GZ_Kals_2021_03

Fodn Nr. 77 16 Informationen aus der Gemeinde Kalser Gemeindezeitung 17 mauer über die Verkehrsfläche und dies in einer Höhe, die deutlich über der von zulässigen Höhe von Fahrzeugen liegt. Im Bereich der Photovoltaikanlage bei der landwirtschaft- lichen Garage wird der Verlauf der Baufluchtlinie gestaffelt angepasst, damit im Bereich des Vordaches die PV Anlage angelegt werden kann. Weder das Ortsbild noch die Leichtigkeit, Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs ist dadurch beeinträchtigt und schlägt die Bürgermeisterin vor, dies zu beschließen. Auf Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Gemeinderat die Änderung des Bebauungsplanes und Auflage des Ent- wurfes im Bereich der GP. 4354, KG Kals entsprechend dem Planentwurf von Arch. DI Wolfgang Mayr, 9920 Sillian 86. Beschluss: einstimmig Beratung und Beschlussfassung Baukostenzuschüsse Für die genehmigten Bauvorhaben sind Erschließungskosten- beiträge in Höhe von € 1.643,55 vorzuschreiben. Wie in der Vergangenheit sollen zur Unterstützung der Bauwerber Bau- kostenzuschüsse in Höhe von 657,42 € gewährt werden, somit vereinnahmt die Gemeinde einen Restbetrag von 986,13 €. Die Bürgermeisterin beantragt im Namen der Bauwerber einen Baukostenzuschuss in Höhe von 40 % für Private zu gewähren, die Auszahlung erfolgt nach Vorliegen aller Unter- lagen nach Baufertigstellung. Beschluss: einstimmig Anträge, Anfragen und Allfälliges GR Josef Außersteiner erkundigt sich nach der Impfaktion des Landes Tirol. Bgm. in Erika Rogl umreißt kurz den derzei- tigen Stand, mehr wie die Hälfte der Personen über 80 Jahren möchten sich impfen lassen. Mehr Informationen haben wir derzeit noch nicht, aber wir rechnen in Kürze damit. Dr. Oblasser hat sich dankenswerter Weise bereit erklärt, die Impfaktion in Kals am Großglockner durchzuführen. Beratung und Beschlussfassung Fortschreibung ÖROK Der Gemeinderat der Gemeinde Kals am Großglockner hat in seiner Sitzung vom 03.11.2020 beschlossen, dass der vom Planungsbüro archMAYRro ausgearbeitete Entwurf der ersten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzepts vom 22.10.2020 in der Zeit vom 12.11.2020 bis einschließlich 24.12.2020 zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt wird. Während der Auflage- und Stellungnahmefrist sind insge- samt 3 Stellungnahmen eingelangt. In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Kals amGroß- glockner vom 21.01.2021 hat dieser, nach ordnungsgemäßer Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, gemäß § 63 Abs. 8 Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, beschlossen, den vom Planungsbüro archMAYRro ausgearbeiteten und geänderten Entwurf der ersten Fortschrei- bung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Kals amGroßglockner vom 22.01.2021, während zwei Wochen, imKonkreten von 28.01.2021 bis einschließlich 11.02.2021, hin- durch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Die 2-wöchige Auflage erfolgte vom 28.01.2021 bis einschließ- lich 11.02.2021 und langten während der Auflage- und Stel- lungnahmefrist keine Stellungnahmen ein. Gemäß § 63 Abs. 9 iVm § 31c Abs. 1 und 2 Tiroler Raumord- nungsgesetzes 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, wird die erste Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Kals am Großglockner unter ausdrücklicher Bezug- nahme auf die Stellungnahme des Raumplaners (DI Wolf- gang Mayr vom Planungsbüro archMAYRro) vom 21.01.2021 beschlossen. Bestandteile des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Kals am Großglockner sind die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Kals am Großglockner vom 21.01.2021, mit der das örtliche Raumordnungskonzept der Gemeinde Kals am Großglockner fortgeschrieben wird (erste Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes), die in § 1 Abs. 3 der bezeichneten Verordnung angeführten Unter- lagen sowie der Umweltbericht. Beschluss: einstimmig Beratung und Beschlussfassung Änderung des FWP auf Gst. 2902/4 (Arnig), KG Kals Für die Gp. 2902/4, KG 85102 Kals am Großglockner, liegt vom Eigentümer ein Widmungsansuchen vor. Es ist geplant dort ein Einfamilienhaus zu errichten. Der gegenständliche Bereich liegt nach dem derzeit gültigen örtlichen Raumordnungskonzept im baulichen Entwick- lungsbereich für Hauptwohnnutzung Wohnen mit Zähler Nr. 10 (W 10). In der Fortschreibung 1 des örtlichen Raumord- nungskonzeptes wird dieser Bereich auf Grundstück 2902/4, KG 85102 Kals am Großglockner, verkleinert, jedoch derart, dass der gegenständlich geplante Bauplatz sowie der talwärts Donnerstag, 25. Februar 2021 liegende (östlich davon) weiterhin im baulichen Entwick- lungsbereich liegen. Auf Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Kals am Großglockner einstimmig die Ände- rung des Flächenwidmungsplanes im Bereich einer Teilfläche des Grundstücks 2902/4, KG 85102 Kals am Großglockner, von derzeit Freiland nach § 41, in künftig landwirtschaftliches Mischgebiet nach § 40 Abs. 5, alle TROG 2016, LGBl. 101/2016, in der Fassung des Gesetzes LGBl. 51/2020 Beratung und Beschlussfassung Änderung FWP Gp. 3701/3, 3701/1, KG Kals Geplant ist die Änderung der Grundstücksgrenzen durch einen flächengleichen Tausch von jeweils 14 m² zwischen den Grundstücken 3701/1 und 3701/3, (Burg/Taurer) KG 85102 Kals am Großglockner. Grundlage dafür ist ein Teilungsplan von ‚Vermessung Rohracher, G-Zl. 1832/2020, Filename 1832.20TV1 vom 02.11.2020. Dadurch soll die Mauer auf Grundstück 3701/1 zu Grundstück 3701/3 kommen. Das Grundstück 3701/3 ist be- baut. Durch die gegenständliche Änderung der Grundstücks- grenzen verliert das Grundstück 3701/3 jedoch die Bauplatz- eigenschaft im Sinne des § 2 Abs. 12 TBO 2018. Da die einheitliche Bauplatzwidmung eine Voraussetzung für eine Bauführung ist, würde dadurch eine widmungsgemäße Verwendung (Bebauung) des Baulandes verhindert werden. Das widerspricht den Aufgaben und Zielen der örtlichen Raumordnung. Diesen Widerspruch zu vermeiden, dient die gegenständliche Änderung des Flächenwidmungsplanes. Auf Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Kals am Großglockner einstimmig die Ände- rung des Flächenwidmungsplanes im Bereich einer Teilfläche des Grundstücks 3701/1, KG 85102 Kals am Großglockner, von derzeit Freiland nach § 41, in künftig Wohngebiet nach § 38 Abs. 1 sowie im Bereich einer Teilfläche des Grundstückes 3701/3, KG 85102 Kals am Großglockner, von derzeit Wohn- gebiet nach § 38 Abs. 1 in künftig Freiland nach § 41, alle TROG 2016, LGBl. 101/2016, in der Fassung des Gesetzes LGBl. 51/2020. Beratung und Beschlussfassung Änderung FWP Gp. 4061, 4065 u.w. (Ködnitz), KG Kals Der ehemalige Gasthof „Unterwirt“ auf Gp. 4595, KG Kals soll revitalisiert werden und mit Zu- und Neubauten ergänzt werden. Insgesamt sollen 149 Betten entstehen, somit kein Beherbergungsgroßbetrieb. In der Gastronomie werden 103 Verabreichungsplätze geplant. Zur Absicherung vor Natur- gefahren Kalserbach (Flussbau) wird eine Dammerhöhung vorgenommen, im Bereich Wildbach (Ködnitzbach) wird die Absicherung mittels Schiebetor vorgenommen. Auf einem Nebengrundstück entstehen die für die geplante Baumaßnah- me sowie Gastronomiebesucher die nötigen Parkplätze. Der Gemeinderat der Gemeinde Kals am Großglockner hat in seiner Sitzung vom 03.11.2020 beschlossen, dass der vom Planer AB Architektur-Raumordnung Mayr ausgearbeitete Entwurf vom 01.09.2020 über die Änderung des Flächenwid- mungsplanes der Gemeinde Kals am Großglockner im Bereich der Grundstücke 4061, 4065, 4071, 4594, 4595, 4596, alle KG 85102 Kals am Großglockner, während 4 Wochen hindurch zur öffentlichen Einsicht aufgelegen wird. Die Auflegung erfolgte in der Zeit vom 04.11.2020 bis 03.12.2020. Während dieser Zeit langten keine Stellungnah- men ein. Auf Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Kals am Großglockner einstimmig die Ände- rung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gst. 4595, 4596 und einer Teilfläche des Gst. 4065, KG Kals am Groß- glockner, von derzeit Freiland nach § 41, in künftig Sonderflä- che Beherbergungsbetrieb mit höchstzulässigen 149 Gäste- betten. Davon 60 Gästebetten am Standort, gastronomischem Teil mit höchstzulässig 110 Verabreichungsplätzen, Wellness-, Seminar-, Veranstaltungsbereich, Nebenanlagen, Personal- zimmer und Betreiberwohnung mit Zähler Nr. 47, im Bereich der Grundstücke 4061 und 4594, KG Kals am Großglockner mit höchstzulässig 90 Gästebetten und Nebenanlagen zum Hauptbereich des Beherbergungsbetriebes auf den Gst. 4065, 4595 und 4596 mit insgesamt höchstzulässig 149 Gästebetten mit Zähler Nr. 48, sowie im Bereich des Gst. 4071, KG Kals am Großglockner, von derzeit Freiland nach § 41, in künftig Sonderfläche Stellplätze in mehreren Ebenen zum Gastgewer- bebetrieb im Bereich der Gst. 4061, 4065, 4595 und 4596 mit Zähler Nr. 49 nach § 43, alle TROG 2016, LGBl. 101/2016, in der Fassung des Gesetzes LGBl. 122/2019. Beratung und Beschlussfassung Änderung BBPl. Gp. 4061, 4065 u.w.(Ködnitz), KG Kals Für die geplante Revitalisierung und Erweiterung des ehema- ligen „Unterwirts“ zukünftig Glocknerwirt liegt eine Planung vom Büro Stadt:Labor Martin Mutschlechner vor. Aufbauend auf diese Planung wurde bereits in der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Kals am Großglockner vom 03.11.2020 von diesem beschlossen, den vom Planungsbüro archMAYRro erstellten Entwurf eines Bebauungsplanes und eines ergänzenden (Plandatum 27.08.2020) im Bereich der Gst. 4061, 4065, 4594, 4595, 4596 und 4071, alle KG 85102 Kals am Großglockner, während 4 Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Die Auflage erfolgte in der Zeit vom 04.11.2020 bis einschließ- lich 03.12.2020. Während der Auflage- und Stellungnahme- frist langten keine Stellungnahmen ein. Auf Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Kals am Großglockner einstimmig gemäß § 64 Abs. 5 Tiroler Raumordnungskonzept 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, die Erlassung des vom Planers AB Architek- tur-Raumordnung Mayr vom 27.08.2020 ausgearbeiteten Bebauungsplans.

RkJQdWJsaXNoZXIy MTUxMzQ3