzes angesucht. Mit Bescheid der Gemeinde Kals am Großglockner vom 24.07.2020, Zl 600/01-2020 wurde dem Öffentlichen Gut der Gemeinde Kals am Großglockner, die straßenbaurechtliche Bewilligung erteilt. Durch den regen Besucheraustausch zwischen den Hotels der SCOL-Gruppe, Kundenverkehr zur Fa. „Sport 2000 Michl“ sowie Personen- verkehr von der Bushaltestelle zu verschiedenen Zielen, soll durch die Erklärung des Dorfplatzes Großdorf zur Begeg- nungszone auf die Verkehrsvermischung reagiert werden. Auf Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Kals am Großglockner im Interesse der Sicher- heit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs, auf Grundlage der bestehenden verkehr- und straßenbautechnischen Rah- menbedingungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität für Fußgänger, den Dorfplatz Großdorf, im Konkreten nachstehende Straßenab- schnitte, gemäß § 94d Z 8c iVm § 43 Abs. 1 lit b und § 76c StVO 1960, BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2020 zur Begegnungszone zu erklären, in welcher nur mit einer Ge- schwindigkeit von höchstens 20 km/h werden darf. - Straßenverlauf beginnend bei Strkm 13,747 in Richtung Wes- ten über Gst. 3783, KG 85102 Kals am Großglockner entlang des Gst. 3826, KG 85102 Kals am Großglockner bis zum Beginn der Einfahrt in das Gst. 3917/1, KG 85102 Kals am Großglockner; - Straßenverlauf beginnend bei Strkm 13,747 in Richtung Norden entlang des Gst. 3783, KG 85102 Kals am Großglockner, im Konkreten 13 m bis zur Grenze des Gst. 3878/1, KG 85102 KG Kals am Großglockner und ca. 32 m entlang des Gst. 3783, KG 85102 Kals am Großglockner; - Straßenverlauf beginnend bei Strkm 13,747 in Richtung Osten über Gst, 3878/1, KG Kals am Großglockner entlang des Gst. 3783, KG Kals am Großglockner bis zum Beginn der Ein- fahrt in das Gst. 4435, KG 85102 Kals am Großglockner; - Der zwischen den oben erwähnten Straßenverläufen liegen- de Bereich. Beschluss: mehrheitlich angenommen (1 Enthaltung) Bericht Überprüfungsausschuss Kassaprüfung Gemeinde und Gemeinde Kals Immobilien KG Dem Bericht des Überprüfungsausschusses ist vorweg zu nehmen, dass der Obmann Michael Linder sein Amt zurück- gelegt hat. Die Überprüfung wurde unter der Leitung von Stv. Josef Außersteiner durchgeführt. Dieser bringt den Bericht vollinhaltlich zur Kenntnis und ersucht den GR um Genehmi- gung der Überschreitungen. Der Gemeinderat nimmt den Bericht des Überprüfungsaus- schusses zur Kenntnis und beschließt die Überschreitungen einstimmig. Namhaftmachung eines weiteren Mitglieds des Gemeindevorstandes und Überprüfungsausschuss auf Grund der Verzichtserklärung von Michael Linder Gemeinderat, Gemeindevorstand und Obmann des Über- prüfungsausschusses Michael Linder hat mit Schreiben vom 19.01.2021, eingelangt am 25. Jänner 2021 auf sein GR-Mandat verzichtet und scheidet somit auch aus dem Gemeindevor- stand aus, sowie dem Amt als Obmann des Überprüfungsaus- schusses. Als Mitglied des Gemeinderates rückt das nächste Ersatzmitglied auf der Liste „Wir für Kals – Liste Erika Rogl“ Christoph Rogl nach. Es liegt ein schriftlicher Vorschlag der Wählergruppe „Wir für Kals – Liste Erika Rogl“ für den GV vor, der von mehr als der Hälfte der GR-Mitglieder der Liste unterschrieben ist und auf Doris Kerer lautet. Damit ist Doris Kerer weiteres Mitglied des Gemeindevorstandes. Bgm. in Erika Rogl heißt sie im GV herz- lich willkommen. In den Überprüfungsausschuss rückt auf schriftlichen Vor- schlag der Wählergruppe „Wir für Kals – Liste Erika Rogl“ Georg Oberlohr nach, der sich bereit erklärt hat. In der nächs- ten Sitzung des Überprüfungsausschusses wird der Obmann gewählt, Einladung zur Sitzung erfolgt durch Stellvertreter. Die Bürgermeisterin bedankt sich für die Bereitschaft diese Aufgaben zu übernehmen und begrüßt sie in den jeweiligen Gremien. Sie bedankt sich in Abwesenheit von Michael Linder herzlich für seine jahrelange intensive Tätigkeit als Gemein- derat (17 Jahre) und Vorstand (11 Jahre). Neben seiner Position als Chefredakteur vom fodn hat er die Homepage www.kals.at entwickelt und wesentlich gestaltet. Ebenso war er als Orts- bildchronist der Nachfolger von Vestl Lindsberger und hat sich in vielen Arbeitskreisen eingebracht. Sie wünscht ihm alles Gute. Bericht über das Ergebnis des Architektenwettbewerbs der OSG Schneiderfeld Die Bürgermeisterin berichtet, dass die Entscheidung beim anonymen Wettbewerb OSG Wohnanlage Schneiderfeld ge- troffen wurde. Das Gremium bestand aus Vertretern der OSG und dem Gemeindevorstand. 5 Projekte wurden eingereicht und ging als Siegerprojekt Büro Schneider & Lengauer hervor. Als nächstes wird die Planung für das Jahr 2021 angedacht, frühester Baubeginn 2022, hängt jedoch auch davon ab wie viele Interessenten sich melden. In ähnlicher Zeitplanung soll auch das Projekt Fernheizwerk Regionalenergie Osttirol umgesetzt werden. Dazu haben schon Gespräche mit dem neuen GF Mag. Ferdinand Mosseg- ger geführt, der in den nächsten Wochen eine Interessenten- befragung der Anrainer durchführen wird. Gleichzeitig sollen auch Synergien mit LWL Verlegung genutzt werden. Ansuchen finanzielle Unterstützung Glocknerperspekti- ven Projekt Laufsport Auf Antrag von Vbgm. Martin Gratz, der gemeinsammit dem Verein Glocknerperspektiven das Leader Projekt Laufsport eingereicht hat, ergeht das Ansuchen dieses Projekt mit € 1.476,00 zu unterstützen. Grund dafür ist, dass die ein- gereichten Gesamtkosten für Projektentwicklung sich auf € 12.000,00 erhöht haben (eingereicht € 9.540,00), die Diffe- renz soll nun über den TVB Osttirol und über die Gemeinde Kals am Großglockner abgedeckt werden, als Zuschuss an den Verein Glocknerperspektiven. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Mehrkosten von € 1.476,00 Euro zu übernehmen. Grundsatzerklärung: Depot für das Heimatmuseum Wie schon in letzten Sitzungen besprochen, ist man auf der Suche nach einem trockenen, sauberen Raum als Depot für Sammelobjekte des Heimatmuseums. Bürgermeisterin schlägt vor zu prüfen, ob nicht beim Neubau des Heizwerkes der Regionalenergie Osttirol Räumlichkeiten geschaffen wer- den sollten. Dazu gibt es grundsätzlich Einigkeit und wird die Bürgermeisterin beauftragt, dies weiter zu verfolgen. Grundsatzerklärung Boulderraum Vergrößerung Die Sektion Bouldern der Sportunion, unter Leitung von Lu- kas Sieber, ist an die Bürgermeisterin herangetreten und hat angefragt, ob es möglich wäre, den bestehenden Boulderraum zu vergrößern. Da aber unser Bauhof selbst an alle Grenzen stößt und seinerseits an Vergrößerung denkt, ist in den be- stehenden Gebäuden kein Platz und sollte über eine Verle- gung nachgedacht werden. In einer Vorbesprechung mit der Sektion wurde ca. 120 – 140 m2 Platzbedarf als ideal erachtet. Beim Neubau des Heizwerkes der Regionalenergie in Unter- burg wäre in nächster Zeit ev. die Möglichkeit neuen, ver- größerten Platz zu schaffen. Dort wäre auch die Nähe zu den bestehenden Einrichtungen im Sportheim nützlich. Es sind aber noch viele Fragen offen, Platzbedarf, Kosten, Finan- zierung. Die Bürgermeisterin bittet den Gemeinderat um seine grundsätzliche Meinung und Zustimmung, diese Idee weiterzuverfolgen. Der Gemeinderat äußert sich zu diesem Vorschlag positiv und stimmt dem zu. Schreiben Anrainer Dorfplatz (Kempermann Ralph, Rogl Simon und Rogl Michael) Jeder Gemeinderat hat das Schreiben vom 21.01.2021 erhalten. Zwischenzeitlich hat ein persönliches Gespräch der Bürger- meisterin mit Michael Rogl stattgefunden und wurde das Projekt noch einmal erklärt und die Situierung seiner Park- plätze besprochen. Ebenso hat ein persönliches Gespräch mit Simon Rogl stattgefunden. Die Bürgermeisterin erkundigt sich, ob dieses Schreiben gemeinschaftlich oder jeder für sich beantwortet werden soll. Der Gemeinderat entscheidet sich dafür, dass jeder, der möchte, dies beantworten wird. Anfrage nach Stand der Ortstafel für Glor bzw. Geschwin- digkeitsbeschränkung bei der Schule GRin Groder Nora erkundigt sich nach dem Stand der Orts- tafel für Glor bzw. der Geschwindigkeitsbeschränkung im Bereich Schule. Die Begutachtung betreffend Geschwindigkeitsbeschränkung ist beim Verkehrsplaner in Auftrag gegeben, es muss jedoch eine Verkehrszählung durchgeführt werden und ist diese in Zeiten von Corona (Gästefrequenz) nicht aussagekräftig. Daher wurde verschoben. Im Bereich Glor bietet sich eine 50 km/h Beschränkung an und ist dies in Abklärung mit der BH Lienz, Verkehrsabteilung.

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